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  5. Ref in Hessen/Frankfurt
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Ref in Hessen/Frankfurt
Lizzu
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#1
24.09.2019, 21:25
Hallo,

Ich habe nun schon öfter gehört/gelesen, dass in Hessen für die Zulassung zum Ref an einem bestimmten Ort nicht einzig die Note ausschlaggebend ist, sondern eben auch der Wohnort (oder vielleicht auch möglicherweise der Studienort?!). 
Nun möchte ich am liebsten mein Ref in Frankfurt beginnen. Ich weiß möchten viele...Meine Note ist auch soweit ganz gut. Ich habe mein Examen auch in Hessen gemacht und wohne auch noch an meinem Studienort. Aber ich habe trotzdem Angst, dass es nicht klappt da ich nicht in Ffm studiert habe und dort auch (noch) nicht gemeldet bin.

Würde es Sinn machen einfach schon vor der Anmeldung nach Frankfurt zu ziehen, um meine Chancen entsprechend zu steigern? Oder ist es alles total egal, wenn man dort nicht studiert hat oder weil in der meldebescheinigung sowieso steht seit wann man dort gemeldet ist? 
Hat da vielleicht irgendwer Infos oder Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal :)
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Neuling
Unregistered
 
#2
25.09.2019, 20:00
Hey, ich habe heute einen Platz in FFM bekommen, obwohl ich dort nicht studiert habe und auch keinen Wohnsitz dort habe UND es nicht meine Erstwahl war. 

Verstehe noch nicht ganz wie das geht, weil meine Erstwahl Gießen war, ich hier wohne und auch studiert habe und auch über 9 Punkte habe, aber irgendwie bin ich doch nach Frankfurt gekommen. 

Daher denke ich, dass es relativ egal ist wo du wohnst und ich würde, bevor ich den Bescheid habe nicht umziehen...
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Lisa
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2019
#3
15.11.2019, 23:07
Hey, 

in dem Merkblatt zur "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst" habe ich gelesen, dass 50 Prozent nach Eignung und Leistung der Bewerber besetzt werden. Hierbei zählt das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Ist damit die gesamte Note mit Schwerpunkt oder nur die staatlichen Klausuren gemeint?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2019, 23:08 von Lisa.)
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Gast
Unregistered
 
#4
16.11.2019, 10:36
(15.11.2019, 23:07)Lisa schrieb:  Hey, 

in dem Merkblatt zur "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst" habe ich gelesen, dass 50 Prozent nach Eignung und Leistung der Bewerber besetzt werden. Hierbei zählt das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Ist damit die gesamte Note mit Schwerpunkt oder nur die staatlichen Klausuren gemeint?

In Hessen zählt immer nur die Gesamtnote. Egal worum es geht
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Lisa
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2019
#5
16.11.2019, 12:16
Vielen lieben Dank! :) Darf man fragen, woher du das weißt?
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Gast
Unregistered
 
#6
16.11.2019, 12:22
(16.11.2019, 12:16)Lisa schrieb:  Vielen lieben Dank! :) Darf man fragen, woher du das weißt?

Weil ich selbst in Hessen Ref gemacht habe und jetzt Richterin bin
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