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  5. Klausuren April 2014
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Klausuren April 2014
Michael
Moderator
*****
Beiträge: 86
Themen: 70
Registriert seit: Aug 2012
#1
10.12.2013, 17:01
Für alle, die sich über die Klausuren austauschen möchten, die im April geschrieben werden:

03.04. - Z1
04.04. - Z2
07.04. - Z3
08.04. - Z4
10.04. - S1
11.04. - S2
14.04. - V1
15.04. - V2
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2013, 17:03 von Michael.)
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laylay
Unregistered
 
#2
03.04.2014, 16:25
Hi,
jemand dabei, der heute geschrieben hat und mal lust hat zu schreiben wie er/sie den Fall gelöst hat? Wäre super, ich bin am verzweifeln.
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Delphi
Unregistered
 
#3
03.04.2014, 17:04
Ich verzweifele auch, aber am meisten daran, dass ich den letzten Anspruch (Schmerzensgeldanspruch) nicht fertig bekommen habe. Ich war einfach zu langsam.
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laylay
Unregistered
 
#4
03.04.2014, 17:19
oh schemrzensgeld gabs bei mir nicht... ich schreibe in niedersachsen
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Delphi
Unregistered
 
#5
03.04.2014, 17:29
Ok dann haben wir wohl (hoffentlich) nicht die gleiche Klausur geschrieben. Ich schreibe in NRW.
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willywerder
Unregistered
 
#6
Rainbow  03.04.2014, 17:48
Hi,

ich hab in rlp geschrieben. selber sachverhalt wie niedersachsen. wahrscheinlich konnten sie in der kürze der zeit keine 8 neuen klausuren ausgraben und übernehmen jetzt die aus anderen bundesländern:)

also ich habe die klage abgewiesen.
die ansprüche für märz 2013 - werkvertragl. ansprüche, mietvertragl. ansprüche, goa, 812 alles abgelehnt.
die ansrüche für april 2013 habe ich aufgrund einer leistung an erfüllung statt abgelehnt.
fand die klausur insgesamt schon sehr schwierig. habe lange gebraucht bis ich überhaupt mal bzgl unstreitig/streitg etc durchgeblickt habe (oder es mir zumindest eingebildet habe).
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laylay
Unregistered
 
#7
03.04.2014, 19:31
bei mir war die klage teilweise begründet

bezüglich anspruch wegen dem TOR aus goa 539 ivm 684 s.2 ging das bei mir durch, da rechtsfolgenverweisung 812, so dann wertersatz 818 II. allerdings bin ich eben auf die mündliche abrede nicht eingegangen und hab gesagt, dass der beklagte nun diesbezüglich bereichert ist und das tor eben als wesentlicher bestandteil nicht mehr herausgegeben werden kann.

bezüglich des anspruchs malerarbeiten vs dacharbeiten hab ich zunächst festgestellt, dass anspruch aus 631, 649 gegeben ist, er sich das ersparte anrechnen lassen muss und dies mit dacharbeiten aufgerechnet. (beweis konnte beklagter führen)

oh man ey hab jetzt von so vielen gehört, dass sie die klage komplett abgewiesen haben :s

ich frag mich, ob das trotzdem alles reicht:(Huh
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willywerder
Unregistered
 
#8
Rainbow  03.04.2014, 20:45
also ich hab jetzt mit 7-8 leute über die klausur gesprochen und jeder hat was anderes gemacht. insbesondere beim zweiten anspruch!
daher denke und hoffe ich mal, das da mit argumentation einiges vertretbar sein wird. es also nicht Die eine lösung gibt:)
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laylay
Unregistered
 
#9
03.04.2014, 20:58
die hoffnung stirbt zuletzt was ;)
was solls ist gelaufen. fertig. nächste.

morgen ist bei uns a1 rechtsberatend nehme ich stark an.
dir viel erolg und gück willywerder:shy:
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April2014NRW
Unregistered
 
#10
05.04.2014, 17:52
Hi,

mal eine Frage an die NRW-Schreiber. Mich lässt das nicht los, ob in dem Sachverhalt der Z2 Klausur bei den AGB wie im zugrundeliegenden BGH Fall VIII ZR 206/12 stand, dass der Kunde vorrangig die PC-Versicherung in Anspruch nehmen muss. Das taucht bei mir in der Lösung nämlich nicht auf und ich mache mir grad Gedanken, ob ich das schlicht überlesen habe...
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