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  5. Mündliche Prüfung in Berlin_Aktenvortrag
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Mündliche Prüfung in Berlin_Aktenvortrag
Angust_BIn
Unregistered
 
#1
26.07.2019, 22:58
Hey, ich habe eine ziemlich dumme Frage, wer entschiedet überhaupt unsere Note vom Aktenvortrag, der Vorsitzende allein oder alle besprechen das zusammen? Huh  
Ich frage, weil ich einen Vorsitzenden im Pflichtfach StR bekomme, obwohl ich einen  Aktenvortrag im ZR halte. Natürlich bin ich davon überzeugt, dass er auch Zivilrecht versteht :D . 

Könnte jemand vllt. sagen, wie das Vorgespräch verläuft... Huh Mit welchen Fragen muss ich rechnen? Ich habe immer Panik beim Vorstellungsgespräch.... 
Ich bin sehr dankbar für euere Antwort!  :heart:
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gästin
Unregistered
 
#2
27.07.2019, 00:30
Es läuft wie im 1. Examen auch.

Die Prüflinge halten nacheinander ihren Aktenvortrag, die Prüfer machen sich alle ihre eigenen Notizen und Gedanken zu den Vorträgen, dann wird eine kurze Pause gemacht, in der sich die Kommission bespricht und Noten diskutiert, was aber nicht unbedingt heißen muss, dass da schon eine Note festgelegt wird. Manchmal wird am Schluss noch rumgerechnet, damit ein Prüfling wie zufällig genau auf eine bestimmte Punktzahl kommt. 

Das Vorgespräch ist ganz entspannt, dient ja auch eher dazu den Kandidaten ein bisschen die Angst zu nehmen. 
Wie geht es Ihnen, können Sie zur Prüfung antreten (habe von einer Kollegin gehört, dass einem ihrer Mitprüflinge damals dann einfiel, dass es ihm nicht gut geht und er gerne zum Amtsarzt gehen würde) 

Bei mir war es so, dass der Vorsitzende dann noch fragte, was denn mein Berufswunsch wäre, ob irgendeine bestimmte Punktzahl nötig ist. Dann hat er noch ganz beruhigend erwähnt, dass der konkrete Aktenvortrag nichts besonders schweres sei und mich nicht aus der Bahn werfen werde, das war schon sehr beruhigend :)

Von Kollegen habe ich gehört, dass auch mal besonders 'spannende' Stationen angesprochen wurden, zb wenn die im Ausland waren, obs halt schön war, ob man viel erlebt hat etc., oder wie eine Station im beruflichen Umfeld des Vorsitzenden war (ich glaube es war ein OStA, der mich damals fragte, wie mir denn die Staatsanwaltsstation gefallen hat) 

Aber alles nichts weltbewegendes, da brauchst du echt keine Angst haben!
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August_BIn
Unregistered
 
#3
27.07.2019, 06:47
(27.07.2019, 00:30)Gästin schrieb:  Es läuft wie im 1. Examen auch.
...
Ich danke dir ganz herzlich für deine hilfreiche Antwort!
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