15.07.2019, 10:50
Und direkt die Standartfrage: Wie sind die Klausuren in Hamburg ausgefallen? Waren sie gnädig?
15.07.2019, 11:40
Würde mich auch interessieren, wenn hier einige berichten würden, wie ihre Klausuren ausgefallen sind und ob es der eigenen Einschätzung in etwa entsprach oder ihr positiv/negativ überrascht wurdet.
Sachsen-Anhalt kann ja auch schon einige Noten einsehen...
Sachsen-Anhalt kann ja auch schon einige Noten einsehen...
15.07.2019, 12:16
Bei mir (Hamburg) ist es insgesamt besser als erwartet (hatte es irgendwo im Durchschnitt erwartet; dass ich durchfalle, hielt ich nicht für wahrscheinlich). Für die Justiz muss ich mich in der Mündlichen aber noch anstrengen.
Zum allgemeinen Niveau kann ich mit den paar Einzelergebnissen, die ich jetzt kenne, natürlich nur eine grobe Einschätzung geben. Ich vermute (einfach mal), dass die im Vergleich mit anderen Durchgängen etwas leichteren Klausuren sich auch etwas negativ auf die Notenvergabe ausgewirkt haben. Personen, von denen ich exzellente Ergebnisse erwartet hätte, sind nicht so weggekommen wie gedacht. Aber wenn gleich jemand mit Bestnote um die Ecke kommt, straft mich diese Person sicherlich Lügen. ;)
Überraschungen für mich:
ZR II (der "DEKRA-Gutachten"-Fall) deutlich besser als erwartet - okay, es war der einzige Fall, wo ich die höchstrichterliche Rechtsprechung getroffen habe.
StR II (Revision) deutlich schlechter als mein Gefühl. Hier hätte ich gedacht, die wesentlichen Probleme gesehen zu haben!
Zum allgemeinen Niveau kann ich mit den paar Einzelergebnissen, die ich jetzt kenne, natürlich nur eine grobe Einschätzung geben. Ich vermute (einfach mal), dass die im Vergleich mit anderen Durchgängen etwas leichteren Klausuren sich auch etwas negativ auf die Notenvergabe ausgewirkt haben. Personen, von denen ich exzellente Ergebnisse erwartet hätte, sind nicht so weggekommen wie gedacht. Aber wenn gleich jemand mit Bestnote um die Ecke kommt, straft mich diese Person sicherlich Lügen. ;)
Überraschungen für mich:
ZR II (der "DEKRA-Gutachten"-Fall) deutlich besser als erwartet - okay, es war der einzige Fall, wo ich die höchstrichterliche Rechtsprechung getroffen habe.
StR II (Revision) deutlich schlechter als mein Gefühl. Hier hätte ich gedacht, die wesentlichen Probleme gesehen zu haben!
15.07.2019, 12:46
(15.07.2019, 12:16)Armag3ddon (HH) schrieb: Bei mir (Hamburg) ist es insgesamt besser als erwartet (hatte es irgendwo im Durchschnitt erwartet; dass ich durchfalle, hielt ich nicht für wahrscheinlich). Für die Justiz muss ich mich in der Mündlichen aber noch anstrengen.
Zum allgemeinen Niveau kann ich mit den paar Einzelergebnissen, die ich jetzt kenne, natürlich nur eine grobe Einschätzung geben. Ich vermute (einfach mal), dass die im Vergleich mit anderen Durchgängen etwas leichteren Klausuren sich auch etwas negativ auf die Notenvergabe ausgewirkt haben. Personen, von denen ich exzellente Ergebnisse erwartet hätte, sind nicht so weggekommen wie gedacht. Aber wenn gleich jemand mit Bestnote um die Ecke kommt, straft mich diese Person sicherlich Lügen. ;)
Überraschungen für mich:
ZR II (der "DEKRA-Gutachten"-Fall) deutlich besser als erwartet - okay, es war der einzige Fall, wo ich die höchstrichterliche Rechtsprechung getroffen habe.
StR II (Revision) deutlich schlechter als mein Gefühl. Hier hätte ich gedacht, die wesentlichen Probleme gesehen zu haben!
Danke für deine Einschätzung!
Kannst du vielleicht noch was zu Z3 sagen? Sofern das bei euch auch die Klauselgegenklage mit dem Nießbrauch war..
15.07.2019, 12:56
Jo, war es. Aber wenn ich mich richtig erinnere, hing in NRW da noch deutlich mehr mit dran.
Ich habe (denke ich) umfangreich zum Nießbrauch geschrieben und den Anspruch der Kläger aus allen Gesichtspunkten (Nießbrauch + Eigentum, Nießbrauch + Erbe, Anwartschaftsrecht) abgelehnt. Damit fielen bei mir die ggf. präkludierten Gegenansprüche weg (weil nicht mehr wichtig). Das war nicht so toll, das habe ich auch in der Klausur gesehen. Aber das BGH-Urteil dazu kannte ich nicht und konnte es auch im Palandt nicht finden. Dann war das für mich ein Stochern im Nebel aus welchem Gesichtspunkt der Anspruch nun gegeben sein könnte, wo ich mich auch nicht vergreifen wollte. In NRW war wohl noch mehr Sachverhalt, dass das Ergebnis eindeutiger vorgegeben war.
Mit 6 Punkten hat die Klausur dann meine Erwartung getroffen. Die hatte mich hinterher auch direkt enttäuscht, als ich dann das Urteil nachgelesen habe. Das war kein wirklich aktueller Fall für unseren Durchgang, kein riesiges Urteil o.ä. Enttäuscht war ich so ein bisschen, weil dann wohl erwartet wird, irgendein BGH-Urteil der letzten Jahre zu rekonstruieren. Wenn man es nicht schafft, wird aus der Klausur nichts, wenn man es schafft (bei mir denn DEKRA) ist die Klausur dann plötzlich top.
Ich habe (denke ich) umfangreich zum Nießbrauch geschrieben und den Anspruch der Kläger aus allen Gesichtspunkten (Nießbrauch + Eigentum, Nießbrauch + Erbe, Anwartschaftsrecht) abgelehnt. Damit fielen bei mir die ggf. präkludierten Gegenansprüche weg (weil nicht mehr wichtig). Das war nicht so toll, das habe ich auch in der Klausur gesehen. Aber das BGH-Urteil dazu kannte ich nicht und konnte es auch im Palandt nicht finden. Dann war das für mich ein Stochern im Nebel aus welchem Gesichtspunkt der Anspruch nun gegeben sein könnte, wo ich mich auch nicht vergreifen wollte. In NRW war wohl noch mehr Sachverhalt, dass das Ergebnis eindeutiger vorgegeben war.
Mit 6 Punkten hat die Klausur dann meine Erwartung getroffen. Die hatte mich hinterher auch direkt enttäuscht, als ich dann das Urteil nachgelesen habe. Das war kein wirklich aktueller Fall für unseren Durchgang, kein riesiges Urteil o.ä. Enttäuscht war ich so ein bisschen, weil dann wohl erwartet wird, irgendein BGH-Urteil der letzten Jahre zu rekonstruieren. Wenn man es nicht schafft, wird aus der Klausur nichts, wenn man es schafft (bei mir denn DEKRA) ist die Klausur dann plötzlich top.
15.07.2019, 13:29
(15.07.2019, 12:56)Armag3ddon schrieb: Jo, war es. Aber wenn ich mich richtig erinnere, hing in NRW da noch deutlich mehr mit dran.
Ich habe (denke ich) umfangreich zum Nießbrauch geschrieben und den Anspruch der Kläger aus allen Gesichtspunkten (Nießbrauch + Eigentum, Nießbrauch + Erbe, Anwartschaftsrecht) abgelehnt. Damit fielen bei mir die ggf. präkludierten Gegenansprüche weg (weil nicht mehr wichtig). Das war nicht so toll, das habe ich auch in der Klausur gesehen. Aber das BGH-Urteil dazu kannte ich nicht und konnte es auch im Palandt nicht finden. Dann war das für mich ein Stochern im Nebel aus welchem Gesichtspunkt der Anspruch nun gegeben sein könnte, wo ich mich auch nicht vergreifen wollte. In NRW war wohl noch mehr Sachverhalt, dass das Ergebnis eindeutiger vorgegeben war.
Mit 6 Punkten hat die Klausur dann meine Erwartung getroffen. Die hatte mich hinterher auch direkt enttäuscht, als ich dann das Urteil nachgelesen habe. Das war kein wirklich aktueller Fall für unseren Durchgang, kein riesiges Urteil o.ä. Enttäuscht war ich so ein bisschen, weil dann wohl erwartet wird, irgendein BGH-Urteil der letzten Jahre zu rekonstruieren. Wenn man es nicht schafft, wird aus der Klausur nichts, wenn man es schafft (bei mir denn DEKRA) ist die Klausur dann plötzlich top.
Okay danke. Ich hab mich da auch so entschieden wie du. Aber bei uns gabs 4 Anträge, sodass du Recht haben könntest, dass man da noch was rausholen konnte, wenn man das Urteil nicht kannte... Aber schon ärgerlich für euch!!
15.07.2019, 14:01
Danke schon einmal für das erste Feedback :)
Wie sieht es mit ZR1 und SR1 (Anklage) aus?
Und die ÖR Klausuren? Waren die bei euch auch identisch? ÖR (Beschluss), ÖR (Anwaltsklausur, Polizeirecht)
Wie sieht es mit ZR1 und SR1 (Anklage) aus?
Und die ÖR Klausuren? Waren die bei euch auch identisch? ÖR (Beschluss), ÖR (Anwaltsklausur, Polizeirecht)
15.07.2019, 15:13
Jetzt kommen sie alle an. ;)
Ich denke, wir hatten die gleichen Klausuren. ZR I mit der Kennzeichen-Prägestelle. Qualifiziert kann ich dazu nichts mehr sagen.
Anklageklausur war der Junge auf seinem Krad. Meine Lösung dazu ist hier, dafür gab es eine Prädikatsnote.
ÖR war das Flammkuchenrestaurant und die Nazi-Kneipe. Da hätte ich mir mehr versprochen, liege im Befriedigend. Bei der Anwaltsklausur mit der Kneipe habe ich von einer Klage abgeraten. Ggf. wohl die Klagemöglichkeit doch übersehen.
Ich denke, wir hatten die gleichen Klausuren. ZR I mit der Kennzeichen-Prägestelle. Qualifiziert kann ich dazu nichts mehr sagen.
Anklageklausur war der Junge auf seinem Krad. Meine Lösung dazu ist hier, dafür gab es eine Prädikatsnote.
ÖR war das Flammkuchenrestaurant und die Nazi-Kneipe. Da hätte ich mir mehr versprochen, liege im Befriedigend. Bei der Anwaltsklausur mit der Kneipe habe ich von einer Klage abgeraten. Ggf. wohl die Klagemöglichkeit doch übersehen.
15.07.2019, 15:45
(15.07.2019, 15:13)Armag3ddon schrieb: Jetzt kommen sie alle an. ;)
Ich denke, wir hatten die gleichen Klausuren. ZR I mit der Kennzeichen-Prägestelle. Qualifiziert kann ich dazu nichts mehr sagen.
Anklageklausur war der Junge auf seinem Krad. Meine Lösung dazu ist hier, dafür gab es eine Prädikatsnote.
ÖR war das Flammkuchenrestaurant und die Nazi-Kneipe. Da hätte ich mir mehr versprochen, liege im Befriedigend. Bei der Anwaltsklausur mit der Kneipe habe ich von einer Klage abgeraten. Ggf. wohl die Klagemöglichkeit doch übersehen.
Stimmt es eigentlich, dass man in Anwaltsklausuren stets zur Klage raten soll weil man zuvor im Gutachten pro Mandant argumentieren soll? LG
15.07.2019, 15:46
(15.07.2019, 15:13)Armag3ddon schrieb: Jetzt kommen sie alle an. ;)
Ich denke, wir hatten die gleichen Klausuren. ZR I mit der Kennzeichen-Prägestelle. Qualifiziert kann ich dazu nichts mehr sagen.
Anklageklausur war der Junge auf seinem Krad. Meine Lösung dazu ist hier, dafür gab es eine Prädikatsnote.
ÖR war das Flammkuchenrestaurant und die Nazi-Kneipe. Da hätte ich mir mehr versprochen, liege im Befriedigend. Bei der Anwaltsklausur mit der Kneipe habe ich von einer Klage abgeraten. Ggf. wohl die Klagemöglichkeit doch übersehen.
Vielen Dank! Und herzlichen Glückwunsch zum Bestehen der Klausuren :)