10.09.2026, 08:53
(31.08.2026, 17:11)mrcl schrieb:(31.08.2026, 15:33)Homer S. schrieb:(31.08.2026, 14:19)stone schrieb:(30.08.2026, 15:20)mrcl schrieb:(26.08.2026, 23:02)123Juristerei schrieb: Das würde mich auch interessieren, ob es hier Beamtinnen gibt die freiwillig in der GKV geblieben sind und wie ihr heute dazu steht
Ich bin als Beamter in der GKV, zahle durch die Beihilfe 174 € selber (also so 50-70 € mehr als PKV). PKV hatte ich Ablehnung bekommen und wollte die Öffnungsklausel nicht für die 2 Jahre verschwenden.
Du hättest danach eine Anwartschaft abschließen können und die Versicherung dann einfrieren, wenn du vorübergehend wieder in die GKV müsstest.
Verstehe den ganzen Beitrag nicht, wieso zahlst du (nur) 174 €, was gibt die Beihilfe dazu (Hamburger Modell?) und die kommst du darauf, dass das 50-70 € mehr sind, als für die PKV, die kostet doch so 300 p.m.?? Oder geht es hier nur um den Zuschlag?
S. oben, in Sachsen gibt es die Beihilfe und die zahlt 50 %, ich zahle also 348 €. PKV kostet ca. 100-120 € Pi x Daumen, daher die 50-70 €
Weiß nicht ganz wo die Zahlen herkommen, aber eine PKV bekommt man nirgendwo mehr für 200-240 € gesamt, 100-120 € Eigenanteil. Oder stehe ich auf dem Schlauch was Du meinst?
10.09.2026, 09:08
(10.09.2026, 08:53)JurMUC schrieb:(31.08.2026, 17:11)mrcl schrieb:(31.08.2026, 15:33)Homer S. schrieb:(31.08.2026, 14:19)stone schrieb:(30.08.2026, 15:20)mrcl schrieb: Ich bin als Beamter in der GKV, zahle durch die Beihilfe 174 € selber (also so 50-70 € mehr als PKV). PKV hatte ich Ablehnung bekommen und wollte die Öffnungsklausel nicht für die 2 Jahre verschwenden.
Du hättest danach eine Anwartschaft abschließen können und die Versicherung dann einfrieren, wenn du vorübergehend wieder in die GKV müsstest.
Verstehe den ganzen Beitrag nicht, wieso zahlst du (nur) 174 €, was gibt die Beihilfe dazu (Hamburger Modell?) und die kommst du darauf, dass das 50-70 € mehr sind, als für die PKV, die kostet doch so 300 p.m.?? Oder geht es hier nur um den Zuschlag?
S. oben, in Sachsen gibt es die Beihilfe und die zahlt 50 %, ich zahle also 348 €. PKV kostet ca. 100-120 € Pi x Daumen, daher die 50-70 €
Weiß nicht ganz wo die Zahlen herkommen, aber eine PKV bekommt man nirgendwo mehr für 200-240 € gesamt, 100-120 € Eigenanteil. Oder stehe ich auf dem Schlauch was Du meinst?
Also die Leute aus meinem Kurs zahlen alle nur in etwa so viel
10.09.2026, 09:13
(10.09.2026, 09:08)mrcl schrieb:(10.09.2026, 08:53)JurMUC schrieb:(31.08.2026, 17:11)mrcl schrieb:(31.08.2026, 15:33)Homer S. schrieb:(31.08.2026, 14:19)stone schrieb: Du hättest danach eine Anwartschaft abschließen können und die Versicherung dann einfrieren, wenn du vorübergehend wieder in die GKV müsstest.
Verstehe den ganzen Beitrag nicht, wieso zahlst du (nur) 174 €, was gibt die Beihilfe dazu (Hamburger Modell?) und die kommst du darauf, dass das 50-70 € mehr sind, als für die PKV, die kostet doch so 300 p.m.?? Oder geht es hier nur um den Zuschlag?
S. oben, in Sachsen gibt es die Beihilfe und die zahlt 50 %, ich zahle also 348 €. PKV kostet ca. 100-120 € Pi x Daumen, daher die 50-70 €
Weiß nicht ganz wo die Zahlen herkommen, aber eine PKV bekommt man nirgendwo mehr für 200-240 € gesamt, 100-120 € Eigenanteil. Oder stehe ich auf dem Schlauch was Du meinst?
Also die Leute aus meinem Kurs zahlen alle nur in etwa so viel
Bist du Referendar? Dann macht das Sinn, da die GKV ja gehaltsabhängig ist.
Den angeblichen Satz der PKV verstehe ich allerdings trotzdem nicht
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
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10.09.2026, 09:51
Ich bin Referendar, sorry vergessen zu erwähnen :D
Vor 11 Stunden
(28.08.2026, 07:36)stone schrieb:Genau. Ich habe vor dem Ref vier Monate fachfremd gearbeitet und im Ref nochmal insgesamt 5 Monate und dadurch die verkürzte Anwartschaftszeit (§ 142 Abs. 2 SGB III) erfüllt. Gewähren wollte man das ALG 1 nicht direkt, aber im Widerspruchsverfahren hat die Agentur für Arbeit dann doch den Anspruch anerkannt. Nach dem BSG sind nämlich Ausbildung und Nebentätigkeit gesondert zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 – 12 RK 25/77 –(28.08.2026, 00:26)Voller_Jurist schrieb: Ich bin nach dem Ref in die GKV durch ALG 1 zurückgekehrt und werde bei erneuter Verbeamtung wohl wieder zur PKV wechseln.
Du warst im Red also verbeamtet? Wie kommt es, dass du dann ALG I bekommst? Liefen die Stationsvergütungen in einem gesonderten Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht?
ab. Rn. 17).









