05.07.2019, 16:11
wer hat alles ein Vergleich geschrieben?
05.07.2019, 16:12
05.07.2019, 16:13
Hat jemand ein Werkvertrag angenommen? Und ein Vergütungsanspruch zugesprochen?
05.07.2019, 16:17
Ich habe den Vergütungsanspruch angenommen und einen Klageentwurf geschrieben. Weil nach der Güterverhandlung gefragt war, fand ich einen Vergleich aber auch logisch. Also keine Ahnung :D
05.07.2019, 16:20
@nds1 Danke! Bin beruhigt!
05.07.2019, 16:23
Über den Vergleich hab ich nachgedacht, aber die Gegenseite hatte dann doch zu sehr die Verweigerungshaltung fand ich.
Hab auch ne Klage entworfen auf Vergütungsanspruch. Meine Lösungsskizze fand ich noch ganz vernünftig, aber mein Gutachten war dann leider katastrophal. Nach Durchsteigen durch den Fall, Skizze und vorgezogenem praktischen Teil hab ich das beim besten Willen nicht mehr ordentlich geschafft. Da fehlts an jeder Ecke und Kante.
Bin frustriert. Dachte heut würde es laufen. Lief so gar nicht.
Hab auch ne Klage entworfen auf Vergütungsanspruch. Meine Lösungsskizze fand ich noch ganz vernünftig, aber mein Gutachten war dann leider katastrophal. Nach Durchsteigen durch den Fall, Skizze und vorgezogenem praktischen Teil hab ich das beim besten Willen nicht mehr ordentlich geschafft. Da fehlts an jeder Ecke und Kante.
Bin frustriert. Dachte heut würde es laufen. Lief so gar nicht.
05.07.2019, 16:31
Gabs heute irgendwas, dass ich übersehen hab oder war die Klausur echt machbar? Hab bestimmt die halbe Klausur für die Gutgläubigkeit aufgewendet. Ansonsten das Fristending mit der Zustellung aber sonst?
05.07.2019, 16:39
Hat in Nds. denn keiner den Zahlungsanspruch auf SE nach 280 I, 241 II gestützt?
05.07.2019, 16:46
Doch für die halb fertigen Dinger in der Lösungsskizze und im Klageentwurf. Konnte es im Gutachten nicht mehr erklären. Keine Ahnung, ob was dran ist.
05.07.2019, 16:57
Meint ihr denn dass aus dem Rahmenvertrag ein Vergütungsanspruch resultiert?
Ich habe es so verstanden, dass er lediglich die Rahmenbedingungen regelt, aber später Einzelverträge geschlossen werden..
Und weil sie die Einstellung des Produkts nicht mitgeteilt hat, aber eine schnelle Lieferung sonst voraussetzte, also es für nötig hielt dass M schon im Voraus produziert, eine Rücksichtnahmepflicht verletzt hat.
Oh man das macht einen noch wahnsinnig
Ich habe es so verstanden, dass er lediglich die Rahmenbedingungen regelt, aber später Einzelverträge geschlossen werden..
Und weil sie die Einstellung des Produkts nicht mitgeteilt hat, aber eine schnelle Lieferung sonst voraussetzte, also es für nötig hielt dass M schon im Voraus produziert, eine Rücksichtnahmepflicht verletzt hat.
Oh man das macht einen noch wahnsinnig