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BERLINER Referendare.... Präsenzzeit?!
hh_ref_kar
Junior Member
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Beiträge: 7
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2019
#1
24.06.2019, 16:03
Liebe Berliner Referendare und Referendare die dort eine Station abgeleistet haben,

ich bin HH-Referendar und werde meine Wahlstation I in Berlin absolvieren. Nach der Hamburger Juristen-VO wird eine Präsenzzeit von 28,5 h pro Woche vorgeschrieben, sodass man pro Woche einen freien Studientag hat oder zumindest vereinbaren kann. 

Nun fragte ich bei meiner zukünftigen Ausbildungsstelle nach, ob ich einen freien Studientag mit denen vereinbaren könnte. Er hätte davon bisher nichts gehört.

Meine Frage an euch: Gibt es eine Berliner Rechtsgrundlage, wo die Präsenzzeit vorgeschrieben ist? Ich habe bereits in der JAG und JAO nachgeschaut, aber finde keine entsprechende Passage wie die Vorschrift für Hamburger Referendare (HH= § 40 Abs. 2 HmbJAG).

Hat jemand Erfahrung damit? 

Danke im Voraus
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Gast
Unregistered
 
#2
24.06.2019, 23:05
(24.06.2019, 16:03)hh_ref_kar schrieb:  Liebe Berliner Referendare und Referendare die dort eine Station abgeleistet haben,

ich bin HH-Referendar und werde meine Wahlstation I in Berlin absolvieren. Nach der Hamburger Juristen-VO wird eine Präsenzzeit von 28,5 h pro Woche vorgeschrieben, sodass man pro Woche einen freien Studientag hat oder zumindest vereinbaren kann. 

Nun fragte ich bei meiner zukünftigen Ausbildungsstelle nach, ob ich einen freien Studientag mit denen vereinbaren könnte. Er hätte davon bisher nichts gehört.

Meine Frage an euch: Gibt es eine Berliner Rechtsgrundlage, wo die Präsenzzeit vorgeschrieben ist? Ich habe bereits in der JAG und JAO nachgeschaut, aber finde keine entsprechende Passage wie die Vorschrift für Hamburger Referendare (HH= § 40 Abs. 2 HmbJAG).

Hat jemand Erfahrung damit? 

Danke im Voraus

In Berlin sind 3/5 der Zeit für die Station vorgesehen, 1 Tag für AG und 1 Tag zum Lernen. Das Kammergericht setzt das aber anders als euer OLG nicht durch, d.h. insbesondere in Ministerien etc. kann es durchaus sein, dass die 3,5 Tage (3 Tage plus halben AG Tag) oder auch 4 Tage erwarten. Die Rechtsgrundlage kast du also vergessen, da in Berlin irrelevant. Muss man jeweils mit der Station aushandeln.
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hh_ref_kar
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2019
#3
25.06.2019, 09:57
(24.06.2019, 23:05)Gast schrieb:  
(24.06.2019, 16:03)hh_ref_kar schrieb:  Liebe Berliner Referendare und Referendare die dort eine Station abgeleistet haben,

ich bin HH-Referendar und werde meine Wahlstation I in Berlin absolvieren. Nach der Hamburger Juristen-VO wird eine Präsenzzeit von 28,5 h pro Woche vorgeschrieben, sodass man pro Woche einen freien Studientag hat oder zumindest vereinbaren kann. 

Nun fragte ich bei meiner zukünftigen Ausbildungsstelle nach, ob ich einen freien Studientag mit denen vereinbaren könnte. Er hätte davon bisher nichts gehört.

Meine Frage an euch: Gibt es eine Berliner Rechtsgrundlage, wo die Präsenzzeit vorgeschrieben ist? Ich habe bereits in der JAG und JAO nachgeschaut, aber finde keine entsprechende Passage wie die Vorschrift für Hamburger Referendare (HH= § 40 Abs. 2 HmbJAG).

Hat jemand Erfahrung damit? 

Danke im Voraus

In Berlin sind 3/5 der Zeit für die Station vorgesehen, 1 Tag für AG und 1 Tag zum Lernen. Das Kammergericht setzt das aber anders als euer OLG nicht durch, d.h. insbesondere in Ministerien etc. kann es durchaus sein, dass die 3,5 Tage (3 Tage plus halben AG Tag) oder auch 4 Tage erwarten. Die Rechtsgrundlage kast du also vergessen, da in Berlin irrelevant. Muss man jeweils mit der Station aushandeln.

Alles klar, vielen Dank! Ich werde das mit der Ausbildungsstation noch mal versuchen zu vereinbaren.

Weißt du denn zufällig, ob ich nach dem "Hamburger Recht" behandelt werde? 

LG
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Gast
Unregistered
 
#4
23.07.2019, 16:26
Für Berlin steht das in diesen Merkblättern für die Ausbildung. Findest du auf der Seite vom KG unter Downloads!

Was ist denn deine Ausbildungsstelle? Eine Bundesbehörde?
Da könnte es schwieriger mit dem Verhandeln sein, aber den Anspruch hättest du!
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