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Gast
Unregistered
 
#671
17.06.2019, 17:40
(17.06.2019, 16:57)Anwalt schrieb:  Es gibt keine richtigen Vorgaben, man orientiert sich einfach an den anderen Kollegen. Kommen dürfen wir natürlich wann wir wollen, aber wenn man ständig mehrere Stunden vor allen anderen geht, würde das, glaube ich, komisch wirken. Wenn man es aber mit dem Chef offen so abspricht, zB weil man Familie o.Ä. hat, dann kann das auch in Ordnung gehen. Bei uns ist auch Homeoffice absolut flexibel möglich. Man schreibt einfach morgens "ich arbeite heute von Zuhause" und damit hat sich das. Das mache ich alle paar Monate mal für ne Woche am Stück, wenn ich einen Tapetenwechsel brauche.


Klingt ja gar nicht so übel. Leider reicht meine Note aus dem 1.Ex nicht für die GK  :D :D
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Anwalt
Unregistered
 
#672
17.06.2019, 18:33
Volle Power im Zweiten, dann geht das! Wenn du im zweiten über 8 kommst, ist auch ein niedriges Befriedigend im ersten Examen kein k.o. Wenn du über 9 kommst, ist das erste total egal :)
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campingstuhl
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2019
#673
17.06.2019, 22:50
(17.06.2019, 18:33)Anwalt schrieb:  Volle Power im Zweiten, dann geht das! Wenn du im zweiten über 8 kommst, ist auch ein niedriges Befriedigend im ersten Examen kein k.o. Wenn du über 9 kommst, ist das erste total egal :)



Gut zu wissen, danke ;)
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Gast
Unregistered
 
#674
18.06.2019, 08:15
Wirkt es sich negativ aus, wenn man die 9 erst in der Verbesserung knackt? Bei der Justiz muss man zB angeben, aus welchem Versuch die in der Bewerbung angegebene Note stammt.
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Gastig
Unregistered
 
#675
18.06.2019, 09:50
(18.06.2019, 08:15)Gast schrieb:  Wirkt es sich negativ aus, wenn man die 9 erst in der Verbesserung knackt? Bei der Justiz muss man zB angeben, aus welchem Versuch die in der Bewerbung angegebene Note stammt.



Das interessiert gelinde gesagt keine Sau
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Anwalt
Unregistered
 
#676
18.06.2019, 12:22
(18.06.2019, 09:50)Gastig schrieb:  
(18.06.2019, 08:15)Gast schrieb:  Wirkt es sich negativ aus, wenn man die 9 erst in der Verbesserung knackt? Bei der Justiz muss man zB angeben, aus welchem Versuch die in der Bewerbung angegebene Note stammt.



Das interessiert gelinde gesagt keine Sau


Zustimmung. VB ist VB und damit bist du - zumindest formell - drin.
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Gast_HH
Unregistered
 
#677
26.06.2019, 00:29
Wenn man den Thread auf den hinteren Seiten liest, bekommt man das Gefühl, JEDER von uns Juristen will in die Großkanzlei.
Ich hatte während des Refs mit einem befriedigendem 1. Ex auch die Möglichkeit, in einer GK einzusteigen, natürlich nicht als Top-Kandidatin, aber wenn man sich gut verkauft und die bekannten juristischen Jobmessen besucht, ist auch das möglich.
Allerdings hab ich dann das 2. Ex mit einem ausreichend verhauen und so kam es doch anders. Ich habe nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit in einer spezialisierten kleinen Ein-Mann-Kanzlei angefangen. Chef ein A** und das Gehalt mies mit vielen unbezahlten Überstunden. Ich habe aber diese Zeit genutzt um mich zu spezialisieren und die notwendige Fallzahl für meinen Fachanwalt zu erreichen. Mit den Fällen in der Tasche bin ich zu einer mittelständischen WP-Gesellschaft gewechselt, habe hier Gleitzeit mit 40h/Woche 50k brutto plus Fahrkarte, diverse Sozialleistungen, bezahlten Fortbildungen usw. Es könnte mehr sein, aber so schlimm finde ich das Gehalt auch nicht.
Ich kann nicht verstehen, dass hier 9-19 Uhr als erstrebenswerte Arbeitszeit angesehen wird. Unsere Mandanten kommen damit klar, dass sie von mir keine Antwort um 22 Uhr erhalten. Die machen nämlich auch gegen 17 Uhr Feierabend. Mittlerweile steht die Familienplanung an und so schlage ich die Jobangebote der Headhunter aus. Den Wiedereinstieg plane ich dafür woanders und mit einer deutlichen Gehaltssteigerung. Man kann auch mit einem weniger gutem Examen gut verdienen, man muss sich nur ggf. hocharbeiten.
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GastBln
Unregistered
 
#678
26.06.2019, 11:50
(26.06.2019, 00:29)Gast_HH schrieb:  Wenn man den Thread auf den hinteren Seiten liest, bekommt man das Gefühl, JEDER von uns Juristen will in die Großkanzlei.
Ich hatte während des Refs mit einem befriedigendem 1. Ex auch die Möglichkeit, in einer GK einzusteigen, natürlich nicht als Top-Kandidatin, aber wenn man sich gut verkauft und die bekannten juristischen Jobmessen besucht, ist auch das möglich.
Allerdings hab ich dann das 2. Ex mit einem ausreichend verhauen und so kam es doch anders. Ich habe nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit in einer spezialisierten kleinen Ein-Mann-Kanzlei angefangen. Chef ein A** und das Gehalt mies mit vielen unbezahlten Überstunden. Ich habe aber diese Zeit genutzt um mich zu spezialisieren und die notwendige Fallzahl für meinen Fachanwalt zu erreichen. Mit den Fällen in der Tasche bin ich zu einer mittelständischen WP-Gesellschaft gewechselt, habe hier Gleitzeit mit 40h/Woche 50k brutto plus Fahrkarte, diverse Sozialleistungen, bezahlten Fortbildungen usw. Es könnte mehr sein, aber so schlimm finde ich das Gehalt auch nicht.
Ich kann nicht verstehen, dass hier 9-19 Uhr als erstrebenswerte Arbeitszeit angesehen wird. Unsere Mandanten kommen damit klar, dass sie von mir keine Antwort um 22 Uhr erhalten. Die machen nämlich auch gegen 17 Uhr Feierabend. Mittlerweile steht die Familienplanung an und so schlage ich die Jobangebote der Headhunter aus. Den Wiedereinstieg plane ich dafür woanders und mit einer deutlichen Gehaltssteigerung. Man kann auch mit einem weniger gutem Examen gut verdienen, man muss sich nur ggf. hocharbeiten.

Insoweit gebe ich dir Recht. Ich finde auch, dass man grundsätzlich den Ball flach halten sollte: Die Schnitte in beiden Examina sind bei 5,xx - idealerweise umfasst ein solcher Thread auch verstärkt die größte Gruppe der Juristen: nämlich nicht VBler. Insoweit ist es interessant von deinem Werdegang zu lesen und zu sehen, dass ein nicht herausragendes Zweites auch nicht Unglücklich machen muss bzw. keinen Werdegang bedeutet.

Jedoch gehört zur Wahrheit auch dazu, dass GK´s am meisten bezahlen und deshalb natürlich für jeden mit zumindest gehobenen befriedigenden Examina (also die besten 25-30%) eine Überlegung Wert sind. Zudem ist es nun mal so, dass man sich mit 2xVB oder 2x8,xx nun mal fast den Job aussuchen kann. Hat man diese Noten nicht, ist man nicht gleich ein "schlechterer" Jurist (Vorbereitung/Klausurglück/Korrektorglück/Prüferglück in der Mündl./Frageglück in der Mündl./Wertung der Mündl. etc) - jedoch wird man nicht vollgespammt mit tollen Jobangeboten jenseits der 100K, sondern muss mit teilweise deutlich weniger anfangen und hat zudem ein engeres Berufsfeld (keine GK, kein Richter/StA).

Just my 2 Cents.
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Jay
Unregistered
 
#679
26.06.2019, 12:01
Habe mit 7,5 und 8 Punkten in Frankfurt für 85k angefangen. Größere deutsche Wirtschaftskanzlei.
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Olaf
Unregistered
 
#680
26.06.2019, 19:47
(26.06.2019, 12:01)Jay schrieb:  Habe mit 7,5 und 8 Punkten in Frankfurt für 85k angefangen. Größere deutsche Wirtschaftskanzlei.

Klingt nicht schlecht. 
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