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  5. Steuererklärung als Korrekturkraft für Privates Rep
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Steuererklärung als Korrekturkraft für Privates Rep
labruja2000
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2026
#1
Gestern, 11:32
Hi:) 
ich habe im letzten Jahr für verschiedene private Reps (Alpmann, Kiss) korrigiert. Soweit ich weiß, fallen diese nicht unter die Überleitungspauschale, da es keine öffentlichen Unis oder gemeinützigen Einrichtungen sind. Hat jemand von euch diese in der Steuererklärung angegeben bzw. gibt es eine Option, wie ich auf diese geringen Einkünfte keine Steuern zahlen müsste? Vielen Dank
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stone
Junior Member
**
Beiträge: 42
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2023
#2
Gestern, 12:38
Wenn du ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen hast, bleiben die ersten 410 EUR Gewinn unversteuert durch den Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG). Darüber hinausgehende Einkünfte schmelzen den Freibetrag ab, bis er ab 820 EUR bei Null ankommt.

Du kannst den Einnahmen auch Ausgaben Gegenrechnen. Beispielsweise die Home-Office Pauschale von 6 EUR am Tag, wenn du diese nicht schon vollständig bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angegeben hast (insgesamt maximal 410 EUR).

Ansonsten wirst du um eine Besteuerung wohl nicht herumkommen.
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JurisRef
Senior Member
****
Beiträge: 335
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2023
#3
Gestern, 12:44
(Gestern, 11:32)labruja2000 schrieb:  Hi:) 
ich habe im letzten Jahr für verschiedene private Reps (Alpmann, Kiss) korrigiert. Soweit ich weiß, fallen diese nicht unter die Überleitungspauschale, da es keine öffentlichen Unis oder gemeinützigen Einrichtungen sind. Hat jemand von euch diese in der Steuererklärung angegeben bzw. gibt es eine Option, wie ich auf diese geringen Einkünfte keine Steuern zahlen müsste? Vielen Dank

Hast du sonst andere Einkünfte? Wenn nicht gilt ja noch neben der Übungsleiterpauschale der normale Freibetrag von 10K (oder mehr, weiß nicht wie der aktuelle Freibetrag aussieht)
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 533
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#4
Gestern, 14:22
Also eine StE musst du in diesem Fall abgeben.

Du kannst 25% (max 900€) pauschal als Betriebsausgaben abziehen. Da gibt es in dem Formular (EÜR) ein Feld für.
BMF, Schr. v. 6.4.2023 - IV C 3 S 2246/20/10002
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labruja2000
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2026
#5
Vor 6 Stunden
okay vielen dank euch allen :) ich guck mir das mal an
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