09.07.2019, 16:51
(09.07.2019, 16:41)Gast schrieb:Ja das war schon wirklich heftig, da musste man echt eine krasse Kenntnis des Prozessrecht zeigen. Aber ist ja auch sinnvoll, man schreibt ein erstes Examen, wo schon nur sich ausgekotzt wird materiell-rechtlich, dann macht man das natürlich im zweiten Examen nochmal mit ein paar neuen nötigen Aufbaukenntnissen. Realitätsnahe Prüfung eben. Nach gestern war ich sicher, dass man zumindest heute mal irgendwie richtig gefordert wird im Prozessrecht, aber nö, jetzt muss Örrecht ja eigentlich auch richtiger Scheiss werden. Am Besten eine Behördenklausur, damit dann im ganzen Examen auch nur eine Anwaltsklausur geschrieben hat, was ja wiederum auch ganz realitätsnah ist.(09.07.2019, 16:36)Nrw4 schrieb: Achja, da hat man auch aus eigenem Interesse eine gute Vorbereitung auf das Strafprozessrecht hinter sich und was machen die Trolle im Amt? Bringen nur absoluten Standardkram, der halt wirklich total einfach zu lösen war in beiden Strafrechtsklausuren... In den Probeklausuren von 2017 war das irgendwie gefühlt immer anders. Stattdessen hat einfach gewonnen, wer am Schnellsten schreibt, reines sinnloses Auskotzen der jeweiligen Tatbestände.
Zum Kotzen. Passt aber zu unserem exotischen Durchgang, dass natürlich Strafurteil kam. Was ich leider auch zu wenig geübt habe, wo man dann noch mehr Zeitprobleme bekommt.
Lustig fand ich das "Problem" mit der Täuschung...
09.07.2019, 16:55
(09.07.2019, 16:51)Gast schrieb:(09.07.2019, 16:41)Gast schrieb:Ja das war schon wirklich heftig, da musste man echt eine krasse Kenntnis des Prozessrecht zeigen. Aber ist ja auch sinnvoll, man schreibt ein erstes Examen, wo schon nur sich ausgekotzt wird materiell-rechtlich, dann macht man das natürlich im zweiten Examen nochmal mit ein paar neuen nötigen Aufbaukenntnissen. Realitätsnahe Prüfung eben. Nach gestern war ich sicher, dass man zumindest heute mal irgendwie richtig gefordert wird im Prozessrecht, aber nö, jetzt muss Örrecht ja eigentlich auch richtiger Scheiss werden. Am Besten eine Behördenklausur, damit dann im ganzen Examen auch nur eine Anwaltsklausur geschrieben hat, was ja wiederum auch ganz realitätsnah ist.(09.07.2019, 16:36)Nrw4 schrieb: Achja, da hat man auch aus eigenem Interesse eine gute Vorbereitung auf das Strafprozessrecht hinter sich und was machen die Trolle im Amt? Bringen nur absoluten Standardkram, der halt wirklich total einfach zu lösen war in beiden Strafrechtsklausuren... In den Probeklausuren von 2017 war das irgendwie gefühlt immer anders. Stattdessen hat einfach gewonnen, wer am Schnellsten schreibt, reines sinnloses Auskotzen der jeweiligen Tatbestände.
Zum Kotzen. Passt aber zu unserem exotischen Durchgang, dass natürlich Strafurteil kam. Was ich leider auch zu wenig geübt habe, wo man dann noch mehr Zeitprobleme bekommt.
Lustig fand ich das "Problem" mit der Täuschung...
Das schwierige war wohl wirklich die Zeit einzuhalten.
09.07.2019, 16:56
(09.07.2019, 16:51)Gast schrieb:Oder es gibt auch einfach Leute, die lieber etwas anspruchvolleres und dafür weniger sinnloses Auskotzen mit extremer Zeitknappheit haben. Es soll sogar unterschiedliche Meinungen unter Juristen geben. Nur wird sich der Sinn mir nie erschließen bzgl. des Wollens der zweiten Variante, da man in der ersten Variante auch schon genug Zeitprobleme hat.(09.07.2019, 16:36)Nrw4 schrieb: Achja, da hat man auch aus eigenem Interesse eine gute Vorbereitung auf das Strafprozessrecht hinter sich und was machen die Trolle im Amt? Bringen nur absoluten Standardkram, der halt wirklich total einfach zu lösen war in beiden Strafrechtsklausuren... In den Probeklausuren von 2017 war das irgendwie gefühlt immer anders. Stattdessen hat einfach gewonnen, wer am Schnellsten schreibt, reines sinnloses Auskotzen der jeweiligen Tatbestände.
Zum Kotzen. Passt aber zu unserem exotischen Durchgang, dass natürlich Strafurteil kam. Was ich leider auch zu wenig geübt habe, wo man dann noch mehr Zeitprobleme bekommt.
Bei den vorherigen Klausuren wird nur gejammert, dass die Themen so abgefahren sind und man wünschte sich Standardthemen. Kommen die Standardsachen, beschwert man sich, dass diese abgefragt werden. Ist doch klar, dass die Zeit knapper bemessen ist bei Dingen, die jeder herunterbeten kann....
09.07.2019, 17:33
fands auch krass. was habt ihr denn so angenommen? habe für alle 316a, 249, 250 und gefKV. beim zweiten habe ich zwei noch wegen 211, 13, 22, 23 in einem satz durchgewunken :D.
09.07.2019, 17:38
Was habt ihr denn in NDS im Strafr geprüft?
09.07.2019, 18:19
242-
263-
263,22,23+
246 mitbestrafte nachtat
211,22,22+, Rücktritt -, weil nicht alles erforderliche getan, war ein beendeter Versuch
263-
263,22,23+
246 mitbestrafte nachtat
211,22,22+, Rücktritt -, weil nicht alles erforderliche getan, war ein beendeter Versuch
09.07.2019, 18:20
In Anbetracht der meines Erachtens doch als schwieriger einzustufenden Klausuren letzte Woche, sollten die Strafrechtklausuren vlt. auch die Möglichkeit geben, einfach wieder Punkte einfahren zu können.
Wenn die Klausuren einigen hier als übertrieben leicht vorkommen, dann hat derjenige entweder nicht alles gesehen oder aber es stellt sich die Frage, wieso bei so offensichtlichem Standardkram der Kandidat sich nicht entsprechend kurz und knapp halten kann und entsprechende Schwerpunkte bei den Standardproblemen (die ja dann direkt ins Auge springen sollten) setzt, um einer etwaigen Zeitnot zu entgehen.
Unglaublich, worüber man sich beschweren kann. S1 und S2 waren schon immer Klausuren, in denen man da s notwendige Zeitmanagement mitbringen musste.
:angel:
Wenn die Klausuren einigen hier als übertrieben leicht vorkommen, dann hat derjenige entweder nicht alles gesehen oder aber es stellt sich die Frage, wieso bei so offensichtlichem Standardkram der Kandidat sich nicht entsprechend kurz und knapp halten kann und entsprechende Schwerpunkte bei den Standardproblemen (die ja dann direkt ins Auge springen sollten) setzt, um einer etwaigen Zeitnot zu entgehen.
Unglaublich, worüber man sich beschweren kann. S1 und S2 waren schon immer Klausuren, in denen man da s notwendige Zeitmanagement mitbringen musste.
:angel:
09.07.2019, 18:23
(09.07.2019, 18:20)Nrwler18 schrieb: In Anbetracht der meines Erachtens doch als schwieriger einzustufenden Klausuren letzte Woche, sollten die Strafrechtklausuren vlt. auch die Möglichkeit geben, einfach wieder Punkte einfahren zu können.
Wenn die Klausuren einigen hier als übertrieben leicht vorkommen, dann hat derjenige entweder nicht alles gesehen oder aber es stellt sich die Frage, wieso bei so offensichtlichem Standardkram der Kandidat sich nicht entsprechend kurz und knapp halten kann und entsprechende Schwerpunkte bei den Standardproblemen (die ja dann direkt ins Auge springen sollten) setzt, um einer etwaigen Zeitnot zu entgehen.
Unglaublich, worüber man sich beschweren kann. S1 und S2 waren schon immer Klausuren, in denen man da s notwendige Zeitmanagement mitbringen musste.
:angel:
Sei doch mal so lieb und skizziere die Lösung für diejenigen, die sich bei der S2 Klausur mit ihrer Lösung sehr unsicher waren ;)
09.07.2019, 18:39
(09.07.2019, 18:20)Nrwler18 schrieb: In Anbetracht der meines Erachtens doch als schwieriger einzustufenden Klausuren letzte Woche, sollten die Strafrechtklausuren vlt. auch die Möglichkeit geben, einfach wieder Punkte einfahren zu können.
Wenn die Klausuren einigen hier als übertrieben leicht vorkommen, dann hat derjenige entweder nicht alles gesehen oder aber es stellt sich die Frage, wieso bei so offensichtlichem Standardkram der Kandidat sich nicht entsprechend kurz und knapp halten kann und entsprechende Schwerpunkte bei den Standardproblemen (die ja dann direkt ins Auge springen sollten) setzt, um einer etwaigen Zeitnot zu entgehen.
Unglaublich, worüber man sich beschweren kann. S1 und S2 waren schon immer Klausuren, in denen man da s notwendige Zeitmanagement mitbringen musste.
:angel:
Mhm, ich denke du solltest nochmal die Beiträge dazu genauer lesen oder besser verstehen. Von zu leichten Klausuren hat nämlich niemand was geschrieben. Standardkram im Prozessrecht macht nämlich nicht eine Klausur einfach, ganz im Gegenteil, durch aufgeblähten Sachverhalt wie heute und massig Tatbestände wird es extrem schwer, eine fertige Arbeit mit ausführlicher Schwerpunktsetzung abzugeben.
Ich würde gerne nur einen einzigen Prüfer sehen, der heute und gestern bei allen Problemen AUSFÜHRLICH die Schwerpunkte beschrieben hat und keine Zeitprobleme bekommt bzw. ganz sicher Sachen zu oberflächlich machen muss oder gar nicht mehr bearbeiten kann. Kann diesen Bullshit mit dem notwendigen Zeitmanagment auch nicht mehr hören. Das weiß jeder und trotzdem ist völlig klar, dass bei den Strafrechtsklausuren es völlig unmöglich ist, alles so zu schaffen wie es eigentlich angedacht ist. Ergo die Note müsste eigentlich ganz anders angesetzt werden. Mal schauen, wie sie bewertet werden. Wenn die Bewertung dementsprechend angepasst wird, ist es ja auch ok.
09.07.2019, 18:51
Ich hoffe nur, die Leute im Amt haben jetzt genug ihre durchgedrehten Ideen ausgelebt und bleiben im Örrecht wenigstens bei einer Anwaltsklausur. Wäre ja lachhaft, wenn in 8 Klausuren nur eine Anwaltsklausur dabei ist. Heute keine Anwaltsrevisionklausur zu haben, war eh schon undankbar, Urteil ist nunmal wesentlich unbekannter und schwieriger als Revision (im Aufbau und generell von der Klausur, zumindest nach meiner Meinung).