26.07.2019, 08:08
Hallo zusammen,
ich bin mir gerade etwas unsicher und hätte daher gern ein paar Meinungen von euch. Gern auch insbesondere eigene Erfahrungsberichte.
Ich möchte mich beim OLG Köln bewerben. Meine mündliche Prüfung ist aber erst im September. Ich habe gerade meine Klausurnoten bekommen.
Vor ein paar Wochen hatte ich beim OLG nachgefragt, ob ich die Bewerbung schon mit den Noten abschicken kann oder bis September warten muss. Da sagte man mir, dass ich mich ruhig jetzt schon bewerben könne. Deshalb hab ich die Bewerbung schon komplett fertig gemacht.
Nun sind meine Noten jetzt aber nicht soo geil, sprich, ich hab das VB noch nicht erreicht, könnte es aber noch in der mündlichen schaffen.
Meine Frage daher - macht es dann überhaupt Sinn, die Bewerbung jetzt schon abzuschicken oder warte ich lieber bis ich das Zeugnis habe? Meine Befürchtung ist, dass sie mir die Unterlagen direkt zurück schicken, weil ich noch knapp unter der Grenze von 7,76 liege.
Andererseits würde ich aber gern so schnell wie möglich also zum nächstmöglichen AC geladen werden. Wenn ich meine Bewerbung erst Mitte/Ende September abschicke, ist das nächste AC vielleicht schon voll...?
ich bin mir gerade etwas unsicher und hätte daher gern ein paar Meinungen von euch. Gern auch insbesondere eigene Erfahrungsberichte.
Ich möchte mich beim OLG Köln bewerben. Meine mündliche Prüfung ist aber erst im September. Ich habe gerade meine Klausurnoten bekommen.
Vor ein paar Wochen hatte ich beim OLG nachgefragt, ob ich die Bewerbung schon mit den Noten abschicken kann oder bis September warten muss. Da sagte man mir, dass ich mich ruhig jetzt schon bewerben könne. Deshalb hab ich die Bewerbung schon komplett fertig gemacht.
Nun sind meine Noten jetzt aber nicht soo geil, sprich, ich hab das VB noch nicht erreicht, könnte es aber noch in der mündlichen schaffen.
Meine Frage daher - macht es dann überhaupt Sinn, die Bewerbung jetzt schon abzuschicken oder warte ich lieber bis ich das Zeugnis habe? Meine Befürchtung ist, dass sie mir die Unterlagen direkt zurück schicken, weil ich noch knapp unter der Grenze von 7,76 liege.
Andererseits würde ich aber gern so schnell wie möglich also zum nächstmöglichen AC geladen werden. Wenn ich meine Bewerbung erst Mitte/Ende September abschicke, ist das nächste AC vielleicht schon voll...?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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26.07.2019, 08:26
Also meine Bewerbung mit unter 7,76 kam postwendend zurück... dass man sich in NRW bereits mit den schriftlichen Noten bewerben kann, ist mir ohnehin neu?
26.07.2019, 09:35
Wenn Du knapp unter der Grenze liegst, werden sie Dich vermutlich noch nicht bei dem AC berücksichtigen. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als zu warten.
26.07.2019, 09:41
Ich hatte extra nachgefragt.
Die Antwort war: man kann sich gerne schon bewerben, aber zum AC wird man natürlich erst nach der Mündlichen eingeladen.
Also mir ist schon klar, dass die mich nur mit den/diesen Noten nicht schon zum AC einladen. Die Frage war nur, ob ich schon mal meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll, damit sie mich ggf schon auf dem Schirm haben oder ob ich das erst nach Erhalt des Zeugnisses im September machen soll
Die Antwort war: man kann sich gerne schon bewerben, aber zum AC wird man natürlich erst nach der Mündlichen eingeladen.
Also mir ist schon klar, dass die mich nur mit den/diesen Noten nicht schon zum AC einladen. Die Frage war nur, ob ich schon mal meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll, damit sie mich ggf schon auf dem Schirm haben oder ob ich das erst nach Erhalt des Zeugnisses im September machen soll
26.07.2019, 10:54
Macht keinen Sinn und geht auch nicht schneller. Macht denen sogar noch mehr Arbeit. Du gewinnst absolut keinen zeitlichen Vorteil. Bewirb dich wenn du die Endnote hast und gut ist.
26.07.2019, 11:25
(26.07.2019, 09:41)GKJ schrieb: Ich hatte extra nachgefragt.
Die Antwort war: man kann sich gerne schon bewerben, aber zum AC wird man natürlich erst nach der Mündlichen eingeladen.
Also mir ist schon klar, dass die mich nur mit den/diesen Noten nicht schon zum AC einladen. Die Frage war nur, ob ich schon mal meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll, damit sie mich ggf schon auf dem Schirm haben oder ob ich das erst nach Erhalt des Zeugnisses im September machen soll
Ich hab das gemacht beim OLG Köln und wurde dann angerufen, dass man mich noch nicht einladen könne, ich aber sofort an dem Tag, an dem ich Mündliche hätte, eine Mail mit der Endnote schreiben sollte. Das habe ich dann gemacht und wurde zwei Stunden später telefonisch (und dann nochmal postalisch eingeladen).
26.07.2019, 11:28
(26.07.2019, 10:54)Gast12345 schrieb: Macht keinen Sinn und geht auch nicht schneller. Macht denen sogar noch mehr Arbeit. Du gewinnst absolut keinen zeitlichen Vorteil. Bewirb dich wenn du die Endnote hast und gut ist.
Es ging deutlich schneller. Hätte ich auf mein Zeugnis gewartet, hätte ich, wenn man Postumlauf am OLG einrechnet, nicht mehr rechtzeitig eingeladen werden können. Mehrarbeit macht man auch nicht, die legen das nämlich einfach auf Wiedervorlage.
Und ja, ich weiß, wovon ich rede, ich hab es letztes Jahr so gemacht.
26.07.2019, 11:29
26.07.2019, 12:56
Okay super danke für die Rückmeldungen! Dann mache ich es so. Es geht mir ja auch einzig und allein um den Zeitgewinn. Und sie haben ja selber gesagt, dass ich es ihnen schon gern schicken kann.
26.07.2019, 13:54
(26.07.2019, 11:29)Gast schrieb:(26.07.2019, 08:26)GastNRW123 schrieb: Also meine Bewerbung mit unter 7,76 kam postwendend zurück... dass man sich in NRW bereits mit den schriftlichen Noten bewerben kann, ist mir ohnehin neu?
Das war aber in NRW aufgrund des Erlasses leider klar :/
Ja, schon klar, aber hier geht es um die Bewerbung vor der mündlichen! Vielleicht kann man sich vor der mündlichen bewerben, aber eben nur wenn man die 7,76 schon geknackt hat...