14.07.2026, 08:06
Hallo!
Ich überlege mich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zu bewerben. In den Protokollen habe ich gelesen, dass sie sehr viel wert darauf legen, dass man sich gut gegen Konfliktverteidiger behaupten können muss. Habt ihr Tipps, wie man gut mit Konfliktverteidigern umgehen kann? Ich hatte (zum Glück) bisher noch nicht wirklich mit Provokationen oder Konfliktverteidigern zu tun.
Ich überlege mich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zu bewerben. In den Protokollen habe ich gelesen, dass sie sehr viel wert darauf legen, dass man sich gut gegen Konfliktverteidiger behaupten können muss. Habt ihr Tipps, wie man gut mit Konfliktverteidigern umgehen kann? Ich hatte (zum Glück) bisher noch nicht wirklich mit Provokationen oder Konfliktverteidigern zu tun.
14.07.2026, 09:43
Naja, wie würdest du reagieren, wenn ich dir in der Verhandlung vollkommen ungerechtfertigte Unterstellungen an den Kopf schmeißen würde? Zum Beispiel, dass du offensichtlich einen persönlichen Feldzug gegen den Angeklagten führst.
Und wenn du sagst, dass das nicht stimmt, ich meine Unterstellung einfach wiederhole und auch im Übrigen jedes Vorgehen von dir torpediere, Zeugen angehe, dass Opfer beschuldige usw.
Und wenn du sagst, dass das nicht stimmt, ich meine Unterstellung einfach wiederhole und auch im Übrigen jedes Vorgehen von dir torpediere, Zeugen angehe, dass Opfer beschuldige usw.
14.07.2026, 23:16
(14.07.2026, 08:06)Silverywintersweet schrieb: Hallo!
Ich überlege mich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zu bewerben. In den Protokollen habe ich gelesen, dass sie sehr viel wert darauf legen, dass man sich gut gegen Konfliktverteidiger behaupten können muss. Habt ihr Tipps, wie man gut mit Konfliktverteidigern umgehen kann? Ich hatte (zum Glück) bisher noch nicht wirklich mit Provokationen oder Konfliktverteidigern zu tun.
Glaub nicht, dass das jetzt wirklich im Umgang ein Sonderproblem des Strafrechts ist. Vergleichbare Probleme gibts ja auch im Zivilrecht egal ob als Richter oder Anwalt und letztlich auch jenseits der Juristerei immer wieder.
Im Zivilrecht z.B. gibt es ja Parteien („Querulanten“) und auch Anwälte, die Gott und die Welt anzeigen, schriftlich oder in der Verhandlung, sei es mit Befangenheitsanträgen angehen und am besten dann noch hinterher im Internet ihre fragwürdige Sicht auf die Dinge in eigenen Blogs verbreiten (für das „innere Salutschießen“).
Da hilft glaub ich immer dasselbe: selbst sachlich bleiben, fachlich (hier dann strafprozessual) fit halten, sich nicht selbst unsachlich klein machen („die Butter nicht vom Brot nehmen lassen“), die Dinge sachlich beim Namen nennen („Foulspiel klar rügen /pfeifen“) und soweit möglich klare Grenzen setzen, wenn das Verhalten den zulässigen und erträglichen Rahmen überschreitet. 🤷♂️
15.07.2026, 12:20
(14.07.2026, 09:43)Patenter Gast schrieb: Naja, wie würdest du reagieren, wenn ich dir in der Verhandlung vollkommen ungerechtfertigte Unterstellungen an den Kopf schmeißen würde? Zum Beispiel, dass du offensichtlich einen persönlichen Feldzug gegen den Angeklagten führst.Ich würde mich auf diese Spielchen gar nicht einlassen und sagen, dass ich das Verhalten gerade absolut unangemessen finde und vor Gericht ein vernünftiger Umgang zu pflegen ist und wieder zurück auf die Sachebene kommen.
Und wenn du sagst, dass das nicht stimmt, ich meine Unterstellung einfach wiederhole und auch im Übrigen jedes Vorgehen von dir torpediere, Zeugen angehe, dass Opfer beschuldige usw.
15.07.2026, 13:16
(15.07.2026, 12:20)Silverywintersweet schrieb:(14.07.2026, 09:43)Patenter Gast schrieb: Naja, wie würdest du reagieren, wenn ich dir in der Verhandlung vollkommen ungerechtfertigte Unterstellungen an den Kopf schmeißen würde? Zum Beispiel, dass du offensichtlich einen persönlichen Feldzug gegen den Angeklagten führst.Ich würde mich auf diese Spielchen gar nicht einlassen und sagen, dass ich das Verhalten gerade absolut unangemessen finde und vor Gericht ein vernünftiger Umgang zu pflegen ist und wieder zurück auf die Sachebene kommen.
Und wenn du sagst, dass das nicht stimmt, ich meine Unterstellung einfach wiederhole und auch im Übrigen jedes Vorgehen von dir torpediere, Zeugen angehe, dass Opfer beschuldige usw.
Und du meinst, mit diesem Hinweis wird ein Konfliktverteidiger sagen "OK, dann bin ich nun sachlich, lassen Sie uns fortfahren"?
15.07.2026, 13:47
Links rein, rechts raus.
Konfliktprozessführung funktioniert nur, wenn man sich als Gegenseite bzw. Gericht darauf einlässt.
Wie Chief Wiggum bei den Simpsons schon sagte: "Auch das werde ich auf meiner unsichtbaren Schreibmaschine protokollieren"...
Konfliktprozessführung funktioniert nur, wenn man sich als Gegenseite bzw. Gericht darauf einlässt.
Wie Chief Wiggum bei den Simpsons schon sagte: "Auch das werde ich auf meiner unsichtbaren Schreibmaschine protokollieren"...
15.07.2026, 13:58
Ich finde schon, dass es im Strafrecht normaler ist, auf Konfliktverteidigung zu setzen. Bei jedem Promi, der medienwirksam vor Gericht steht, kann man alles darauf verwetten, dass als erstes ein Befangenheitsantrag gestellt wird. Meistens gehts danach so weiter. Im Zivilrecht dürfte das deutlich seltener vorkommen. Mein erster Chef war einer dieser radikal auftretenden Anwälte. Den Mandanten gefiel es und sie merkten nicht, dass er ihnen damit fast immer mehr schadete als dass es hilfreich war. Die Richter sind alle ruhig geblieben und haben sich von ihm nicht provozieren lassen. Das ist wahrscheinlich der beste Umgang damit. Am Ende entscheidet die Rechtslage und nicht wer besonders laut herumbrüllen kann. Das mussten etliche unserer Mandanten lernen. Anders als mein damaliger Chef bin ich normal aufgetreten und habe unsere Mandanten trotzdem zum Ziel gebracht. Häufig sogar besser, denn wenn die Gegenseite nicht verärgert ist, lässt es sich leichter mit ihr verhandeln.
Als Richter, wie gesagt, am besten gar nicht groß darauf eingehen. Nur wenn es unter die Gürtellinie geht, würde ich etwas sagen. So hat es mir damals im Gerichtspraktikum während des Studiums auch eine Richterin erzählt, denn wenn sie sich ebenfalls zu unsachlichen Äußerungen verleiten lässt, hagelt es erst recht einen Befangenheitsantrag.
Als Richter, wie gesagt, am besten gar nicht groß darauf eingehen. Nur wenn es unter die Gürtellinie geht, würde ich etwas sagen. So hat es mir damals im Gerichtspraktikum während des Studiums auch eine Richterin erzählt, denn wenn sie sich ebenfalls zu unsachlichen Äußerungen verleiten lässt, hagelt es erst recht einen Befangenheitsantrag.
16.07.2026, 11:53
(15.07.2026, 13:16)JuraLiebhaber schrieb:(15.07.2026, 12:20)Silverywintersweet schrieb:(14.07.2026, 09:43)Patenter Gast schrieb: Naja, wie würdest du reagieren, wenn ich dir in der Verhandlung vollkommen ungerechtfertigte Unterstellungen an den Kopf schmeißen würde? Zum Beispiel, dass du offensichtlich einen persönlichen Feldzug gegen den Angeklagten führst.Ich würde mich auf diese Spielchen gar nicht einlassen und sagen, dass ich das Verhalten gerade absolut unangemessen finde und vor Gericht ein vernünftiger Umgang zu pflegen ist und wieder zurück auf die Sachebene kommen.
Und wenn du sagst, dass das nicht stimmt, ich meine Unterstellung einfach wiederhole und auch im Übrigen jedes Vorgehen von dir torpediere, Zeugen angehe, dass Opfer beschuldige usw.
Und du meinst, mit diesem Hinweis wird ein Konfliktverteidiger sagen "OK, dann bin ich nun sachlich, lassen Sie uns fortfahren"?
Wie würdest du denn reagieren? Ich würde mich halt nicht auf Lautstärke und rumschimpfen einlassen. Aber ich hab hier ja explizit nach anderen Ansichten gefragt, also wenn du Tipps hast, was auch gerade in einem Bewerbungsgespräch für die StA eine gute Antwort wäre, immer her damit
16.07.2026, 11:55
(15.07.2026, 13:58)Egal_ schrieb: Ich finde schon, dass es im Strafrecht normaler ist, auf Konfliktverteidigung zu setzen. Bei jedem Promi, der medienwirksam vor Gericht steht, kann man alles darauf verwetten, dass als erstes ein Befangenheitsantrag gestellt wird. Meistens gehts danach so weiter. Im Zivilrecht dürfte das deutlich seltener vorkommen. Mein erster Chef war einer dieser radikal auftretenden Anwälte. Den Mandanten gefiel es und sie merkten nicht, dass er ihnen damit fast immer mehr schadete als dass es hilfreich war. Die Richter sind alle ruhig geblieben und haben sich von ihm nicht provozieren lassen. Das ist wahrscheinlich der beste Umgang damit. Am Ende entscheidet die Rechtslage und nicht wer besonders laut herumbrüllen kann. Das mussten etliche unserer Mandanten lernen. Anders als mein damaliger Chef bin ich normal aufgetreten und habe unsere Mandanten trotzdem zum Ziel gebracht. Häufig sogar besser, denn wenn die Gegenseite nicht verärgert ist, lässt es sich leichter mit ihr verhandeln.Ich hab jetzt 5 Jahre als Anwältin im Zivilrecht gearbeitet und hatte nicht einmal einen Konfliktverteidiger auf der Gegenseite. Ich glaube auch, dass es im Strafrecht häufiger so ist. In den Protokollen für die Bewerbungsgespräche für die StA in Hamburg stand mehrfach drin, dass der Ton in Hamburg wohl besonders rau sei und die Kommission ein besonderes Augenmerk darauf legt, dass man sich da auch als Staatsanwältin behaupten kann, weswegen das fast immer Thema ist.
Als Richter, wie gesagt, am besten gar nicht groß darauf eingehen. Nur wenn es unter die Gürtellinie geht, würde ich etwas sagen. So hat es mir damals im Gerichtspraktikum während des Studiums auch eine Richterin erzählt, denn wenn sie sich ebenfalls zu unsachlichen Äußerungen verleiten lässt, hagelt es erst recht einen Befangenheitsantrag.
16.07.2026, 17:56
Im Zivilrecht gibt es logischerweise keine Verteidigung und daher keine Konfliktverteidigung. Es würde dort auch nicht funktionieren: das Prozessrecht ist flexibler, und der Beibringungsgrundsatz führt dazu, dass es nicht genügt Verwirrung zu stiften. Ich hatte solche Strafrechtler schon im Zivilverfahren, ihr Vortrag ist dann typischerweise unschlüssig bzw. nicht erheblich in entscheidenden Punkten. Das macht es dem Gericht eher einfach. Um dem Zivilgericht die Arbeit schwer zu machen, braucht es gute Rechtskenntnisse und geschickten Vortrag, nicht krawalliges Auftreten. Und im kontradiktorischen Verfahren ist Einstellung oder Freispruch von vornherein keine Option.
Im Strafprozess ist die erste Gegenwehr sicheres Beherrschen des Prozeßrechts, zweitens Vorbereitung auf typische Vorgehensweise, und drittens in der Tat Selbstbeherrschung. Irgendwann ist wirklich alles gesagt oder geht den Angeklagten das Geld aus. Und ja, meist ist das für die Mandanten gar nicht gut. Ich denke das immer, wenn ich die Reportagen zum Block-Prozess lese: man hätte das vermutlich mit Strafbefehl aus der Welt schaffen können, ohne Öffentlichkeit und ohne spürbare Sanktion (Bewährung tut nicht weh, wenn kein Rückfall droht). Stattdessen begibt man sich in eine öffentliche Auseinandersetzung, die endlos Zeit, Geld und Reputation kostet. Alles nicht im Interesse der Mandanten.
Im Strafprozess ist die erste Gegenwehr sicheres Beherrschen des Prozeßrechts, zweitens Vorbereitung auf typische Vorgehensweise, und drittens in der Tat Selbstbeherrschung. Irgendwann ist wirklich alles gesagt oder geht den Angeklagten das Geld aus. Und ja, meist ist das für die Mandanten gar nicht gut. Ich denke das immer, wenn ich die Reportagen zum Block-Prozess lese: man hätte das vermutlich mit Strafbefehl aus der Welt schaffen können, ohne Öffentlichkeit und ohne spürbare Sanktion (Bewährung tut nicht weh, wenn kein Rückfall droht). Stattdessen begibt man sich in eine öffentliche Auseinandersetzung, die endlos Zeit, Geld und Reputation kostet. Alles nicht im Interesse der Mandanten.










