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Konkurrenz VA / Rechtsnorm
RefÄHrendar
Unregistered
 
#1
07.11.2019, 15:07
Moin,

ich stehe gerade auf dem Schlauch..
Wenn eine Aufsichtsbehörde von zu Beaufsichtigenden Auskunft über Umstände verlangt und ein Gesetz regelt, dass die zu Beaufsichtigenden auskunftspflichtig sind, dann stellt dieses Auskunftsverlangen kein VA dar ?

Mein Knoten: Das Gesetz trifft bereits die Regelung der Auskunftspflicht, ich habe also keinen eigenen Regelungsgehalt mehr, wenn ich Auskunft verlange ? Es müsste doch dann der Hinweis reichen, dass übrigens eines Auskunftspflicht besteht.

Oder ist es so, dass das Auskunftsverlangen sich nun auf den Einzelfall bezieht, während die Rechtsnorm abstrakt generell regelt. Sich die Behörde also den Regelungsgehalt des Gesetzes zu Eigen macht und jetzt auf den Einzelfall anwendet, ergo einen Verwaltungsakt begründet?

Es gibt leider kaum Rspr oder Literatur in diese Richtung.. Im Kommentar zur AO steht, relativ ernüchternd, dass das Auskunftsersuchen nach § 93 AO ein Verwaltungsakt iSd § 118 AO ist. (wegen ist so)

Danke ! :sleepy:
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HH2Typ
Unregistered
 
#2
07.11.2019, 18:54
Das Ganze ist mE ein VA. Schließlich konkretisiert die behördliche Auskunftsanfrage den Gegenstand der Auskunft.
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RefÄHrendar
Unregistered
 
#3
11.11.2019, 10:52
in diese Richtung tendiere ich auch. Danke für deine Einschätzung!
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Jellinek
Member
***
Beiträge: 65
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#4
17.04.2020, 13:01
Vielleicht etwas spät, aber vielleicht für andere interessant: Wenn du dir unsicher bist, ob die Norm hinreichend konkret den Einzelfall regelt, kannst du zur Not einfach einen feststellenden VA erlassen. Diese sind zulässig. Näheres hierzu: https://www.bverwg.de/051109U4C3.09.0
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