05.07.2019, 22:44
(05.07.2019, 22:37)AusHessen schrieb: Ich will mir keineswegs anmaßen, dass ich die Lösung weiß, aber ist § 324 überhaupt auf Arbeitsverhältnisse anwendbar? RT nach allgemeinem Schuldrecht wird doch durch das Kündigungsrecht verdrängt, da es ein Dauerschuldverhältnis ist. Da zudem nur die Rede von GGL-Störung in der Akte war, bin ich auf § 313 gegangen.
Aber in der Tat, diese Klausur war scheiße.
Klingt logisch.
Ich dachte nur, es war ja quasi ein extra Vertrag, daher vlt ein Rücktritt möglich. :D
Ach, ist ja jetzt auch egal.
05.07.2019, 22:46
06.07.2019, 08:03
Hallo,
könnte vielleicht jemand aus NRW einmal den Sachverhalt kurz zusammen fassen? Wäre super lieb :heart:
könnte vielleicht jemand aus NRW einmal den Sachverhalt kurz zusammen fassen? Wäre super lieb :heart:
06.07.2019, 09:09
(06.07.2019, 08:03)NRWWiederholerAugust schrieb: Hallo,
könnte vielleicht jemand aus NRW einmal den Sachverhalt kurz zusammen fassen? Wäre super lieb :heart:
Z4 in NRW:
Die Mandantin (M) ist Geschäftsführerin einer Autovermietung und hat in der Vergangenheit einen Pkw an D vermietet. Dieser hat ihn nicht zurückgegeben, sondern vielmehr an den B veräußert. Die Umstände der Veräußerung wurden wie folgt geschildert:
D hat Zulassungsbescheinigung Teil II gefälscht (als ausstellende Behörde war Kraftfahrt-Bundesamt ausgewiesen; das Papier war nicht das übliche "Spezialpapier", sondern normales, lediglich etwas dickeres Papier); Verkauf erfolgte an unüblichem Ort; D hatte keinen Zweitschlüssel etc.
M meinte, B konnte auf keinen Fall gutgläubig erwerben. Er hätte die Fälschung erkennen müssen und auch die übrigen Umstände hätten zur Bösgläubigkeit geführt. B meinte, dass die Umstände "normal" waren und er als Laie die Fälschung nicht erkennen konnte.
M hat erstinstanzlich gegen B Klage auf Herausgabe erhoben; das LG wies die Klage jedoch ab. Dabei war der Tatbestand recht knapp gehalten. Insbesondere schrieb das LG im Tatbestand, dass die Fälschung für den B "nicht erkennbar gewesen" sei und stützte darauf maßgeblich dessen Gutgläubigkeit. Andere Umstände hinsichtlich des Verkaufs tauchten im Tatbestand gar nicht auf.
M will gegen dieses Urteil vorgehen. Dabei war noch eine Zustellungsproblematik eingebaut.
Außerdem tätigte B einige Verwendungen auf den Pkw (Ausbesserung eines Schadens, neue Bremsen + Rückfahrkamera).
Praktischer Teil war Schriftsatz + Anträge an das Rechtsmittelgericht oder bei mangelnden Erfolgsaussichten Mandantenschreiben.
06.07.2019, 09:46
06.07.2019, 09:53
Ich kann einfach nicht glauben, wie scheisse es läuft. Ich habe soviel gelernt und habe soviele Probeklausuren geschrieben. Ich habe das Gefühl ich habe bisher nicht eine bestanden. Ich habe das Gefühl mein Herz bleibt gleich stehen.
06.07.2019, 10:32
06.07.2019, 10:44
(06.07.2019, 09:53)NDS schrieb: Ich kann einfach nicht glauben, wie scheisse es läuft. Ich habe soviel gelernt und habe soviele Probeklausuren geschrieben. Ich habe das Gefühl ich habe bisher nicht eine bestanden. Ich habe das Gefühl mein Herz bleibt gleich stehen.
Mir geht es da leider ganz genau so. Habe mich auch lange und intensiv vorbereitet und bin mit einem guten Gefühl in die Klausuren rein, aber diese Klausuren waren bisher jeden Tag ein Schock. Gefühlt habe ich bisher auch jede einzelne völlig verhauen, was einfach nur deprimiert und traurig macht. Es fällt mir echt schwer, da noch positiv zu bleiben. Jeden Tag hat man zumindest einmal auf eine „Wohlfühlklausur“ gehofft und jeden Tag erneut gab es voll eins auf die… Ich verstehe das auch alles nicht. Keiner hat gesagt, dass es einfach wird. Wenn ich mir aber ansehe, was im April lief, ist das kein Verhältnis.
06.07.2019, 10:51
J@ndsforreal ich habe auch jeden Tag aufs neue gehofft, dass mal normales dran kommt, leider nicht. Meine letzte Hoffnung ist, dass Sie netter bewerten bei schweren Klausuren. Wo aus NDS kommst du ?
06.07.2019, 10:59