25.07.2025, 15:47
"Das Gericht erkennt womöglich selbst, dass es mit einer solchen Anweisung seine Kompetenzen überschreitet, sonst wäre sie in das Rubrum aufgenommen worden"
Wat? Rubrum?
Wat? Rubrum?
25.07.2025, 16:06
(25.07.2025, 15:47)guga schrieb: "Das Gericht erkennt womöglich selbst, dass es mit einer solchen Anweisung seine Kompetenzen überschreitet, sonst wäre sie in das Rubrum aufgenommen worden"
Wat? Rubrum?
Der den Artikel verfasst habende Kollege, sich stets als Hans-Dampf-Jurist in allen Gassen inszenierend, meint vermutlich "Tenor". Aber mit solchen Details schlägt man sich auf dieser Flughöhe längst nicht mehr herum.
25.07.2025, 19:06
(25.07.2025, 16:06)Greif schrieb:(25.07.2025, 15:47)guga schrieb: "Das Gericht erkennt womöglich selbst, dass es mit einer solchen Anweisung seine Kompetenzen überschreitet, sonst wäre sie in das Rubrum aufgenommen worden"
Wat? Rubrum?
Der den Artikel verfasst habende Kollege, sich stets als Hans-Dampf-Jurist in allen Gassen inszenierend, meint vermutlich "Tenor". Aber mit solchen Details schlägt man sich auf dieser Flughöhe längst nicht mehr herum.
Im vollstreckungsfähigen Tenor wäre das ja noch viel schlimmer...
29.07.2025, 10:00
(25.07.2025, 19:06)guga schrieb:(25.07.2025, 16:06)Greif schrieb:(25.07.2025, 15:47)guga schrieb: "Das Gericht erkennt womöglich selbst, dass es mit einer solchen Anweisung seine Kompetenzen überschreitet, sonst wäre sie in das Rubrum aufgenommen worden"
Wat? Rubrum?
Der den Artikel verfasst habende Kollege, sich stets als Hans-Dampf-Jurist in allen Gassen inszenierend, meint vermutlich "Tenor". Aber mit solchen Details schlägt man sich auf dieser Flughöhe längst nicht mehr herum.
Im vollstreckungsfähigen Tenor wäre das ja noch viel schlimmer...
Ja, wie man es dreht und wendet, ergibt es alles relativ wenig Sinn.
24.08.2025, 20:53
Hat irgendeiner von euch schon JUPUS im Produktiveinsatz getestet?
Und Beck hat ja in Zusammenarbeit mit CMS das Tool "Noctua" angekündigt - ich bin gespannt, was da rauskommt.
Und Beck hat ja in Zusammenarbeit mit CMS das Tool "Noctua" angekündigt - ich bin gespannt, was da rauskommt.
13.01.2026, 10:02
Gibt es hier noch Leute die ihre Erfahrung teilen möchten, wie er/sie KI im Alltag benutzt? Nur zur Recherche? Zur Entwurferstellung? Schwärzen/Anonymisieren und Prompt mit der Bitte um Replik unter Angabe von Rspr ;-)? Werdet ihr vllt sogar darum gebeten, vermehrt KI einzusetzen? Gab es Fortbildungen o.ä.?
Vielen Dank.
Vielen Dank.
27.10.2026, 10:12
KI im Kanzleialltag sollte mit Bedacht genutzt werden. Dieses Urteil des BAG zeigt, wie sich Anwälte öffentlich zum Narren machen. Das erkläre mal deinem Mandanten....
2 AZN 339/26 - Das Bundesarbeitsgericht
schön kommentiert hier:
Vertretungszwang vor dem BAG: Ungeprüft signierter Schriftsatz mit „halluzinierten“ Urteilen* – ArbRB-Blog
Der Fall ist sicher ungewöhnlich, da der Kollege selten dämlich vorgegangen ist. Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde schon äußerlich darauf schließen lässt, dass hier eher die KI den Schriftsatz erstellt hat als der RA. Dann die zitierten (Nicht-)Urteile. Die Folgerungen des BAG sind aber sehr weitgehend und die Instanzgerichte werden sich die Entscheidung genau ansehen. Sie eröffnet die Möglichkeit Verfahren formell abzuschießen. Das BAG hat den Fall sicher ganz bewusst gewählt, da er exemplarisch zeigt, wie sorglos Kollegen mit KI agieren. Solches Verhalten schädigt am Ende das Vertrauen in die Organe der Rechtspflege.
Mich würde interessieren, wie der Mandant reagiert hat, ob die Kammer den Fall aufgreift und was sagt wohl seine Versicherung?
2 AZN 339/26 - Das Bundesarbeitsgericht
schön kommentiert hier:
Vertretungszwang vor dem BAG: Ungeprüft signierter Schriftsatz mit „halluzinierten“ Urteilen* – ArbRB-Blog
Der Fall ist sicher ungewöhnlich, da der Kollege selten dämlich vorgegangen ist. Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde schon äußerlich darauf schließen lässt, dass hier eher die KI den Schriftsatz erstellt hat als der RA. Dann die zitierten (Nicht-)Urteile. Die Folgerungen des BAG sind aber sehr weitgehend und die Instanzgerichte werden sich die Entscheidung genau ansehen. Sie eröffnet die Möglichkeit Verfahren formell abzuschießen. Das BAG hat den Fall sicher ganz bewusst gewählt, da er exemplarisch zeigt, wie sorglos Kollegen mit KI agieren. Solches Verhalten schädigt am Ende das Vertrauen in die Organe der Rechtspflege.
Mich würde interessieren, wie der Mandant reagiert hat, ob die Kammer den Fall aufgreift und was sagt wohl seine Versicherung?
27.10.2026, 13:38
(27.10.2026, 10:12)Freidenkender schrieb: KI im Kanzleialltag sollte mit Bedacht genutzt werden. Dieses Urteil des BAG zeigt, wie sich Anwälte öffentlich zum Narren machen. Das erkläre mal deinem Mandanten....
2 AZN 339/26 - Das Bundesarbeitsgericht
schön kommentiert hier:
Vertretungszwang vor dem BAG: Ungeprüft signierter Schriftsatz mit „halluzinierten“ Urteilen* – ArbRB-Blog
Der Fall ist sicher ungewöhnlich, da der Kollege selten dämlich vorgegangen ist. Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde schon äußerlich darauf schließen lässt, dass hier eher die KI den Schriftsatz erstellt hat als der RA. Dann die zitierten (Nicht-)Urteile. Die Folgerungen des BAG sind aber sehr weitgehend und die Instanzgerichte werden sich die Entscheidung genau ansehen. Sie eröffnet die Möglichkeit Verfahren formell abzuschießen. Das BAG hat den Fall sicher ganz bewusst gewählt, da er exemplarisch zeigt, wie sorglos Kollegen mit KI agieren. Solches Verhalten schädigt am Ende das Vertrauen in die Organe der Rechtspflege.
Mich würde interessieren, wie der Mandant reagiert hat, ob die Kammer den Fall aufgreift und was sagt wohl seine Versicherung?
Das eigentlich interessante an dem Fall ist mMn, dass die KI des Anwalts überhaupt noch Halluzinationen in nennenswertem Umfang produziert hat. Claude zumindest macht das aktuell eigentlich nicht mehr.
27.10.2026, 13:45
Kann jemand, der in einer größeren Kanzlei arbeitet mal berichten, ob WissMit-Stellen schon zurückgefahren wurden. Das scheint mir die offensichtlichste Gruppe für Ki-bedingte Rationalisierung zu sein.
27.10.2026, 17:37
(27.10.2026, 13:38)FelixFrankfurter schrieb:(27.10.2026, 10:12)Freidenkender schrieb: KI im Kanzleialltag sollte mit Bedacht genutzt werden. Dieses Urteil des BAG zeigt, wie sich Anwälte öffentlich zum Narren machen. Das erkläre mal deinem Mandanten....
2 AZN 339/26 - Das Bundesarbeitsgericht
schön kommentiert hier:
Vertretungszwang vor dem BAG: Ungeprüft signierter Schriftsatz mit „halluzinierten“ Urteilen* – ArbRB-Blog
Der Fall ist sicher ungewöhnlich, da der Kollege selten dämlich vorgegangen ist. Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde schon äußerlich darauf schließen lässt, dass hier eher die KI den Schriftsatz erstellt hat als der RA. Dann die zitierten (Nicht-)Urteile. Die Folgerungen des BAG sind aber sehr weitgehend und die Instanzgerichte werden sich die Entscheidung genau ansehen. Sie eröffnet die Möglichkeit Verfahren formell abzuschießen. Das BAG hat den Fall sicher ganz bewusst gewählt, da er exemplarisch zeigt, wie sorglos Kollegen mit KI agieren. Solches Verhalten schädigt am Ende das Vertrauen in die Organe der Rechtspflege.
Mich würde interessieren, wie der Mandant reagiert hat, ob die Kammer den Fall aufgreift und was sagt wohl seine Versicherung?
Das eigentlich interessante an dem Fall ist mMn, dass die KI des Anwalts überhaupt noch Halluzinationen in nennenswertem Umfang produziert hat. Claude zumindest macht das aktuell eigentlich nicht mehr.
Claude würde ich persönlich aber auch nicht vertrauen. Meine Erfahrungen zum Arbeitsrecht sind da nicht gut. Open AI übrigens auch nicht









