Vor 1 Stunde
Hallo,
ich hab einen Fall von einer Kollegin übernommen, die sich seit ein paar Monaten in Mutterschutz/Elternzeit befindet. Ein paar Monate nach Klageerhebung ein BGH-Urteil erschienen, das uns einen ziemlichen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Meine Kollegin meinte, dass wir das ziemlich sicher verlieren werden.
Nach ein bisschen Recherche vor der mündlichen Verhandlung, die ich dann übernommen habe, hab ich eine Möglichkeit gesehen, die Sache vielleicht doch noch zu gewinnen. Der BGH spricht in seinem Urteil mehrmals davon, dass der Kläger nur Ansprüche in gewillkürter Prozessstandschaft geltend macht und nicht eigene Rechte, z.B. aus Anwartschaft. Ich hab also in der mündlichen Verhandlung noch einmal festhalten lassen, dass unser Mandant eigene Ansprüche geltend macht. Da das Gericht meinte, dass das ja eh klar sei, hab ich keine Notwendigkeit gesehen, mehr darauf einzugehen. Wir haben einen widerruflichen Vergleich geschlossen. Für den Fall des Widerrufs wurde VT bestimmt. Der Vergleich wurde vor Kurzem widerrufen und der gegnerische Anwalt hat noch ein paar Rechtsausführungen gemacht. Insb. dass die Klage abweisungsreif ist, wenn eigene Ansprüche geltend gemacht werden, da solche nicht zustehen (es geht um ein finanziertes Fahrzeug, Eigentümer zum Unfallzeitpunkt war die Finanzierungsbank). Ich habe daraufhin noch ausgeführt, dass aufgrund der Finanzierung ein Anwartschaftsrecht besteht und der Kläger Ansprüche aus dessen Verletzung geltend macht. Mir ist aber nun aufgefallen, dass die Finanzierungsbedingungen nie vorgelegt wurden. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass ein Anwartschaftsrecht besteht, weiß aber nicht mal das sicher und hab darüber hinaus ja nicht mal einen Beweis angeboten. Ich hab total Angst, die Sache jetzt gerade deswegen zu verlieren, einen Haftungsfall produziert zu haben und direkt gekündigt zu werden.
Reagier ich über? Kann ich noch irgendetwas tun? Ich werde in der nächsten Woche auch mit einem der Partner sprechen, wenn dieser aus dem Urlaub kommt, aber ich würde gerne davor schon einmal meine Gedanken dazu sammeln und hätte gerne etwas Input von außen.
ich hab einen Fall von einer Kollegin übernommen, die sich seit ein paar Monaten in Mutterschutz/Elternzeit befindet. Ein paar Monate nach Klageerhebung ein BGH-Urteil erschienen, das uns einen ziemlichen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Meine Kollegin meinte, dass wir das ziemlich sicher verlieren werden.
Nach ein bisschen Recherche vor der mündlichen Verhandlung, die ich dann übernommen habe, hab ich eine Möglichkeit gesehen, die Sache vielleicht doch noch zu gewinnen. Der BGH spricht in seinem Urteil mehrmals davon, dass der Kläger nur Ansprüche in gewillkürter Prozessstandschaft geltend macht und nicht eigene Rechte, z.B. aus Anwartschaft. Ich hab also in der mündlichen Verhandlung noch einmal festhalten lassen, dass unser Mandant eigene Ansprüche geltend macht. Da das Gericht meinte, dass das ja eh klar sei, hab ich keine Notwendigkeit gesehen, mehr darauf einzugehen. Wir haben einen widerruflichen Vergleich geschlossen. Für den Fall des Widerrufs wurde VT bestimmt. Der Vergleich wurde vor Kurzem widerrufen und der gegnerische Anwalt hat noch ein paar Rechtsausführungen gemacht. Insb. dass die Klage abweisungsreif ist, wenn eigene Ansprüche geltend gemacht werden, da solche nicht zustehen (es geht um ein finanziertes Fahrzeug, Eigentümer zum Unfallzeitpunkt war die Finanzierungsbank). Ich habe daraufhin noch ausgeführt, dass aufgrund der Finanzierung ein Anwartschaftsrecht besteht und der Kläger Ansprüche aus dessen Verletzung geltend macht. Mir ist aber nun aufgefallen, dass die Finanzierungsbedingungen nie vorgelegt wurden. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass ein Anwartschaftsrecht besteht, weiß aber nicht mal das sicher und hab darüber hinaus ja nicht mal einen Beweis angeboten. Ich hab total Angst, die Sache jetzt gerade deswegen zu verlieren, einen Haftungsfall produziert zu haben und direkt gekündigt zu werden.
Reagier ich über? Kann ich noch irgendetwas tun? Ich werde in der nächsten Woche auch mit einem der Partner sprechen, wenn dieser aus dem Urlaub kommt, aber ich würde gerne davor schon einmal meine Gedanken dazu sammeln und hätte gerne etwas Input von außen.
Vor 1 Stunde
In deiner Sachverhaltszusammenfassung wurde das Anwartschaftsrecht von der Gegenseite nicht bestritten, 138 Abs. 3 ZPO
Vor 1 Stunde
(Vor 1 Stunde)JuraLiebhaber schrieb: In deiner Sachverhaltszusammenfassung wurde das Anwartschaftsrecht von der Gegenseite nicht bestritten, 138 Abs. 3 ZPO
Das stimmt, ich hab es aber auch erst nach der mündlichen Verhandlung vorgebracht. In der mündlichen Verhandlung hab ich nur betont, dass keine gewillkürte Prozessstandschaft vorliegt, sondern der Kläger eigene Ansprüche geltend macht.
Vor 1 Stunde
Und wie hast du die Ansprüche zuvor begründet? Da wird doch irgendwo zuvor, wenn auch nicht ausdrücklich, was von einem anwartschaftsrechtsverhältnis erwähnt worden sein?









