14.07.2026, 17:47
Was soll bitte das Argument gegen eine Vortätigkeit als Anwalt sein?
Mir ist es, etwa aus UK , eher so bekannt das Richter eine Vortätigkeit als Anwalt haben müssen!
Die Ratio dahinter wirkt auf mich deutlich logischer als das Gegenteil
Mir ist es, etwa aus UK , eher so bekannt das Richter eine Vortätigkeit als Anwalt haben müssen!
Die Ratio dahinter wirkt auf mich deutlich logischer als das Gegenteil
14.07.2026, 19:58
Vorerfahrungen außerhalb der Justiz sind in den Fachgerichtsbarkeiten deutlich häufiger anzutreffen als in der Ordentlichen.
Einen echten Nachteil kann ich mir dort jedoch auch kaum vorstellen, solange du in deiner Tätigkeit dem Wahlausschuss nicht zufällig stark negativ aufgefallen bist.
Einen echten Nachteil kann ich mir dort jedoch auch kaum vorstellen, solange du in deiner Tätigkeit dem Wahlausschuss nicht zufällig stark negativ aufgefallen bist.
14.07.2026, 23:33
(14.07.2026, 19:58)RRalf schrieb: Vorerfahrungen außerhalb der Justiz sind in den Fachgerichtsbarkeiten deutlich häufiger anzutreffen als in der Ordentlichen.
Einen echten Nachteil kann ich mir dort jedoch auch kaum vorstellen, solange du in deiner Tätigkeit dem Wahlausschuss nicht zufällig stark negativ aufgefallen bist.
Das stelle ich mir auch lustig vor: „Haben Sie nicht letztens gegen den Senat Befangenheitsantrag und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nach dem 522 II 2 Hinweis gestellt?“ 😄
Nee mal im Ernst, kann das nur für NRW wie die Vorredner bestätigen, Vortätigkeit als RA ist da jedenfalls kein Nachteil und hab ich auch noch nie im realen Leben irgendwo gehört.
Klar wird man aber je länger du RA warst, desto mehr Interesse für die Motive für deinen beabsichtigten Berufswandel haben und ein verschwörerisches Zwinkern, mit dem Halbsatz: “Familienverträglicher ist es doch in der Justiz und gute Pension und Beihilfe und so..“ wohl nicht den erwünschten Effekt haben…
15.07.2026, 09:34
Ich hatte dieses Jahr in Hessen mein Vorstellungsgespräch im Justizministerium und bin tatsächlich doch sehr eingehend dahingehend befragt worden, warum ich jetzt in die Justiz wechseln möchte und warum ich nicht mehr in der Großkanzlei bzw generell als Anwalt arbeiten wolle? Es war ein sehr freundliches Gespräch, aber ich bin doch sehr intensiv und mit vielen einzelnen Nachfragen zu meiner Motivation und meiner (Anwalts-)Vergangenheit befragt worden. Ich hatte nicht das Gefühl, dass das Label "Anwalt" ein Manko war, aber dass es erklärt werden musste.
Andererseits habe ich in den Protokollen zur Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch auch gelesen, dass Bewerber, die frisch aus dem Ref kamen, anscheinend eingehend dazu befragt worden sind, ob sie sich bewusst gemacht haben, dass sie jetzt "für immer" in die Justiz gehen und ob sie sich sicher sind, dass sie sich die freie Wirtschaft nicht noch einmal anschauen wollen.
Vielleicht wird in jedwede Richtung die Motivation abgeklopft.
Andererseits habe ich in den Protokollen zur Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch auch gelesen, dass Bewerber, die frisch aus dem Ref kamen, anscheinend eingehend dazu befragt worden sind, ob sie sich bewusst gemacht haben, dass sie jetzt "für immer" in die Justiz gehen und ob sie sich sicher sind, dass sie sich die freie Wirtschaft nicht noch einmal anschauen wollen.
Vielleicht wird in jedwede Richtung die Motivation abgeklopft.
15.07.2026, 12:03
Ich habe 5 Jahre als Anwältin gearbeitet. Ich war mit 26 durch mit dem 2. Examen, ich sah damals jünger aus als ich tatsächlich war. Wenn ich Gerichtstermine im Ref hatte, war ich gefühlt immer die jüngste und die mit der geringsten Gerichtserfahrung. Sämtliche Angeklagte, die ich als Vertreterin der Staatsanwaltschaft angeklagt habe, hatten mehr Gerichtserfahrung als ich. Wenn man ältere, männliche Anwälte auf der Gegenseite hatte, hatte ich oft das Gefühl, dass sie mich als junge Frau nicht unbedingt ernst genommen haben. Selbst als Anwältin hatte ich das Gefühl, dass man auch von Vorsitzenden nicht direkt voll ernst genommen wurde. Da ich eh promovieren wollte und nicht an einem Lehrstuhl tätig sein wollte, habe ich mich dann für eine Anwaltstätigkeit entschieden, obwohl ich schon immer in die Justiz wollte. Es hieß damals, dass Teilzeit in der Justiz anfangen sehr schwierig sei und nicht gut für das Einarbeiten. Ich hatte so die Hoffnung, juristische Berufspraxis zu erhalten und in einer Kanzlei zu landen, in der man gerade im Berufseinstieg viel Unterstützung erhält. Nach meiner Erfahrung finde ich es wirklich super sinnvoll, erstmal die anwaltliche Praxis mitzuerleben, die Arbeit mit Mandanten und Gericht. Ich hab so viel gelernt und so viel verstanden, warum Dinge so gehandhabt wurden und wie schwer die Kommunikation mit Gerichten und mit den eigenen Mandanten sein kann. Und wie unterschiedlich die Arbeit bei Gericht und in der Anwaltschaft ist und was für Folgen für die Mandanten Entscheidungen oder Untätigkeiten/Verzögerungen des Gerichts haben. Dadurch hat man einfach viel mehr Verständnis und Folgenbewusstsein. Ich würde es mir tatsächlich wünschen, dass jeder Richter vorher einmal richtig als Anwalt gearbeitet hat und die gleichen Erfahrungen machen konnte.
Ich habe aber in meiner Zeit als Anwältin auch festgestellt, dass ich wirklich gerne in der Justiz arbeiten möchte und nicht dauerhaft als Anwältin. Die Tätigkeit hat mich also auch in meinem eigentlichen Ziel bestärkt. Ich habe mich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beworben. Strafrecht mochte ich schon immer von allen Rechtsgebieten am liebsten, allerdings gab es kaum Kanzleien in meiner Stadt, die eine teilzeitangestellte Anwältin einstellen wollten, weshalb ich in einer Zivilkanzlei untergekommen. Meine Promotion habe ich aber im Strafrecht begonnen. Im Bewerbungsgespräch war das aber tatsächlich ein sehr großer Kritikpunkt, dass ich zu lange aus der strafrechtlichen Praxis raus sei und auch meine Doktorarbeit im Strafrecht nicht ausreichend sei, um diesen Zeitraum von 5 Jahren aufzufangen und das ein großer Punkt sei, der gegen mich sprechen würde. Wenn ich daher noch mal frisch nach dem Ref die Wahl hätte, hätte ich mich lieber direkt bewerben sollen anstatt den Schlenker über die Anwaltschaft zu machen.
Ich habe aber in meiner Zeit als Anwältin auch festgestellt, dass ich wirklich gerne in der Justiz arbeiten möchte und nicht dauerhaft als Anwältin. Die Tätigkeit hat mich also auch in meinem eigentlichen Ziel bestärkt. Ich habe mich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beworben. Strafrecht mochte ich schon immer von allen Rechtsgebieten am liebsten, allerdings gab es kaum Kanzleien in meiner Stadt, die eine teilzeitangestellte Anwältin einstellen wollten, weshalb ich in einer Zivilkanzlei untergekommen. Meine Promotion habe ich aber im Strafrecht begonnen. Im Bewerbungsgespräch war das aber tatsächlich ein sehr großer Kritikpunkt, dass ich zu lange aus der strafrechtlichen Praxis raus sei und auch meine Doktorarbeit im Strafrecht nicht ausreichend sei, um diesen Zeitraum von 5 Jahren aufzufangen und das ein großer Punkt sei, der gegen mich sprechen würde. Wenn ich daher noch mal frisch nach dem Ref die Wahl hätte, hätte ich mich lieber direkt bewerben sollen anstatt den Schlenker über die Anwaltschaft zu machen.
20.07.2026, 17:45
(15.07.2026, 12:03)Silverywintersweet schrieb: Ich habe 5 Jahre als Anwältin gearbeitet. Ich war mit 26 durch mit dem 2. Examen, ich sah damals jünger aus als ich tatsächlich war. Wenn ich Gerichtstermine im Ref hatte, war ich gefühlt immer die jüngste und die mit der geringsten Gerichtserfahrung. Sämtliche Angeklagte, die ich als Vertreterin der Staatsanwaltschaft angeklagt habe, hatten mehr Gerichtserfahrung als ich. Wenn man ältere, männliche Anwälte auf der Gegenseite hatte, hatte ich oft das Gefühl, dass sie mich als junge Frau nicht unbedingt ernst genommen haben. Selbst als Anwältin hatte ich das Gefühl, dass man auch von Vorsitzenden nicht direkt voll ernst genommen wurde. Da ich eh promovieren wollte und nicht an einem Lehrstuhl tätig sein wollte, habe ich mich dann für eine Anwaltstätigkeit entschieden, obwohl ich schon immer in die Justiz wollte. Es hieß damals, dass Teilzeit in der Justiz anfangen sehr schwierig sei und nicht gut für das Einarbeiten. Ich hatte so die Hoffnung, juristische Berufspraxis zu erhalten und in einer Kanzlei zu landen, in der man gerade im Berufseinstieg viel Unterstützung erhält. Nach meiner Erfahrung finde ich es wirklich super sinnvoll, erstmal die anwaltliche Praxis mitzuerleben, die Arbeit mit Mandanten und Gericht. Ich hab so viel gelernt und so viel verstanden, warum Dinge so gehandhabt wurden und wie schwer die Kommunikation mit Gerichten und mit den eigenen Mandanten sein kann. Und wie unterschiedlich die Arbeit bei Gericht und in der Anwaltschaft ist und was für Folgen für die Mandanten Entscheidungen oder Untätigkeiten/Verzögerungen des Gerichts haben. Dadurch hat man einfach viel mehr Verständnis und Folgenbewusstsein. Ich würde es mir tatsächlich wünschen, dass jeder Richter vorher einmal richtig als Anwalt gearbeitet hat und die gleichen Erfahrungen machen konnte.
Ich habe aber in meiner Zeit als Anwältin auch festgestellt, dass ich wirklich gerne in der Justiz arbeiten möchte und nicht dauerhaft als Anwältin. Die Tätigkeit hat mich also auch in meinem eigentlichen Ziel bestärkt. Ich habe mich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beworben. Strafrecht mochte ich schon immer von allen Rechtsgebieten am liebsten, allerdings gab es kaum Kanzleien in meiner Stadt, die eine teilzeitangestellte Anwältin einstellen wollten, weshalb ich in einer Zivilkanzlei untergekommen. Meine Promotion habe ich aber im Strafrecht begonnen. Im Bewerbungsgespräch war das aber tatsächlich ein sehr großer Kritikpunkt, dass ich zu lange aus der strafrechtlichen Praxis raus sei und auch meine Doktorarbeit im Strafrecht nicht ausreichend sei, um diesen Zeitraum von 5 Jahren aufzufangen und das ein großer Punkt sei, der gegen mich sprechen würde. Wenn ich daher noch mal frisch nach dem Ref die Wahl hätte, hätte ich mich lieber direkt bewerben sollen anstatt den Schlenker über die Anwaltschaft zu machen.
Krass. Hat es dann geklappt bei dir, mit dem Wechsel zur Staatsanwaltschaft? Oder haben sie sich tatsächlich gegen dich entschieden?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
22.07.2026, 20:36
ich kann mich den Vorrednern nur bedingt anschließen. Ich war vor meinem Wechsel in das Richteramt auch mehrere Jahre in der Anwaltschaft und sehe diese Zeit (trotz aller mit ihr verbundenen Schwierigkeiten zu Beginn) als Mehrwert an, da man sich vorsichtig an die Verantwortung und die Prozessdynamik herantasten kann und gezwungen ist zu lernen, wie man Deals macht und pragmatisch vorgeht. Hinzukommt, dass die Anwaltszeit eins zu eins bei der Festsetzung der Erfahrungsstufen berücksichtigt wird. Hinsichtlich der Kommission würde ich mir insoweit keine allzu großen Sorgen machen. Die Fragen sind voraussehbar. Natürlich muss man sich eingehend mit der Frage beschäftigen, warum man sich bei der Justiz bewirbt. Ich denke, dass es sich durchaus hören lässt, zu sagen, dass man eine aktive Entscheidung für die Justiz vor allem dann treffen kann, wenn man sich die Anwaltschaft angeschaut hat und einen Vergleich hat.
23.07.2026, 10:25
(20.07.2026, 17:45)Jurii schrieb:(15.07.2026, 12:03)Silverywintersweet schrieb: Ich habe 5 Jahre als Anwältin gearbeitet. Ich war mit 26 durch mit dem 2. Examen, ich sah damals jünger aus als ich tatsächlich war. Wenn ich Gerichtstermine im Ref hatte, war ich gefühlt immer die jüngste und die mit der geringsten Gerichtserfahrung. Sämtliche Angeklagte, die ich als Vertreterin der Staatsanwaltschaft angeklagt habe, hatten mehr Gerichtserfahrung als ich. Wenn man ältere, männliche Anwälte auf der Gegenseite hatte, hatte ich oft das Gefühl, dass sie mich als junge Frau nicht unbedingt ernst genommen haben. Selbst als Anwältin hatte ich das Gefühl, dass man auch von Vorsitzenden nicht direkt voll ernst genommen wurde. Da ich eh promovieren wollte und nicht an einem Lehrstuhl tätig sein wollte, habe ich mich dann für eine Anwaltstätigkeit entschieden, obwohl ich schon immer in die Justiz wollte. Es hieß damals, dass Teilzeit in der Justiz anfangen sehr schwierig sei und nicht gut für das Einarbeiten. Ich hatte so die Hoffnung, juristische Berufspraxis zu erhalten und in einer Kanzlei zu landen, in der man gerade im Berufseinstieg viel Unterstützung erhält. Nach meiner Erfahrung finde ich es wirklich super sinnvoll, erstmal die anwaltliche Praxis mitzuerleben, die Arbeit mit Mandanten und Gericht. Ich hab so viel gelernt und so viel verstanden, warum Dinge so gehandhabt wurden und wie schwer die Kommunikation mit Gerichten und mit den eigenen Mandanten sein kann. Und wie unterschiedlich die Arbeit bei Gericht und in der Anwaltschaft ist und was für Folgen für die Mandanten Entscheidungen oder Untätigkeiten/Verzögerungen des Gerichts haben. Dadurch hat man einfach viel mehr Verständnis und Folgenbewusstsein. Ich würde es mir tatsächlich wünschen, dass jeder Richter vorher einmal richtig als Anwalt gearbeitet hat und die gleichen Erfahrungen machen konnte.
Ich habe aber in meiner Zeit als Anwältin auch festgestellt, dass ich wirklich gerne in der Justiz arbeiten möchte und nicht dauerhaft als Anwältin. Die Tätigkeit hat mich also auch in meinem eigentlichen Ziel bestärkt. Ich habe mich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beworben. Strafrecht mochte ich schon immer von allen Rechtsgebieten am liebsten, allerdings gab es kaum Kanzleien in meiner Stadt, die eine teilzeitangestellte Anwältin einstellen wollten, weshalb ich in einer Zivilkanzlei untergekommen. Meine Promotion habe ich aber im Strafrecht begonnen. Im Bewerbungsgespräch war das aber tatsächlich ein sehr großer Kritikpunkt, dass ich zu lange aus der strafrechtlichen Praxis raus sei und auch meine Doktorarbeit im Strafrecht nicht ausreichend sei, um diesen Zeitraum von 5 Jahren aufzufangen und das ein großer Punkt sei, der gegen mich sprechen würde. Wenn ich daher noch mal frisch nach dem Ref die Wahl hätte, hätte ich mich lieber direkt bewerben sollen anstatt den Schlenker über die Anwaltschaft zu machen.
Krass. Hat es dann geklappt bei dir, mit dem Wechsel zur Staatsanwaltschaft? Oder haben sie sich tatsächlich gegen dich entschieden?
Hat nicht geklappt. Sie haben sich gegen mich entschieden und ich weiß aktuell nicht, was ich jetzt beruflich machen möchte. Das ist gerade echt sehr frustrierend
23.07.2026, 17:20
(23.07.2026, 10:25)Silverywintersweet schrieb:(20.07.2026, 17:45)Jurii schrieb:(15.07.2026, 12:03)Silverywintersweet schrieb: Ich habe 5 Jahre als Anwältin gearbeitet. Ich war mit 26 durch mit dem 2. Examen, ich sah damals jünger aus als ich tatsächlich war. Wenn ich Gerichtstermine im Ref hatte, war ich gefühlt immer die jüngste und die mit der geringsten Gerichtserfahrung. Sämtliche Angeklagte, die ich als Vertreterin der Staatsanwaltschaft angeklagt habe, hatten mehr Gerichtserfahrung als ich. Wenn man ältere, männliche Anwälte auf der Gegenseite hatte, hatte ich oft das Gefühl, dass sie mich als junge Frau nicht unbedingt ernst genommen haben. Selbst als Anwältin hatte ich das Gefühl, dass man auch von Vorsitzenden nicht direkt voll ernst genommen wurde. Da ich eh promovieren wollte und nicht an einem Lehrstuhl tätig sein wollte, habe ich mich dann für eine Anwaltstätigkeit entschieden, obwohl ich schon immer in die Justiz wollte. Es hieß damals, dass Teilzeit in der Justiz anfangen sehr schwierig sei und nicht gut für das Einarbeiten. Ich hatte so die Hoffnung, juristische Berufspraxis zu erhalten und in einer Kanzlei zu landen, in der man gerade im Berufseinstieg viel Unterstützung erhält. Nach meiner Erfahrung finde ich es wirklich super sinnvoll, erstmal die anwaltliche Praxis mitzuerleben, die Arbeit mit Mandanten und Gericht. Ich hab so viel gelernt und so viel verstanden, warum Dinge so gehandhabt wurden und wie schwer die Kommunikation mit Gerichten und mit den eigenen Mandanten sein kann. Und wie unterschiedlich die Arbeit bei Gericht und in der Anwaltschaft ist und was für Folgen für die Mandanten Entscheidungen oder Untätigkeiten/Verzögerungen des Gerichts haben. Dadurch hat man einfach viel mehr Verständnis und Folgenbewusstsein. Ich würde es mir tatsächlich wünschen, dass jeder Richter vorher einmal richtig als Anwalt gearbeitet hat und die gleichen Erfahrungen machen konnte.
Ich habe aber in meiner Zeit als Anwältin auch festgestellt, dass ich wirklich gerne in der Justiz arbeiten möchte und nicht dauerhaft als Anwältin. Die Tätigkeit hat mich also auch in meinem eigentlichen Ziel bestärkt. Ich habe mich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beworben. Strafrecht mochte ich schon immer von allen Rechtsgebieten am liebsten, allerdings gab es kaum Kanzleien in meiner Stadt, die eine teilzeitangestellte Anwältin einstellen wollten, weshalb ich in einer Zivilkanzlei untergekommen. Meine Promotion habe ich aber im Strafrecht begonnen. Im Bewerbungsgespräch war das aber tatsächlich ein sehr großer Kritikpunkt, dass ich zu lange aus der strafrechtlichen Praxis raus sei und auch meine Doktorarbeit im Strafrecht nicht ausreichend sei, um diesen Zeitraum von 5 Jahren aufzufangen und das ein großer Punkt sei, der gegen mich sprechen würde. Wenn ich daher noch mal frisch nach dem Ref die Wahl hätte, hätte ich mich lieber direkt bewerben sollen anstatt den Schlenker über die Anwaltschaft zu machen.
Krass. Hat es dann geklappt bei dir, mit dem Wechsel zur Staatsanwaltschaft? Oder haben sie sich tatsächlich gegen dich entschieden?
Hat nicht geklappt. Sie haben sich gegen mich entschieden und ich weiß aktuell nicht, was ich jetzt beruflich machen möchte. Das ist gerade echt sehr frustrierend
Ziehe eine Bewerbung in einem anderen BL in Betracht. Die dir mitgeteilte Begründung ist Unsinn. Bei anderen Staatsanwaltschaften wirst du mit Kusshand genommen









