16.09.2026, 19:22
Gestern, 09:28
Art. 6 GG war über Art. 18 AEUV doch gar nicht anwendbar. Kosovo ist kein Mitglied der EU. Auch die EMRK war nicht anwendbar. Kosovo ist keine Vertragspartei. Oder?
Gestern, 09:50
Gestern, 10:50
Puh, das hatte ich auf jeden Fall nicht auf dem Schirm. Kann mir aber auch vorstellen, dass die EMRK trotzdem anwendbar ist alleine deshalb, weil es ja um Familiennachzug und um ein Visum für einen EMRK-Vertragsstaat geht und der Ehemann ja sogar dort lebt. Aber das schreibe ich ohne irgendwelche Kenntnisse zu haben was das angeht ..
Vor 5 Stunden
Hat jemand hier das Gefühl, dass es vielleicht nicht gereicht haben könnte? 😀
Vor 5 Stunden
Habe auch in NRW geschrieben und natürlich geht nach den Klausuren das Nachdenken/Grübeln los...manche können das besser abhaken als andere, ich kann es nicht allzu gut.:)
Vor 3 Stunden









