07.07.2019, 14:18
(07.07.2019, 13:31)Hesse schrieb: Zu Arbeitsrecht in Hessen: Wenn man die außerordentliche Kdg. angenommen hat (was ich getan habe), konnte bei dem Antrag zu 4. einfach nach oben verweisen, da die Kdg. den Auflösungsvertrag nach ausdrücklicher Rspr. gegenstandslos werden lässt. Denke man konnte bei der Kdg. aber 100 Prozent beides vertreten. Im Palandt stand weiterhin auch, dass nach der Rspr. selbst die Freistellung keine andere Bewertung des Verstoßes gegen ein Wettbewerbverbot zulässt, was mich dann auch dazu bewogen hat die Kdg. anzunehmen. Aber wie gesagt, solange man da gut argumentiert Ergebnis egal. Wollte halt auch noch zur Abmahnung einiges schreiben, warum diese nicht nötig ist, da hat mir das Annehmen der Kdg. auch besser gepasst und ich fand aufgrund des neuen gleichwertigen Jobs den Kerl auch nicht schutzwürdig.
Genauso hab ich es auch gemacht. Die Abmahnung hätte ja ihre Zwecke schon gar nicht mehr erreichen können
08.07.2019, 15:19
Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
08.07.2019, 15:55
249+, 32,16-
267 alt.1, 3 + in tatmehrheit
242-
223 wegen Notwehr - kein Recht auf vorläufige Festnahme der Zeugin
Jugendschöffengericht+
112-, keine Fluchtgefahr
140 StPO +
Mistra. 32
267 alt.1, 3 + in tatmehrheit
242-
223 wegen Notwehr - kein Recht auf vorläufige Festnahme der Zeugin
Jugendschöffengericht+
112-, keine Fluchtgefahr
140 StPO +
Mistra. 32
08.07.2019, 16:37
Hab mich irgendwie in einen schwer begründbaren Betrug verrannt und bin bei 267 blöderweise bei der Beweisbestimmtheit der Urkunde rausgeflogen.
16 war bei mir beachtlich bei 249. Da noch ganz oft rausgeflogen wegen fehlender Strafanträge, aber 242, was ich am Ende aber mit 154 rausgeschmissen hab.
Beim Supermarkt war der Typ bei mir nicht gerechtfertigt, aber im Erlaubnistatbestandsirrtum.
Mann ärgert mich das mit der Urkunde. Was hab ich mir dabei wieder gedacht. Fällt man damit wohl durch? Hab mich eigentlich gefreut, zur Abwechslung mal fertig geworden zu sein
16 war bei mir beachtlich bei 249. Da noch ganz oft rausgeflogen wegen fehlender Strafanträge, aber 242, was ich am Ende aber mit 154 rausgeschmissen hab.
Beim Supermarkt war der Typ bei mir nicht gerechtfertigt, aber im Erlaubnistatbestandsirrtum.
Mann ärgert mich das mit der Urkunde. Was hab ich mir dabei wieder gedacht. Fällt man damit wohl durch? Hab mich eigentlich gefreut, zur Abwechslung mal fertig geworden zu sein
08.07.2019, 16:55
(08.07.2019, 16:37)Nds schrieb: Hab mich irgendwie in einen schwer begründbaren Betrug verrannt und bin bei 267 blöderweise bei der Beweisbestimmtheit der Urkunde rausgeflogen.
16 war bei mir beachtlich bei 249. Da noch ganz oft rausgeflogen wegen fehlender Strafanträge, aber 242, was ich am Ende aber mit 154 rausgeschmissen hab.
Beim Supermarkt war der Typ bei mir nicht gerechtfertigt, aber im Erlaubnistatbestandsirrtum.
Mann ärgert mich das mit der Urkunde. Was hab ich mir dabei wieder gedacht. Fällt man damit wohl durch? Hab mich eigentlich gefreut, zur Abwechslung mal fertig geworden zu sein
In Nrw war 263 ausgeschlossen
08.07.2019, 16:55
(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
08.07.2019, 17:02
(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb:(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
So hab ich's auch, nur Anklage zum Jugendrichter erhoben
08.07.2019, 17:03
(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb:(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
08.07.2019, 17:04
(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb:(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
08.07.2019, 17:11
(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb:(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb:(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.