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Einstiegsgehalt
WPGler
Unregistered
 
#731
10.08.2019, 09:40
In welcher Welt ist das nunmehr eine passende Frage? 
Gehälter stehen bei Azur, "Einstellungspolicies" sind anscheinend nicht Ursprüngsthema und deine Frage wurde hier auch schon beantwortet.
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Gast120
Unregistered
 
#732
11.08.2019, 14:54
Hallo, 

mich würde mal interessieren wie es mit der Voraussetzung "Doppel-VB" ausschaut, wenn man im zweiten Examen bzw. im ersten ein "gut" hat.

Ist die jeweils andere Examensnote dann "egal", soweit sie vllt nicht gerade 4,xx ist?

Ob das ein Szenario ist, das vllt 1-2 mal pro Jahrgang vorkommt, sei mal dahingestellt.
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Gast99898
Unregistered
 
#733
15.08.2019, 06:45
Lesenswert zu den Berufsschancen in der Justiz und GK: https://www.talentrocket.de/karrieremaga...eed-chbeck
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Gast
Unregistered
 
#734
15.08.2019, 09:19
(15.08.2019, 06:45)Gast99898 schrieb:  Lesenswert zu den Berufsschancen in der Justiz und GK: https://www.talentrocket.de/karrieremaga...eed-chbeck


Sorry, das ist allgemeines Blabla ohne große Substanz. Kein großer Erkenntnisgewinn, da das alles bekannt ist. Ich tue mich außerdem schwer damit, von Studis erklärt zu bekommen, wie der Arbeitsmarkt aussieht.
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BlaBla
Unregistered
 
#735
15.08.2019, 11:13
Denke auch man sollte im Blick behalten, dass es nun nicht sooo wenige mit VB gibt und die Durchschnittsnote ja auch bei 7,x irgwo liegt, wenn man seinen Marktwert für den Einstieg bestimmen will. 

Also dass nun jeder genommen wird ist ja auch nicht so (auch wenn jeder die berühmte Ausnahme mit Doppel ausreichend in einer "GK" kennt). Das sind dann aber doch oft nicht die ganz großen und aus ref etc bekannt mit Angebot bevor die Noten im 2. Bekannt sind. 

Aus der berühmten Nahbereichsempirie: bin WissMit nach dem zweiten Examen in HH in einer GK und hab schon einige GKs kennen gelernt. Die Doppel VB quote ist hier doch sehr hoch,  sowohl bei den wissmits als auch bei den associates und wenn jmd das zweite VB nicht hat, dann ist das meist relativ knapp verfehlt und aus ref oder vorher bekannt.

Auch die wissmits/Referendare die im ersten kein staatliches vb haben, sind meist als Hiwi bereits da gewesen oder haben zumindest wegen Schwerpunkt ihr VB. Allerdings sind Referendare natürlich in größerem umlauf da, da die Zeit ja meist nur 3-4 Monate beträgt in denen die da sind, sodass hier geringere Notenanforderungen bestehen.

Dass nun laufend Leute mit Doppel befriedigend eingestellt werden, kann ich zB nicht bestätigen. Dass es bei mittelständischen anders aussehen kann, will ich aber nicht in Abrede stellen.
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Anwalt
Unregistered
 
#736
15.08.2019, 12:03
Fehler. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,x wenn man die Durchfaller rausrechnet. Sie ist als Durchschnittsnote der "erfolgreichen Prüfungen" ausgezeichnet. Rechnet man die ca. 25% Durchfaller im Zweiten ein, ist man bei etwas um 5 P.
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Gast
Unregistered
 
#737
15.08.2019, 12:23
(15.08.2019, 12:03)Anwalt schrieb:  Fehler. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,x wenn man die Durchfaller rausrechnet. Sie ist als Durchschnittsnote der "erfolgreichen Prüfungen" ausgezeichnet. Rechnet man die ca. 25% Durchfaller im Zweiten ein, ist man bei etwas um 5 P.

LOL... ich glaube, über die Leute, die kein Examen haben, redet hier auch keiner. Die werden sich wohl kaum in der GK bewerben. Also warum sollte man die mit einbeziehen, wenn sie kein Faktor sind?
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Gast
Unregistered
 
#738
15.08.2019, 12:44
(15.08.2019, 12:03)Anwalt schrieb:  Fehler. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,x wenn man die Durchfaller rausrechnet. Sie ist als Durchschnittsnote der "erfolgreichen Prüfungen" ausgezeichnet. Rechnet man die ca. 25% Durchfaller im Zweiten ein, ist man bei etwas um 5 P.


Als Berufseinsteiger stehe ich in Konkurrenz zu denen, die bestanden haben, nicht zu denen, die durchgefallen sind, daher interessieren die doch niemanden, ergo eher 7,x.  

Und Mal nebenbei, Leute die mit "falsch; Fehler" einen Beitrag starten - immer direkt symphatisch
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Anwalt
Unregistered
 
#739
16.08.2019, 09:53
(15.08.2019, 12:23)Gast schrieb:  
(15.08.2019, 12:03)Anwalt schrieb:  Fehler. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,x wenn man die Durchfaller rausrechnet. Sie ist als Durchschnittsnote der "erfolgreichen Prüfungen" ausgezeichnet. Rechnet man die ca. 25% Durchfaller im Zweiten ein, ist man bei etwas um 5 P.

LOL... ich glaube, über die Leute, die kein Examen haben, redet hier auch keiner. Die werden sich wohl kaum in der GK bewerben. Also warum sollte man die mit einbeziehen, wenn sie kein Faktor sind?


Weil es um einen Durchschnittswert geht und einen sauberen Durchschnitt kriegst du nur berechnet, wenn du die Gesamtmenge einbeziehst. Du kannst auch nur Leute ab Befriedigend mitrechnen, dann ist der Schnitt noch viel höher. Aber das hat halt keinen Aussagewert über die Gesamtschwierigkeit des Examens und entsprechend die Einzelleistung, wenn man arbiträr Werte aus der Berechnung rausfallen lässt. 

Wenn es heisst "wir suchen nur überdurchschnittlich große Leute" (weil man zB Wilhelm I ist und lange Kerls für seine Ehrengarde braucht ;;) dann bemisst sich die Überdurchschnittlichkeit auch nicht an allen "die größer als x,xxm" sind, sondern eben an der Gesamtmenge der Personen.
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Gast
Unregistered
 
#740
16.08.2019, 10:08
(16.08.2019, 09:53)Anwalt schrieb:  
(15.08.2019, 12:23)Gast schrieb:  
(15.08.2019, 12:03)Anwalt schrieb:  Fehler. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,x wenn man die Durchfaller rausrechnet. Sie ist als Durchschnittsnote der "erfolgreichen Prüfungen" ausgezeichnet. Rechnet man die ca. 25% Durchfaller im Zweiten ein, ist man bei etwas um 5 P.

LOL... ich glaube, über die Leute, die kein Examen haben, redet hier auch keiner. Die werden sich wohl kaum in der GK bewerben. Also warum sollte man die mit einbeziehen, wenn sie kein Faktor sind?


Weil es um einen Durchschnittswert geht und einen sauberen Durchschnitt kriegst du nur berechnet, wenn du die Gesamtmenge einbeziehst. Du kannst auch nur Leute ab Befriedigend mitrechnen, dann ist der Schnitt noch viel höher. Aber das hat halt keinen Aussagewert über die Gesamtschwierigkeit des Examens und entsprechend die Einzelleistung, wenn man arbiträr Werte aus der Berechnung rausfallen lässt. 

Wenn es heisst "wir suchen nur überdurchschnittlich große Leute" (weil man zB Wilhelm I ist und lange Kerls für seine Ehrengarde braucht ;;) dann bemisst sich die Überdurchschnittlichkeit auch nicht an allen "die größer als x,xxm" sind, sondern eben an der Gesamtmenge der Personen.


Kein passender Vergleich. Bei der Ehrengarde kommt aber grundsätzlich jeder in Betracht. Ausschlusskriterium ist dann bestimmte Größe. Nicht alle Examenskandidaten kommen allerdings als Anwalt/Richter in Betracht, sondern nur die, die das 2. Staatsexamen bestanden haben.  Ich ziehe ja auch nicht die Studienabbrecher.

Hier geht es nicht um die Bewertung der Schwierigkeit des Examens, sondern darum, von welchen Grundlagen Arbeitgeber ausgehen (müssen). Dazu muss selbstverständlich die Formalqualifikation vorliegen. Aus diesem Pool kann man sich nur bedienen.
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