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Klausuren April 2019
Armag3ddon (HH)
Unregistered
 
#611
22.08.2019, 19:35
Ich kann jetzt nur für Hamburg sprechen - aber mich würde es wundern, wenn es anderswo anders wäre.
Hier sind nur jeweils die konkreten Kommentare zugelassen, die man für den Vortrag braucht. Anderes darf man also nicht mitbringen.

In dem konkreten Prüfungsgespräch hast du sowieso keine Gelegenheit für einen Blick in Kommentare!
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Nds Gast
Unregistered
 
#612
22.08.2019, 19:43
Soweit ich das gelesen hab, sind für die Vorbereitung des Aktenvortrags alle zugelassen und im Gespräch dann nur noch die Gesetze. Ich habe mir aber neu nur Palandt und Thomas/Putzo geholt (Aktenvortrag Zivilrecht). Die beiden Strafrechtskommentare habe ich noch von 2017. Die nehme ich für den Notfall noch mit. Aber man hat in der Stunde Vorbereitung mE auch nicht wirklich Zeit viel nachzuschauen.
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Armag3ddon
Unregistered
 
#613
22.08.2019, 19:51
Uff, na gut. Dann zwingen sie euch noch mal ganz schöne Schlepparbeit auf, für eine Stunde Ausbeute.  :s
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Verunsicherter Prüfling
Unregistered
 
#614
22.08.2019, 21:57
Danke für eure Antworten!

Ich habe mir für meinen Aktenvortrag im Zivilrecht jetzt einfach nur den aktuellen Palandt und Putzo angemietet :-/ ... also wenn die jetzt tatsächlich auch noch stgb und stpo voraussetzen dann flipp ich aus  :dodgy: ! Das ist auch alles nicht billig... hab auch keine aktuellen Auflagen ...
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GastNRW20
Unregistered
 
#615
22.08.2019, 22:00
Ihr müsst euch selbst um Gesetze und Kommentare für die mündliche kümmern? In NRW wird alles bereit gestellt, ich bin irgendwie immer davon ausgegangen das sei überall so - das sind doch immense Extrakosten, nur für einen Tag nochmal alles mieten oder halt die Nachlieferungen nach den Klausuren nochmal kaufen.

Das ist echt unverschämt bei dem "Gehalt"  :@
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Verunsicherter Prüfling
Unregistered
 
#616
22.08.2019, 22:04
Ja, hast du allerdings recht! 
Deswegen bin ich mittlerweile auch echt knauserig und frage mich, ob da auch wirklich noch alle Kommentare aus der Hilfsmittel Verfügung sein müssen.... 
Hab schon wieder enorm viel für Nachlieferungen ausgegeben, um die Gesetzestexte nach dem schriftlichen Teil wieder auf den aktuellen Stand zu bringen ...

In NRW habt ihr es echt gut! :-)
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JuristinNRW
Unregistered
 
#617
23.08.2019, 11:06
(22.08.2019, 18:52)Verunsicherter Prüfling schrieb:  Bestellt ihr für die mündliche Prüfung nur die Kommentare, die ihr für euren Aktenvortrag braucht, oder einfach alle? Weiß das jemand?  Huh Huh Huh Huh


In NRW werden die Kommentare für den Aktenvortrag zur Verfügung gestellt. Für das Prüfungsgespräch sind keine Kommentare erlaubt.
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