17.07.2015, 20:14
Jo, die Klausur war eben ein richtiges Arschloch. Von unserem Druchgang hat sie auch jeder gehasst. Anyways, ich lass mich jetzt zulaufen. Herzlichen Glückwunsch an Alle!
18.07.2015, 06:48
In Niedersachsen lief auch die Anwaltsklausur gegen Kostenbescheid nach Abschleppmaßnahme nach Nds. SOG, KrWG, FZV und AltfahrzeugV. Weil das noch nicht zu viel war, war im Sachverhalt im Gesprächsvermerk des Anwalts vermerkt, dass die Behörde für Anordnung nach § 62 KrWG nicht zuständig war. Der Hinweis bezog sich auf ganze drei Wörter im Sachverhalt: fachgerechter Entsorgung zugeführt.
Doch, ein Mandantenschreiben. In Nds. war die Klausur darauf angelegt, dass ein Anfechtungsrechtsbehelf nicht durchgehen konnte.
MMn war wesentlicher Schwerpunkt, die materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids strukturiert zu prüfen und unter unbekannte Normen zu subsumieren. Wenn das mit entsprechender Argumentation hinhaut, ist es sch*iß egal, welches Ergebnis rauskommt. Ich hätte auch viel lieber einen Rechtsbehelf durchgehen lassen, weil ich dann endlich mein Zweckmäßigkeitswissen hätte prostituieren können.
Naja, was soll's. Jetzt ist's vorbei und ich wünsche euch allen einen gut gelaunten Korrektor, der gut geschlafen, gefrühstückt, geb*mst und das stille Örtchen aufgesucht hat ;).
Zitat:Diese Entscheidung ist ja wohl mal die reinste Verarsche! Wenn man ihr folgen würde dann müsste man gar keinen praktischen Entwurf machen
Doch, ein Mandantenschreiben. In Nds. war die Klausur darauf angelegt, dass ein Anfechtungsrechtsbehelf nicht durchgehen konnte.
MMn war wesentlicher Schwerpunkt, die materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids strukturiert zu prüfen und unter unbekannte Normen zu subsumieren. Wenn das mit entsprechender Argumentation hinhaut, ist es sch*iß egal, welches Ergebnis rauskommt. Ich hätte auch viel lieber einen Rechtsbehelf durchgehen lassen, weil ich dann endlich mein Zweckmäßigkeitswissen hätte prostituieren können.
Naja, was soll's. Jetzt ist's vorbei und ich wünsche euch allen einen gut gelaunten Korrektor, der gut geschlafen, gefrühstückt, geb*mst und das stille Örtchen aufgesucht hat ;).
18.07.2015, 19:47
In Hessen wäre ein Mandantenanschreiben wohl verfehlt, da der Mandant am Tag der Entscheidung einen Termin beim Anwalt um 17h hatte.
Wie dem auch sei, jetzt ist erstmal Geduld angesagt!
Gute Erholung und auf einen guten Ausgang der Klausuren!
Wie dem auch sei, jetzt ist erstmal Geduld angesagt!
Gute Erholung und auf einen guten Ausgang der Klausuren!
19.07.2015, 07:33
(18.07.2015, 19:47)Hessen schrieb: In Hessen wäre ein Mandantenanschreiben wohl verfehlt, da der Mandant am Tag der Entscheidung einen Termin beim Anwalt um 17h hatte.
Wie dem auch sei, jetzt ist erstmal Geduld angesagt!
Gute Erholung und auf einen guten Ausgang der Klausuren!
In Niedersachsen war zwischen Tag des Gesprächs in der Kanzlei und der Ausarbeitung eines Entscheidungsvorschlags nur 1 Tag. Das soll uns doch nicht hindern, trotzdem bei Unbegründetheit etwas zu schreiben. Ich weiß nicht, wie die Bearbeitervermerke in Hessen ausgestaltet sind, aber in Nds. heißt es immer Schriftsatz an Gericht/Brief an Mandanten. So ganz ohne praktischen Teil im Falle der Unbegründetheit ist klausurtaktisch ein Griff ins Klo :D --> 00 Punkte
23.07.2015, 17:08
Könnte evtl. jemand kurz erläutern, worum es in der Revisionsklausur materiell-rechtlich ging? 2-3 Sätze reichen. Danke!
30.07.2015, 11:17
10.09.2015, 08:00
Was meint ihr, wann gibt es Ergebnisse in Nds?
26.09.2015, 10:11
Im Juni-Durchgang scheinen die Ergebnisse verschickt. Wann geht es wohl für unseren Durchgang in Nds. los?
01.10.2015, 11:20
Ergebnisse gehen ab der 1. Novemberwoche raus.
02.10.2015, 09:58
Ich dachte eher letzte Oktoberwoche..