21.10.2026, 09:59
Die Entscheidung des Dienstgerichtshofs ist unter dem Az. DGH 1/26 übrigens mittlerweile in den Datenbanken eingestellt. Das liest sich alles dann doch ein bisschen differenzierter, als hier geschildert.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.10.2026, 11:07
Einen solch spezifischen und selten Vorgang in ein öffentliches Forum einzustellen, sollte bereits für sich genommen ausreichen, das Urteilsvermögen des TE anzuzweifeln.
21.10.2026, 11:22
Inwiefern lässt das Posten eines einen selbst betreffenden Sachverhalts Rückschlüsse auf das dienstliche Verhalten zu?
21.10.2026, 13:08
(21.10.2026, 11:07)NRW2025Examen schrieb: Einen solch spezifischen und selten Vorgang in ein öffentliches Forum einzustellen, sollte bereits für sich genommen ausreichen, das Urteilsvermögen des TE anzuzweifeln.
Seh ich anders. Wieso sollte man nicht nach Austausch suchen dürfen? Es ist doch sein persönlicher Vorgang.
21.10.2026, 13:24
21.10.2026, 15:27
(21.10.2026, 11:07)NRW2025Examen schrieb: Einen solch spezifischen und selten Vorgang in ein öffentliches Forum einzustellen, sollte bereits für sich genommen ausreichen, das Urteilsvermögen des TE anzuzweifeln.
Als er angefangen hat zu schreiben, war der Streit noch ganz am Anfang. Würde man das als dumm ansehen, dürfte hier niemand im Forum um Rat fragen, denn in vielen Fällen kann man zu Beginn noch nicht absehen, wo und wie es enden wird. Auf menschlicher Ebene tut es mir leid für den Kollegen. Fachlich kann ich mir keine eindeutige Meinung bilden, denn ich war nicht dabei.
21.10.2026, 16:06
(21.10.2026, 15:27)Egal_ schrieb:(21.10.2026, 11:07)NRW2025Examen schrieb: Einen solch spezifischen und selten Vorgang in ein öffentliches Forum einzustellen, sollte bereits für sich genommen ausreichen, das Urteilsvermögen des TE anzuzweifeln.
Als er angefangen hat zu schreiben, war der Streit noch ganz am Anfang. Würde man das als dumm ansehen, dürfte hier niemand im Forum um Rat fragen, denn in vielen Fällen kann man zu Beginn noch nicht absehen, wo und wie es enden wird. Auf menschlicher Ebene tut es mir leid für den Kollegen. Fachlich kann ich mir keine eindeutige Meinung bilden, denn ich war nicht dabei.
Wenn es tatsächlich er Kollege ist, wird mit dem Lto Artikel schon ein Bild draus. Er hat ja geschrieben, dass er gerne später zur Arbeit kommt und viel im HO ist, dass plus die zwei Krankheitsphasen will die Justiz einfach nicht. Richterliche Freiheit ja, aber davon steht viel nur auf dem Papier. Mit Aussagen wie, dass er mal in einer Verhandlung "hinsichtlich der rechtlichen Einordnung hilflos gewirkt habe" wurde dann schon die Entlassung vorbereitet. Das ist am Ende ja auch seitens der Justiz maximaler Scheis. "Hilflos gewirkt" war er jetzt hilflos, lag er falsch oder nicht... wenn dort einmal der Entschluss gefasst wurde, dass du gehst, gehst du.
21.10.2026, 16:20
(21.10.2026, 16:06)Homer S. schrieb:(21.10.2026, 15:27)Egal_ schrieb:(21.10.2026, 11:07)NRW2025Examen schrieb: Einen solch spezifischen und selten Vorgang in ein öffentliches Forum einzustellen, sollte bereits für sich genommen ausreichen, das Urteilsvermögen des TE anzuzweifeln.
Als er angefangen hat zu schreiben, war der Streit noch ganz am Anfang. Würde man das als dumm ansehen, dürfte hier niemand im Forum um Rat fragen, denn in vielen Fällen kann man zu Beginn noch nicht absehen, wo und wie es enden wird. Auf menschlicher Ebene tut es mir leid für den Kollegen. Fachlich kann ich mir keine eindeutige Meinung bilden, denn ich war nicht dabei.
Wenn es tatsächlich er Kollege ist, wird mit dem Lto Artikel schon ein Bild draus. Er hat ja geschrieben, dass er gerne später zur Arbeit kommt und viel im HO ist, dass plus die zwei Krankheitsphasen will die Justiz einfach nicht. Richterliche Freiheit ja, aber davon steht viel nur auf dem Papier. Mit Aussagen wie, dass er mal in einer Verhandlung "hinsichtlich der rechtlichen Einordnung hilflos gewirkt habe" wurde dann schon die Entlassung vorbereitet. Das ist am Ende ja auch seitens der Justiz maximaler Scheis. "Hilflos gewirkt" war er jetzt hilflos, lag er falsch oder nicht... wenn dort einmal der Entschluss gefasst wurde, dass du gehst, gehst du.
Naja, wenn man sich mal die Schilderungen unter Rn. 6 der Entscheidung ansieht, zeichnet sich, wie gesagt, schon ein etwas differenzierteres Bild.
21.10.2026, 16:33
Die Entscheidung in Langform ist wirklich sehr erhellend. Nach den Schilderungen hier und selbst nach den Artikeln hätte ich mir durchaus noch vorstellen können, dass ein bisschen Schikane mit im Spiel war. Aber wenn ich die Begründung der Beurteilung lese, klingt das doch nach erheblichen Problemen sowohl fachlicher als auch organisatorischer und sozialer Art.
Was mich nur wundert, dass nicht einmal die Kammer gewechselt wurde während der ganzen Zeit. Das oder den Wechsel an ein anderes Gericht hätte man eventuell noch probieren können. Für den Betroffenen ist es natürlich echt schade.
Was mich nur wundert, dass nicht einmal die Kammer gewechselt wurde während der ganzen Zeit. Das oder den Wechsel an ein anderes Gericht hätte man eventuell noch probieren können. Für den Betroffenen ist es natürlich echt schade.
21.10.2026, 16:50
Mir ist auch nach Lektüre des Urteils nicht ganz klar, was dem TE vorgeworfen wird. Es geht doch dort hauptsächlich darum, seine rechtlichen Ausführungen zu zerpflücken. Dabei entsteht zumindest der Eindruck, dass auch der DienstGH den TE für ungenau hält. Ich sage nur: "gemeint wohl".
Die Ausführungen bei Rn. 6 finde ich sehr diffus...
Die Ausführungen bei Rn. 6 finde ich sehr diffus...









