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Helping...not
Unregistered
 
#871
15.10.2019, 11:37
(15.10.2019, 11:27)gast45 schrieb:  Da ich nach meiner Mündlichen viel Zeit habe, muss ich mich doch auch mal zum Thema "Vergleichbarkeit der Exameneergebnisse" äußern.
Mir wird nicht klar, wie hier Autoren ernsthaft behaupten können, dass ein Examen schwieriger oder leichter sei als ein anderes. Welche Erkenntnis liegt dem zugrunde? Gefühl, (gekränkte) Ehre? Mit Sicherheit keine logisch zwingende Schlussfolgerung.
Vergleicht man die Ergebnisse von Bayern und NRW im Jahr 2018:
Bayern: Sehr gut - Vollbefriedigend: 17,71 %. Befriedigend: 37, 39%. Ausreichend: 31,21%. Nicht bestanden: 13,69 %.
NRW: Sehr gut - Vollbefriedigend: 18,71%. Befriedigend: 35,55%. Ausreichend : 28,78%. Nicht bestanden: 16,95%. 

Wie man sieht, unterscheiden sich die Ergebnisse marginal. Die Ergebnisse sind ohnehin kaum aussagekräftig bzgl Schwierigkeit, da andere Klausuren geschrieben wurden.
Die Behauptung aber, dass es durch die höhere Gewichtung der schriftlichen Note in Bayern (oder sonstwo) schwieriger sei, eine gute Note zu bekommen, wird durch die Statistik nicht belegt (aber natürlich auch nicht widerlegt). Es gibt eine Reihe möglicher Faktoren: bessere Klausurvorbereitung/Ausbildung, durchschnittlich höhere Intelligenz der Examenskandidaten, wohlwollendere Korrektur der schriftlichen Aufsichtsarbeiten/leichtere Klausuren, etc. 

Ich würde mir wie ein Vorredner wünschen, dass gemeinsam die verblendete Notenfixiertheit in der Jzristerei angegangen und das unnötig Stress erzeugende Examenssystem geändert würde anstelle der Äußerung rein subjektiver, polarisierender und durch nichts belegbarer Behauptungen.

In Bayern ist alles schwerer...auch das Kilo Mehl!
So habe ich es in einem anderen Forum gelesen. Man mag diesen Beitrag nicht hilfreich finden aber das gilt m.E. für die gesamte Diskussion :P
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Gast!
Unregistered
 
#872
15.10.2019, 11:45
Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.
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und nun
Unregistered
 
#873
15.10.2019, 12:06
(15.10.2019, 11:45)Gast! schrieb:  Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.

Und nun?
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GASTNRW1990
Unregistered
 
#874
15.10.2019, 12:40
(15.10.2019, 12:06)und nun schrieb:  
(15.10.2019, 11:45)Gast! schrieb:  Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.

Und nun?



Informier dich bitte richtig, bevor du sowas behauptest. In NRW muss man natürlich auch Urteile und Klageschriften schreiben... sinnlos diese Diskussion
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Gast!
Unregistered
 
#875
15.10.2019, 12:46
(15.10.2019, 12:40)GASTNRW1990 schrieb:  
(15.10.2019, 12:06)und nun schrieb:  
(15.10.2019, 11:45)Gast! schrieb:  Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.

Und nun?



Informier dich bitte richtig, bevor du sowas behauptest. In NRW muss man natürlich auch Urteile und Klageschriften schreiben... sinnlos diese Diskussion

Und du versuch bitte richtig zu lesen bevor du mich hier belehren möchtest. Habe ich behauptet, dass dies in NRW nicht der Fall ist? Ich sprach von „einigen Bundesländern“. Als Jurist sollte das Lesen zum Handwerkszeug gehören.
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Gast
Unregistered
 
#876
15.10.2019, 13:12
Unfassbar was hier vor sich geht. Behandelt ihr euch auch so am Arbeitsplatz? Dann wird die Note nämlich letztendlich egal sein, denn so möchte niemand mit einem zusammenarbeiten.
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Gast123
Unregistered
 
#877
15.10.2019, 15:19
(15.10.2019, 11:45)Gast! schrieb:  Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.


Dann muss man dazu aber auch erwähnen, dass in Bayern im 2. Examen Formularhandbücher verwendet werden dürfen
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GastNRW1990
Unregistered
 
#878
15.10.2019, 15:42
(15.10.2019, 15:19)Gast123 schrieb:  
(15.10.2019, 11:45)Gast! schrieb:  Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.


Dann muss man dazu aber auch erwähnen, dass in Bayern im 2. Examen Formularhandbücher verwendet werden dürfen


Ehrlich?! Das ist ja wohl ein Witz. Andere müssen das alles auswendig lernen... von wegen in Bayern ist alles so schwer :D
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Gast
Unregistered
 
#879
15.10.2019, 17:26
Und erneut: zwingt einen jemand in Bayern das Ref zu machen? Nö. Man weiß doch vorher, wie viele Klausuren man schreibt. Zudem scheint die Bewertung ja durchaus wohlwollender sein. Sieh es mal umgekehrt: zählt die mündliche weniger, kannst du dich dann auch weniger verschlechtern, wenn du schriftlich schon besser dasteht als vllt. anderswo. ;-) :-P

Außerdem muss man sagen: zwar stimmt es, dass z.B. Steuerrecht geschrieben wird - diejenigen die ich aus Bayern kennen, empfinden aber gerade das als seeeehr hilfreich und haben da auch alle 8+ Pkt in der Klausur geholt. Vorteil ist doch definitiv: man weiß was drankommt (in ÖffR kann zB alles drankommen: über StraßenR bis Wasserrecht etc.) und das Gebiet ist sehr überschaubar. Klar, wer das gar nicht kann hat daran keinen Gefallen - ich weiß aber immerhin vorher, das sowas drankommt und es ist eher vorteilhaft immerhin zu wissen, was in einer Klausur drankommt - und so viele zig Konstellationen gibt es da auch nicht, so dass man hier durchaus zumindest schonmal eine Klausur mit solider Leistung abliefern kann.
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Gast
Unregistered
 
#880
15.10.2019, 19:40
(15.10.2019, 15:19)Gast123 schrieb:  
(15.10.2019, 11:45)Gast! schrieb:  Allein die Menge an Stoff ist in Bayern umfangreicher (bspw Steuerrecht, Wasserrechr, Familien- und Erbrecht umfangreicher usw). 

Gleichzeitig zählt die MdL Prüfung wesentlich weniger (die meisten Kandidaten verbessern sich in der MdL Prüfung) und va bezogen auf das erste Examen ist ein Abschichten nicht möglich. 

In einigen Bundesländern muss selbst im zweiten Examen lediglich in Gutachtenform die klausur gelöst werden, während in Bayern von Klageschriften bis Urteile sämtliche Formen mit ihren jeweiligen Besonderheiten beherrscht werden müssen. Man kann über die Bayern denken was man möchte (ich komme selbst nicht aus Bayern), jedoch ist es nunmal Fakt, dass die Stoffmenge und das erlernte Wissen weitaus höher ist.


Dann muss man dazu aber auch erwähnen, dass in Bayern im 2. Examen Formularhandbücher verwendet werden dürfen

Und im 1. darf man die Gesetze kommentieren.
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