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Einstellung von Richtern in Bayern
Gast
Unregistered
 
#1
27.10.2019, 13:18
Liebe Forengemeinde,
hat jemand aktuelle Einblicke in die Einstellungspraxis der bayrischen Justiz? Interessieren würden mich insbesondere folgende Aspekte:

- Wie streng ist die aktuelle Notengrenze von 8,0 Punkten im 2. Examen einschl. der Umrechnung nach bayrischen Maßstäben?
- Wie sieht es mit der Drei-Jahres-Frist aus? Kennt ihr Menschen, die sich nach mehr als drei Jahren nach dem 2. Examen erfolgreich beworben haben?
- Wie sieht es mit örtlichen Präferenzen während der Probezeit aus?

Freue mich über eure Rückmeldungen. Vielen Dank!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
27.10.2019, 15:51
Ich halte diese 3-Jahres-Frist für verfassunswidrig, oder kennt jemand eine gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff in die Berufsfreiheit!?
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