09.09.2015, 10:32
Es gibt ne Tabelle für NRW was die letzten Jahre pro Termin in SII drankam und in Hessen herrscht die Meinung, dass es pro Jahr 3 mal Revision und 3 mal ein Urteil gibt.
Nachdem im Mai abweichend von der Vorhersagemöglichkeit durch die Tabelle eine Revision statt eines Urteils drankam, besteht die Gefahr, dass dies am Freitag dazu führen könnte, dass in NRW eine Revision drankommt. In Hessen steht es dieses Jahr 2:2, sodass immernoch die Revision auch eine Option ist.
Im Endeffekt stehen die Chancen 50:50.
Daher: für beides vorbereitet sein :-(
Nachdem im Mai abweichend von der Vorhersagemöglichkeit durch die Tabelle eine Revision statt eines Urteils drankam, besteht die Gefahr, dass dies am Freitag dazu führen könnte, dass in NRW eine Revision drankommt. In Hessen steht es dieses Jahr 2:2, sodass immernoch die Revision auch eine Option ist.
Im Endeffekt stehen die Chancen 50:50.
Daher: für beides vorbereitet sein :-(
09.09.2015, 10:32
Ich denke am Freitag wird ein Urteil kommen, obwohl mir selber ne Revision lieber wäre
09.09.2015, 10:34
Im zweiten Absatz sollte es Urteil statt Revision heißen:
http://www.juristenkoffer.de/refblog/exa...atsexamen/
Link zur Tabelle bis Ende 2014 oben.
http://www.juristenkoffer.de/refblog/exa...atsexamen/
Link zur Tabelle bis Ende 2014 oben.
09.09.2015, 10:48
Ich habe überhaupt keine Ahnung, wie man eine Revision schreibt!
:(
:(


09.09.2015, 11:32
In Berlin kommt nie ein Strafurteil dran. In der Regel ist die erste Klausur eine aus staatlicher Sicht (Gutachten und Anklage) und die zweite eine aus anwaltlicher Sicht (Revision, Plädoyer, Schriftsatz (Haft, Strafbefehl, Schutzschrift im Zwischenverfahren). Das würde das GJPA natürlich nie bestätigen, hat sich nachdem was ich bisher gehört habe aber als ziemlich sicher rausgestellt.
In Berlin würde somit höchstens am Freitag eine Revisionsklausur kommen. Aber viele aus meiner AG haben gesagt, dass damit eher nicht zu rechnen ist und diesbezüglich auf Lücke gelernt. Wir hatten auch eine Revision im Probeexamen. Denke, dass eine Revision am Freitag in Berlin eher unwahrscheinlich ist, würde mich aber nicht 100% drauf verlassen. Das GJPA ist an keine Regel gebunden. Und man möchte ja nicht zu den Überraschten gehören, die zu der Kampagne dazugehören, in der von der Gewohnheit des GJPA abgewichen wird.
Daher Viel Erfolg allen für die kommenden Klausuren! Nicht aus der Ruhe bringen lassen! Es geht nicht darum eine schöne Klausur zu schreiben sondern Punkte zu holen. Und die bekommt man meiner Erfahrung aus den Probeexamen nicht durch Seitenweise gelaber sondern durch eine vollständige Klausur die so viele Probleme wie möglich kurz anspricht/ löst und dann weiter macht.
In Berlin würde somit höchstens am Freitag eine Revisionsklausur kommen. Aber viele aus meiner AG haben gesagt, dass damit eher nicht zu rechnen ist und diesbezüglich auf Lücke gelernt. Wir hatten auch eine Revision im Probeexamen. Denke, dass eine Revision am Freitag in Berlin eher unwahrscheinlich ist, würde mich aber nicht 100% drauf verlassen. Das GJPA ist an keine Regel gebunden. Und man möchte ja nicht zu den Überraschten gehören, die zu der Kampagne dazugehören, in der von der Gewohnheit des GJPA abgewichen wird.
Daher Viel Erfolg allen für die kommenden Klausuren! Nicht aus der Ruhe bringen lassen! Es geht nicht darum eine schöne Klausur zu schreiben sondern Punkte zu holen. Und die bekommt man meiner Erfahrung aus den Probeexamen nicht durch Seitenweise gelaber sondern durch eine vollständige Klausur die so viele Probleme wie möglich kurz anspricht/ löst und dann weiter macht.
09.09.2015, 11:37
Bei der Revision wird in der Regel nach den Erfolgsaussichten gefragt. Die sind gegeben, wenn die Revision zulässig und begründet ist.
A. Zulässigkeit
I. Statthaft (Sprungrevision)
II. Beschwer und Befugnis (Nebenklage)
III. Form und Frist (Fristbeginn und Widereinsetzung)
IV. Kein Verzicht
B. Begründetheit (Einziges Beweismittel ist Urteil und HV Protokoll was beides i.d.R. immer im Auszug mit dabei sein wird)
I. V.A.w. zu prüfende Verfahrenshindernisse
II. Verfahrensrügen (Absolute und Relative Revisionsgründe)
III. Sachrügen (Materielles Recht)
C. Zweckmäßigkeitserwägungen
I. Ggf. Reformation in p.
II. Änderung der Bew. Auflagen ist keine Verböserung
III. Geldstrafe statt Bewährung ist rechtlich besser und somit auch keine Verböserung
IV. Beschränkungen
D. SS
wird in der Regel nicht verlangt, was dran kommen kann ist die Anträge zu formulieren (352 ff.)
A. Zulässigkeit
I. Statthaft (Sprungrevision)
II. Beschwer und Befugnis (Nebenklage)
III. Form und Frist (Fristbeginn und Widereinsetzung)
IV. Kein Verzicht
B. Begründetheit (Einziges Beweismittel ist Urteil und HV Protokoll was beides i.d.R. immer im Auszug mit dabei sein wird)
I. V.A.w. zu prüfende Verfahrenshindernisse
II. Verfahrensrügen (Absolute und Relative Revisionsgründe)
III. Sachrügen (Materielles Recht)
C. Zweckmäßigkeitserwägungen
I. Ggf. Reformation in p.
II. Änderung der Bew. Auflagen ist keine Verböserung
III. Geldstrafe statt Bewährung ist rechtlich besser und somit auch keine Verböserung
IV. Beschränkungen
D. SS
wird in der Regel nicht verlangt, was dran kommen kann ist die Anträge zu formulieren (352 ff.)
09.09.2015, 12:51
Danke, Gustav!
Das ist schonmal ein ganz gutes Notfallpaket.
Das ist schonmal ein ganz gutes Notfallpaket.
09.09.2015, 13:02
Noch ein Tipp. In den meisten Revisionsklausuren kommen Probleme ran, die man i.d.R. nicht im Kopf hat (insbesondere bei den Verfahrensrügen). Hier hilft einen der Kommentar ungemein weiter, weil oft die Klausurprobleme an den betreffenden §§ kommentiert sind. Man sollte sich also Zeit nehmen um in den Kommentar zu schauen. Dafür sind (zumindest in Berlin) die Lösungen nicht allzu umfangreich. Ein Richterin (KG) hat bei der Besprechung der Probeklausur gesagt, dass generell die Anwaltsklausuren (vor allem die Revision) wenn man gut ist, auf 10-12 Seiten zu schaffen sind. Dann muss man allerdings auf diesen Seiten auch alles wesentliche bringen, was nicht immer ganz einfach ist ;)
10.09.2015, 15:14
was habt ihr denn heute geprüft? bin mir e trem unsicher... würde es Bitte ganz dringend wissen wollen.
10.09.2015, 15:36
ich hatte geprüft
Schlesisches Tor
Schlägerei (-) kein § 226 Erfolg
gefährliche KV mit (+) bei Werkzeug und lebensgefährl. Behandlung
- Beweisverwertung vom S (-) aber G, P Aussagen hinreichend.
Beleidigung (+) hinreichend konkretisiert nach Gesamtumständen
Widerstand (+) Treten mit Füßen, § 163b I 2 StPO Maßnahme
Versuchte Strafvereitelung (-) Täter selbst
Fahrradgeschehen:
Diebstahl (-) eigenes Fahhrrad oder gesetzl. Eigentumserwerb vom F
Hausfriedensbruch (-) öffentl. zugänglicher Laden
Betrug (-) kein Täuschungsvorsatz bei Vertrag / keine Verfügung bei Wegnahme d. Fahrrades
Pfandkehr (+) Werkunternehmerpfandrecht, Strafantrag (+ (aber k.A.))
Erpressung (-) keine Finalität, kein selbstständiger Vermögensnachteil (aber vielleicht Prozessgefahr?), i.E. eher Beutesicherung wie bei § 252 (dieser aber auch (-), da nicht neben Erpressung anwendbar)
Bedrohung (-) kein Verbrechen
Versuchte Nötigung (+) konkludente Drohung war ernstzunehmen, kein Rücktritt, da von Polizei unterbrochen
zu einigen prozessualen Problemen, wie Einziehung und Wirksamkeit der Strafanträge usw. bin ich kaum gekommen, habs nur kurz bejaht.
Schlesisches Tor
Schlägerei (-) kein § 226 Erfolg
gefährliche KV mit (+) bei Werkzeug und lebensgefährl. Behandlung
- Beweisverwertung vom S (-) aber G, P Aussagen hinreichend.
Beleidigung (+) hinreichend konkretisiert nach Gesamtumständen
Widerstand (+) Treten mit Füßen, § 163b I 2 StPO Maßnahme
Versuchte Strafvereitelung (-) Täter selbst
Fahrradgeschehen:
Diebstahl (-) eigenes Fahhrrad oder gesetzl. Eigentumserwerb vom F
Hausfriedensbruch (-) öffentl. zugänglicher Laden
Betrug (-) kein Täuschungsvorsatz bei Vertrag / keine Verfügung bei Wegnahme d. Fahrrades
Pfandkehr (+) Werkunternehmerpfandrecht, Strafantrag (+ (aber k.A.))
Erpressung (-) keine Finalität, kein selbstständiger Vermögensnachteil (aber vielleicht Prozessgefahr?), i.E. eher Beutesicherung wie bei § 252 (dieser aber auch (-), da nicht neben Erpressung anwendbar)
Bedrohung (-) kein Verbrechen
Versuchte Nötigung (+) konkludente Drohung war ernstzunehmen, kein Rücktritt, da von Polizei unterbrochen
zu einigen prozessualen Problemen, wie Einziehung und Wirksamkeit der Strafanträge usw. bin ich kaum gekommen, habs nur kurz bejaht.