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Klausuren September 2015
NRW-Jurist
Unregistered
 
#111
10.09.2015, 18:52
(10.09.2015, 17:10)Gast schrieb:  Bei mir auch AG Strafrichter. § 263 bejaht, da stand irgendwo ein Satz, dass sie mit dem Geld was besseres machen wollte. Ich glaube man kann ganz gut in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Vorsatz nicht zu zahlen bereits bei Vertragsschluss vorlag. So kenne ich das von der StA - 100% kann man das nie nachweisen, es ist aber davon auszugehen, es war auch kein Umstand bekannt weshalb sie das plötzlich entschieden haben soll. Wenn man überhaupt nicht zahlen will, will man es von Anfang an nicht.

In der Praxis hat man es dann aber auch oft mit Tätern zu tun, die schon x-fach einschlägig vorbestraft sind (war hier nicht so) und/oder schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses komplett pleite waren und deshalb wussten, dass sie das nie und nimmer zahlen können würden (stand hier auch nichts zu in der Akte). Daraus ergibt sich eine ganz andere Indizienlage. Den Betrugs-Vorsatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allein auf die doch recht nichtssagende Äußerung zu stützen, sie könne mit ihrem Geld was besseres machen, finde ich mutig.
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Trauriger gustav
Unregistered
 
#112
11.09.2015, 08:01
Heute in Berlin S2A
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Gast
Unregistered
 
#113
11.09.2015, 14:44
heute in NRW Revision. Dachte lachte das :heart:
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TraurigerGustav
Unregistered
 
#114
11.09.2015, 14:44
Heute Revision :( ABBOFALLE
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Gastbln
Unregistered
 
#115
11.09.2015, 14:57
boah die Ärsche!
So kurz mal... Habe Zulässigkeit fristenproblem.
Dann absolutes Revisionsgrund 338 Nr.1 wegen 76gvg 2 Richter. Aber geht. Und 1schöffe geht auch. Sowieso präkludiert.
Und 338 Nr.4 wegen 6a. Aber auch präkludiert.
Keine relativen.
Sachrüge.
Versuchter Betrug in 5fällen.
Vollendeter Betrug in 10fällen und Erpressung in 5 Fällen.
Mehr nicht...:s
Und das auch alles sehr unsauber...war nur am Kommentar blättern
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Gast
Unregistered
 
#116
11.09.2015, 15:01
Hab ich auch so, bei 263 III Nr 1 (+), Nr 2 (-). Und 53 statt 52, damit Gesamtstrafe.
Dachte aber auch erst, wofür habe ich so viel StrafU gelernt...
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Gast
Unregistered
 
#117
11.09.2015, 15:03
Hab ich auch so, bei 263 III Nr 1 (+), Nr 2 (-). Und 53 statt 52, damit Gesamtstrafe.
Dachte aber auch erst, wofür habe ich so viel StrafU gelernt...18103
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GAST NRW
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#118
11.09.2015, 15:04
http://www.juraexamen.info/bgh-zur-straf...-internet/
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Nrwler
Unregistered
 
#119
11.09.2015, 15:18
Ja habe bei den 10 263 Nr.2 bejaht
Bei 5 verneint...

Wo habt's ihr denn diese Verordnung eingebracht?
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TraurigerGustav
Unregistered
 
#120
11.09.2015, 15:25
A. Zulässigkeit (+)
Keine Probleme, alles kurz angesprochen, insbesondere per Fax einreichbar. Habt ihr da ein Fristproblem gesehen?
B. Begründetheit
I. v.A.w. zu prüfen
- Sachliche Zuständigkeit zwar plus 76 GVG aber wegen 6a Stopp zu spät.
II. Verfahrensrügen
1. Absolut
- 338 Nr. 1 (-) zu spät Beweis HV Pr.
- 338 Nr. 4 (-) wegen 6a StPO
- 338 Nr. 7 (-) 275 II Protokoll konnte vom Richter zwei mal unterschrieben werden
2. Relative 337
- Verstoß gegen 265
a) wg Regelbespielen (-) weil aus äusserer Anklage erkennbar
b) wegen Versuch (+)
c) Wegen 52 (-)
III. Sachrügen
- Verstoß gegen 23 II, 49 I (+) Aber unsicher
- Ansonsten hab ich materiell nicht viel gefunden. Insbesondere war die ABO Falle im Fischer explizit Kommentiert.
C. Zweckm.
1. Revision Einlegen in Frist 345
2. 331 (+) da StA nicht eingelegt hat
3. Kosten
D. Antrage Aufhebung Urteil mit Feststellungen und zurückverweisung an andere Kammer der LG zur erneuten Entscheidung.
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