10.09.2026, 16:24
Meine Antwort war auf den fehlenden Versuch bezogen. Da ist - wenn man objektiv den Vermögensnachteil verneint - eine Versuchsstrafbarkeit ebenfalls ausgeschlossen, außer A hätte sich - aus welchem Grund auch immer - Umstände vorgestellt, bei deren Vorliegen eine Werthaltigkeit anzunehmen wäre. Das war aber nicht der Fall.
10.09.2026, 16:25
Okay, beruhigend, dass ihr das auch so seht mit dem ersten Teil.
Wegen sachliche Zuständigkeit: habe die Klausur so verstanden, dass man zwischen JGG-Zuständigkeiten abgrenzen sollte im Hinblick auf Inbetrachtkommen von Jugendstrafe. Habe ich kurz bejaht wegen schädlichen Neigungen. Aber ob dann die Jugenkammer zuständig wäre, hatte ich nicht mehr wirklich Zeit nachzuschauen und habe dann Jugendschöffengericht genommen. Hatte auch JGG ehrlich gesagt in der Vorbereitung ziemlich außen vor gelassen 😅
Wegen sachliche Zuständigkeit: habe die Klausur so verstanden, dass man zwischen JGG-Zuständigkeiten abgrenzen sollte im Hinblick auf Inbetrachtkommen von Jugendstrafe. Habe ich kurz bejaht wegen schädlichen Neigungen. Aber ob dann die Jugenkammer zuständig wäre, hatte ich nicht mehr wirklich Zeit nachzuschauen und habe dann Jugendschöffengericht genommen. Hatte auch JGG ehrlich gesagt in der Vorbereitung ziemlich außen vor gelassen 😅
10.09.2026, 16:28
(10.09.2026, 16:10)J (Bln) schrieb:(10.09.2026, 16:02)xyz26 schrieb: Für mich war die Klausur (Hessen) absolut Horror heute. Habe viele S1 Klausuren zur Vorbereitung geschrieben, aber die haben mich überhaupt nicht vorbereitet auf die Klausur heute. Es gab doch fast gar keine Beweisverwertungshemen?
Bin auch leider mit der Anklageschrift nicht ganz fertig geworden im Konkretum. Im prozessualen Gutachten hätte ich auch viel mehr Zeit gebraucht, allein um die sachliche Zuständigkeit herauszufinden. Habe da dann einfach irgendetwas beahuptet. Mir ist außerdem gerade noch eingefallen, dass ich ganz vergessen habe im ersten Geschehensabschnitt einen Versuch zu prüfen. Naja, hilft jetzt alles nichts mehr..
Es gab gar keine StPO-Probleme, oder? Abgesehen des praktischen Teils hätte man das auch im ersten Staatsexamen stellen können, was mich sehr wundert.
Welchen Versuch meinst Du? Sachliche Zuständigkeit habe ich "einfach" AG, Schöffengericht angenommen. Ich behandel das prozessuale Gutachten aber immer sehr stiefmütterlich. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in Strafrecht auch nie über neun Pkt gekommen bin, weshalb das jetzt nicht unbedingt das ultimative Erfolgsrezept ist.
Hinsichtlich der Vorbereitung: Ich habe auch viel im Kommentar lesen müssen. Ich habe das irgendwann mal alles im Studium gelernt, aber so krass hatte ich das materielle Recht jz auch nicht mehr drauf.
War es bei Euch in Berlin kein Heranwachsender?
StPO Probleme gab es bei der Blutabnahme, zumindest minimal. Aber "klassische" Belehrungsprobleme oder so überhaupt nicht. Dafür noch diesen komischen Adhäsionsantrag und den Antrag auf Zulassung zur Nebenklage, zusammen mit den ganzen JGG Vorschriften fand ich es sehr anspruchsvoll und wieder total exotisch.
10.09.2026, 16:30
Was habt ihr denn sonst noch so geprüft? Ich habe mir bei den Konkurrenzen echt die Haxen gebrochen, sodass bei der Korrektur wahrscheinlich gedacht wird: Na die Zeit, hätte man besser ins die Anklageschrift stecken können.
Ich hab beim TK 1 265a in Tatmehrheit mit 255. 223 und 185 (während 255) treten dahinter zurück. 240 ist subsidiär ggü 255. 185 (unmittelbar vor 255) = Handlungseinheit.
Ich hab beim TK 2 hinsichtlich W (wirklich in zehn Min hingerotzt): 185 (tätliche Beleidigung) dazu in Handlungseinheit 303 und 240 (241 war ja ausgeschlossen) dazu in Tatmehrheit. Hinsichtlich POK Preuß 223, der hinter 113 zurücktritt. Hinsichtlich POK'in Schmidt 223, der hinter 113 zurücktritt und 185 in Handlungseinheit.
Alles andere ist bei mir nicht durchgegangen und hab das dann auch nur ganz kurz angeprüft.
Hat irgendwer irgendwas zur Führungsaufsicht geschrieben? Ist doch aber eigentlich egal, wenn er jz gerade in Haft ist, oder?
Ich hab beim TK 1 265a in Tatmehrheit mit 255. 223 und 185 (während 255) treten dahinter zurück. 240 ist subsidiär ggü 255. 185 (unmittelbar vor 255) = Handlungseinheit.
Ich hab beim TK 2 hinsichtlich W (wirklich in zehn Min hingerotzt): 185 (tätliche Beleidigung) dazu in Handlungseinheit 303 und 240 (241 war ja ausgeschlossen) dazu in Tatmehrheit. Hinsichtlich POK Preuß 223, der hinter 113 zurücktritt. Hinsichtlich POK'in Schmidt 223, der hinter 113 zurücktritt und 185 in Handlungseinheit.
Alles andere ist bei mir nicht durchgegangen und hab das dann auch nur ganz kurz angeprüft.
Hat irgendwer irgendwas zur Führungsaufsicht geschrieben? Ist doch aber eigentlich egal, wenn er jz gerade in Haft ist, oder?
10.09.2026, 16:31
(10.09.2026, 16:25)xyz26 schrieb: Okay, beruhigend, dass ihr das auch so seht mit dem ersten Teil.
Wegen sachliche Zuständigkeit: habe die Klausur so verstanden, dass man zwischen JGG-Zuständigkeiten abgrenzen sollte im Hinblick auf Inbetrachtkommen von Jugendstrafe. Habe ich kurz bejaht wegen schädlichen Neigungen. Aber ob dann die Jugenkammer zuständig wäre, hatte ich nicht mehr wirklich Zeit nachzuschauen und habe dann Jugendschöffengericht genommen. Hatte auch JGG ehrlich gesagt in der Vorbereitung ziemlich außen vor gelassen 😅
Oh! Das war bei uns nicht drin (ODER?). Bei uns war A 2000 geboren.
10.09.2026, 16:32
(10.09.2026, 16:28)Refgurke schrieb:(10.09.2026, 16:10)J (Bln) schrieb:(10.09.2026, 16:02)xyz26 schrieb: Für mich war die Klausur (Hessen) absolut Horror heute. Habe viele S1 Klausuren zur Vorbereitung geschrieben, aber die haben mich überhaupt nicht vorbereitet auf die Klausur heute. Es gab doch fast gar keine Beweisverwertungshemen?
Bin auch leider mit der Anklageschrift nicht ganz fertig geworden im Konkretum. Im prozessualen Gutachten hätte ich auch viel mehr Zeit gebraucht, allein um die sachliche Zuständigkeit herauszufinden. Habe da dann einfach irgendetwas beahuptet. Mir ist außerdem gerade noch eingefallen, dass ich ganz vergessen habe im ersten Geschehensabschnitt einen Versuch zu prüfen. Naja, hilft jetzt alles nichts mehr..
Es gab gar keine StPO-Probleme, oder? Abgesehen des praktischen Teils hätte man das auch im ersten Staatsexamen stellen können, was mich sehr wundert.
Welchen Versuch meinst Du? Sachliche Zuständigkeit habe ich "einfach" AG, Schöffengericht angenommen. Ich behandel das prozessuale Gutachten aber immer sehr stiefmütterlich. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in Strafrecht auch nie über neun Pkt gekommen bin, weshalb das jetzt nicht unbedingt das ultimative Erfolgsrezept ist.
Hinsichtlich der Vorbereitung: Ich habe auch viel im Kommentar lesen müssen. Ich habe das irgendwann mal alles im Studium gelernt, aber so krass hatte ich das materielle Recht jz auch nicht mehr drauf.
War es bei Euch in Berlin kein Heranwachsender?
StPO Probleme gab es bei der Blutabnahme, zumindest minimal. Aber "klassische" Belehrungsprobleme oder so überhaupt nicht. Dafür noch diesen komischen Adhäsionsantrag und den Antrag auf Zulassung zur Nebenklage, zusammen mit den ganzen JGG Vorschriften fand ich es sehr anspruchsvoll und wieder total exotisch.
Jau! Die Nebenklage habe ich komplett vergessen.
10.09.2026, 16:33
Das ist so ein Witz, dass Hessen sich denkt, kommt wir nehmen die Klausur aus dem GJPA aber ergänzen den SV noch so, dass A Heranwachsender ist.
10.09.2026, 16:35
(10.09.2026, 16:28)Refgurke schrieb:Einen Adhäsionsantrag gab es bei uns auch nicht. Musstet ihr ein Urteil schreiben?(10.09.2026, 16:10)J (Bln) schrieb:(10.09.2026, 16:02)xyz26 schrieb: Für mich war die Klausur (Hessen) absolut Horror heute. Habe viele S1 Klausuren zur Vorbereitung geschrieben, aber die haben mich überhaupt nicht vorbereitet auf die Klausur heute. Es gab doch fast gar keine Beweisverwertungshemen?
Bin auch leider mit der Anklageschrift nicht ganz fertig geworden im Konkretum. Im prozessualen Gutachten hätte ich auch viel mehr Zeit gebraucht, allein um die sachliche Zuständigkeit herauszufinden. Habe da dann einfach irgendetwas beahuptet. Mir ist außerdem gerade noch eingefallen, dass ich ganz vergessen habe im ersten Geschehensabschnitt einen Versuch zu prüfen. Naja, hilft jetzt alles nichts mehr..
Es gab gar keine StPO-Probleme, oder? Abgesehen des praktischen Teils hätte man das auch im ersten Staatsexamen stellen können, was mich sehr wundert.
Welchen Versuch meinst Du? Sachliche Zuständigkeit habe ich "einfach" AG, Schöffengericht angenommen. Ich behandel das prozessuale Gutachten aber immer sehr stiefmütterlich. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in Strafrecht auch nie über neun Pkt gekommen bin, weshalb das jetzt nicht unbedingt das ultimative Erfolgsrezept ist.
Hinsichtlich der Vorbereitung: Ich habe auch viel im Kommentar lesen müssen. Ich habe das irgendwann mal alles im Studium gelernt, aber so krass hatte ich das materielle Recht jz auch nicht mehr drauf.
War es bei Euch in Berlin kein Heranwachsender?
StPO Probleme gab es bei der Blutabnahme, zumindest minimal. Aber "klassische" Belehrungsprobleme oder so überhaupt nicht. Dafür noch diesen komischen Adhäsionsantrag und den Antrag auf Zulassung zur Nebenklage, zusammen mit den ganzen JGG Vorschriften fand ich es sehr anspruchsvoll und wieder total exotisch.
Das mit der Blutabnahme habe ich abgetan als: Tut nichts zur Sache. Es war zu seinen Gunsten wg 21. Wenn der Verteidiger da ein Problem sieht, ist das nicht das Problem der StA. Und es kollidiert auch nicht mit 36 aus dem HSOG, denn da geht es ja dem Anschein nach und nicht nach dem tatsächlichen Blutwerten
10.09.2026, 16:36
10.09.2026, 16:40
(10.09.2026, 16:36)J (Bln) schrieb:Dann nett vom GJPA, dass sie die Klausur für euch "vereinfacht" haben.(10.09.2026, 16:33)Hessen926 schrieb: Das ist so ein Witz, dass Hessen sich denkt, kommt wir nehmen die Klausur aus dem GJPA aber ergänzen den SV noch so, dass A Heranwachsender ist.
Aber die Klausur war doch aus Hessen, oder nicht? Also ich durfte StA Darmstadt spielen, haha









