05.07.2019, 17:00
(05.07.2019, 16:31)NRW schrieb: Gabs heute irgendwas, dass ich übersehen hab oder war die Klausur echt machbar? Hab bestimmt die halbe Klausur für die Gutgläubigkeit aufgewendet. Ansonsten das Fristending mit der Zustellung aber sonst?
Das hab ich auch so gemacht. Im Rahmen der Gutgläubigkeit lang und breit ausgeführt und alles verbraten, was die Parteien so ausgeführt haben. Ansonsten noch EBV und Abhandenkommen geprüft. Aber alles in allem machbar, oder? Hab mich letztendlich dafür entschieden, Berufung einzulegen.
Dachte anfangs, ich hätte Unmengen an Zeit, aber dann war es doch wieder ziemlich viel ehrlich gesagt.
05.07.2019, 17:12
@ Nds. 123
Doch ich glaub inzwischen auch, dass das der bessere Weg ist. So kriegt man die Klausur auch durch. Hatte das anfangs nach dem ersten Blick in den Palandt auch so gesehen, hab mich dann, weil ich Probleme bei der Abnahme und so weiter sehen wollte, mit dem Vergütungsanspruch wieder angefreundet, komplett drin verrannt und musste es durchziehen.
Was richtig ist, weiß ich natürlich nicht, aber deins scheint mir eleganter.
Doch ich glaub inzwischen auch, dass das der bessere Weg ist. So kriegt man die Klausur auch durch. Hatte das anfangs nach dem ersten Blick in den Palandt auch so gesehen, hab mich dann, weil ich Probleme bei der Abnahme und so weiter sehen wollte, mit dem Vergütungsanspruch wieder angefreundet, komplett drin verrannt und musste es durchziehen.
Was richtig ist, weiß ich natürlich nicht, aber deins scheint mir eleganter.
05.07.2019, 17:12
Meine Zusammenfassung für Hessen:
Z I -> viel zu viel, noch in Ordnung
Z III-> was zur Hölle`?
Z II (ZVS Klausur)-> spinnen sie jetzt komplett im Prüfungsamt?
Z IV (Arbeitsrecht)-> natürlich zu viel, aber wohl in Ordnung
Das Tollste ist, ich hätte mir das Seminar zur Anwaltsklausur und das Seminar zur ZVS komplett sparen können, inklusive der Skripten mit Ausnahme des Kautelarteils, den natürlich fast jeder, inklusive mir, maximal einmal überflogen hat. Mein gesamter Karteikartenstapel war einfach irrelevant für die Anwaltsklausur aber genauso auch mein Stapel für die Zwangsvollstreckungsklausur, keine Zweckmäßigkeitserwägungen, keine Klageerstellung, keine der super wichtigen Klagearten im Zwangsvollstreckungsrecht, nada. Das macht schon wütend, wenn da aufeinmal so eine Klauselerteilungsklage kommt und der Putzo ungefähr so informativ ist wie mein Schmierpapier. Bin gespannt auf die Bewertung.
Z I -> viel zu viel, noch in Ordnung
Z III-> was zur Hölle`?
Z II (ZVS Klausur)-> spinnen sie jetzt komplett im Prüfungsamt?
Z IV (Arbeitsrecht)-> natürlich zu viel, aber wohl in Ordnung
Das Tollste ist, ich hätte mir das Seminar zur Anwaltsklausur und das Seminar zur ZVS komplett sparen können, inklusive der Skripten mit Ausnahme des Kautelarteils, den natürlich fast jeder, inklusive mir, maximal einmal überflogen hat. Mein gesamter Karteikartenstapel war einfach irrelevant für die Anwaltsklausur aber genauso auch mein Stapel für die Zwangsvollstreckungsklausur, keine Zweckmäßigkeitserwägungen, keine Klageerstellung, keine der super wichtigen Klagearten im Zwangsvollstreckungsrecht, nada. Das macht schon wütend, wenn da aufeinmal so eine Klauselerteilungsklage kommt und der Putzo ungefähr so informativ ist wie mein Schmierpapier. Bin gespannt auf die Bewertung.
05.07.2019, 17:27
Oh ja ich will auch eine Zusammenfassung machen. Für Niedersachsen.
Z1: Das Graffiti sah echt chic aus. Möglichkeit, wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutung zu entnehmen (+)
Z2: Zum Glück habe ich während meiner Ausbildung bereits einige Kaufverträge über Welpen formulieren dürfen.
Z3: "Vertieftes Sachenrecht braucht ihr im zweiten Examen nicht erwarten"
Z4: 23567 Einheiten was? Worüber reden diese Menschen?
Fazit: Gut, dass ich Zwangsvollstreckungsrecht gelernt hab
Z1: Das Graffiti sah echt chic aus. Möglichkeit, wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutung zu entnehmen (+)
Z2: Zum Glück habe ich während meiner Ausbildung bereits einige Kaufverträge über Welpen formulieren dürfen.
Z3: "Vertieftes Sachenrecht braucht ihr im zweiten Examen nicht erwarten"
Z4: 23567 Einheiten was? Worüber reden diese Menschen?
Fazit: Gut, dass ich Zwangsvollstreckungsrecht gelernt hab
05.07.2019, 17:35
(05.07.2019, 17:12)Hesse schrieb: Meine Zusammenfassung für Hessen:
Z I -> viel zu viel, noch in Ordnung
Z III-> was zur Hölle`?
Z II (ZVS Klausur)-> spinnen sie jetzt komplett im Prüfungsamt?
Z IV (Arbeitsrecht)-> natürlich zu viel, aber wohl in Ordnung
Das Tollste ist, ich hätte mir das Seminar zur Anwaltsklausur und das Seminar zur ZVS komplett sparen können, inklusive der Skripten mit Ausnahme des Kautelarteils, den natürlich fast jeder, inklusive mir, maximal einmal überflogen hat. Mein gesamter Karteikartenstapel war einfach irrelevant für die Anwaltsklausur aber genauso auch mein Stapel für die Zwangsvollstreckungsklausur, keine Zweckmäßigkeitserwägungen, keine Klageerstellung, keine der super wichtigen Klagearten im Zwangsvollstreckungsrecht, nada. Das macht schon wütend, wenn da aufeinmal so eine Klauselerteilungsklage kommt und der Putzo ungefähr so informativ ist wie mein Schmierpapier. Bin gespannt auf die Bewertung.
Also ich fand Arbeitsrecht nicht wirklich gut :D
05.07.2019, 17:54
Ich fand Arbeitsrecht heute eigentlich ganz gut. Was habt ihr durchkommen lassen? Hab Antrag 1 abgelehnt und dann beide Hilfsanträge durchgehen lassen sowie den Bonusanspruch
05.07.2019, 17:58
Ich habe ebenfalls den ersten Hauptantrag abgewiesen und dem Rest stattgegeben. Bin aber kaum mit der Zeit zurecht gekommen. Ich habe ziemlich lange gebraucht, um überhaupt die Rechtsansichten zum Aufhebungsvertrag zu verstehen. Ich musste auch sehr viel als Hilfsentscheidung prüfen, weil ich den Anspruch aus dem Aufhebungsvertrag schon bei der Schriftform habe scheitern lassen.
05.07.2019, 18:05
(05.07.2019, 17:54)Hessen schrieb: Ich fand Arbeitsrecht heute eigentlich ganz gut. Was habt ihr durchkommen lassen? Hab Antrag 1 abgelehnt und dann beide Hilfsanträge durchgehen lassen sowie den Bonusanspruch
Bei mir war nur der Bonusanspruch begründet :D
Kündigung außerordentlich (+), da Verstoß so schwerwiegend war und er Arbeit schon angetreten habt.
Wieso habt ihr die Kündigung als unwirksam?
05.07.2019, 18:08
Kann bitte jemand den heutigen ArbeitsR SV von Hessen kurz zusammenfassen?
05.07.2019, 18:09
Ich meine im Palandt gelesen zu haben, dass für den wichtigen Grund im konkreten Fall auch (entgegen dem, was ich vorher gelernt hatte) das Verschulden trotz Prognoseprinzip zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Auslegung des Aufhebungsvertrages (jedenfalls in meinem Fall) hätte man auch davon ausgehen können, dass das vorzeitige Ausscheiden ohne besondere Schriftform möglich ist. Der Aufhebungsvertrag wurde aber vom Arbeitgeber gestellt. Bei mir lag dadurch kein Verschulden des Arbeitnehmers vor, da er im Zeitpunkt des Arbeitsantritts bei der Konkurrenz nicht davon ausgehen konnte, dass sein Arbeitsvertrag noch bis Ende März wirkt.