15.09.2015, 16:54
in Berlin
I. Klage
1. Zulässigkeit
P. 23 EGGVG
P. FFK analog
P. 74 ?
II. Begründetheit
1. Gewahrsam
P. Platzverweis bei mir rwi wegen unbestimmt und örtlich unbegrenzt
P. wegen Selbstgefährdung BAK %
P. Richtervorbehalt
P. Art und Weise
-> rwi
2. Durchsuchung
P. Erforderlich (-) was soll ausziehen bringen? bla bla
II. Vorgehen gegen PKH
- 142 (-) wegen Abs. 2
- 60 (-) da keine gesetzliche Frist
- 152a (-)
- 127 ZPO (-)
- 60 analaog (+)
I. Klage
1. Zulässigkeit
P. 23 EGGVG
P. FFK analog
P. 74 ?
II. Begründetheit
1. Gewahrsam
P. Platzverweis bei mir rwi wegen unbestimmt und örtlich unbegrenzt
P. wegen Selbstgefährdung BAK %
P. Richtervorbehalt
P. Art und Weise
-> rwi
2. Durchsuchung
P. Erforderlich (-) was soll ausziehen bringen? bla bla
II. Vorgehen gegen PKH
- 142 (-) wegen Abs. 2
- 60 (-) da keine gesetzliche Frist
- 152a (-)
- 127 ZPO (-)
- 60 analaog (+)
15.09.2015, 17:57
bin jetzt nicht so der Anhörungsrügenspezialist, aber war in NRW der Beschluss (1.9) nicht vor Zugang der Aufforderung zur Vordruckabgabe gefasst worden (2.9)? Warum sollte man so eine Aufforderung verschicken, wenn ohne die Verletzung rechtlichen Gehörs sofort abgewiesen werden könnte?
:dodgy:
:dodgy:
15.09.2015, 21:33
https://openjur.de/u/757142.html
Exakt der Fall von heute in NRW, allerdings nur mit den Anträgen 1) und 2).
Dafür zusätzlich PKH-Problem. Nach meiner Lösung war die Beschwerde nicht statthaft wegen 146 Abs. 2 a.E. VwGO, aber ablehnender Beschluss erwächst nicht in Rechtskrsft, daher jederzeit neuer PKH-Antrag möglich unter Beifügung des Vordrucks über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Exakt der Fall von heute in NRW, allerdings nur mit den Anträgen 1) und 2).
Dafür zusätzlich PKH-Problem. Nach meiner Lösung war die Beschwerde nicht statthaft wegen 146 Abs. 2 a.E. VwGO, aber ablehnender Beschluss erwächst nicht in Rechtskrsft, daher jederzeit neuer PKH-Antrag möglich unter Beifügung des Vordrucks über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
15.09.2015, 22:38
(15.09.2015, 21:33)Gast schrieb: https://openjur.de/u/757142.html
Exakt der Fall von heute in NRW, allerdings nur mit den Anträgen 1) und 2).
Dafür zusätzlich PKH-Problem. Nach meiner Lösung war die Beschwerde nicht statthaft wegen 146 Abs. 2 a.E. VwGO, aber ablehnender Beschluss erwächst nicht in Rechtskrsft, daher jederzeit neuer PKH-Antrag möglich unter Beifügung des Vordrucks über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Danke für die Entscheidung .
Ich ärger mich über meine Entscheidung , dass ich die Ingewahrsamnahme als rm erachtet habe!
Punkte vergeudet ...
16.09.2015, 16:28
Lief die V 2-Klausur aus NRW auch in Hessen?
16.09.2015, 17:13
Die öII KLAUSUR lief so auch in Hessen.
16.09.2015, 23:50
Stimmt es, dass in jedem Durchgang eine Durchfallquote von ca 40% gibt?!
Ich finde ,dass das Nichtbestehen ganz schön viel abverlangt, deshalb kann ich mir so eine hohe Prozentzahl kaum vorstellen:/
Ich finde ,dass das Nichtbestehen ganz schön viel abverlangt, deshalb kann ich mir so eine hohe Prozentzahl kaum vorstellen:/
17.09.2015, 11:54
Glaub, es sind ca. 98% die durchknallen.
Aber keine Angst, die Anforderungen daran sind derart exorbitant hoch, dass du eigentlich nicht durchfallen kannst, sofern du zumindest die Kennziffer auf den Aufgabentext (richtig) schreibst.
Aber keine Angst, die Anforderungen daran sind derart exorbitant hoch, dass du eigentlich nicht durchfallen kannst, sofern du zumindest die Kennziffer auf den Aufgabentext (richtig) schreibst.
16.11.2015, 11:57
In Berlin werden die Ergebnisse am 03.12 im laufe des Tages online veröffentlicht. Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?
16.11.2015, 16:40
In der Ladung stand zwischen 12. und 20. Dezember...