10.07.2026, 12:57
Hello, ich würde gerne in die hessische Justiz (ordentliche Gerichtsbarkeit) und habe mich für die aus FfM erreichbaren Bezirke beworben. Inzwischen habe ich keine Hoffnung mehr, für den Augusttermin eine Einladung zu bekommen. Vielleicht liest das ja jemand, der/die eingeladen wurde, und mag berichten, mit welchen Noten er/sie genommen wurde? Dann könnte ich ein wenig besser abschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, auf den November-RWA zu warten. (Vlt für andere hilfreich: ich hatte mich mit zweimal knapp über 10 P beworben)
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
11.07.2026, 22:44
Ich wurde mit 21,5 Gesamtpunkten und zwei zweistelligen Examen recht zügig nach meiner Bewerbung für den jetzigen RWA im August eingeladen, allerdings hatte ich mich auch nicht für die ordentliche Gerichtsbarkeit beworben. Ruf doch mal die Frau Becker an und frag dort nach, ob du noch mit einer kurzfristigen Einladung rechnen kannst. Die Gespräche werden noch bis 22.07. geführt. Mit zwei zweistelligen Examen wirst du aber ganz sicher spätestens für den nächsten Durchgang berücksichtigt werden! Wie ich es mitbekommen habe, sah es jedenfalls für den jetzigen Durchgang in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Frankfurt Umgebung sehr schwierig aus..
13.07.2026, 19:17
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe inzwischen erfahren, dass für den Augusttermin schon alle Vorstellungsgespräche vergeben sind. Jetzt heißt es wohl, geduldig sein und hoffen, dass gegen Ende des Jahres mehr Stellen frei werden.
14.07.2026, 11:16
Man kann halt leider nicht so richtig darauf spekulieren. Da Anwaltstätigkeit sowohl auf die Zeit als Proberichter als auch auf die Pension angerechnet wird habe ich mich entschieden, erst mal ein bis zwei Jahre als Anwalt tätig zu sein und zu hoffen, dass sich das alles entschlackt bis dahin. So wie ich das mitbekommen habe ist die KI-Einstellungsscheu bei den Kanzleien inzwischen auch vorbei und es läuft wieder mehr auf dem Stellenmarkt.
14.07.2026, 12:10
Es ist zwar kein Einstellungshindernis zuvor als RA tätig gewesen zu sein. Man sollte allerdings eine gute (!) Erklärung parat haben, warum man auf einmal in die Justiz will. Erfahrungsgemäß begnügt sich die Kommission da nicht mit einem zurechtgelegten Standardsatz sondern hakt mehrfach nach und schaut auch, wo die Wahlstation abgelegt wurde.
14.07.2026, 14:21
(14.07.2026, 12:10)Srcub schrieb: Es ist zwar kein Einstellungshindernis zuvor als RA tätig gewesen zu sein. Man sollte allerdings eine gute (!) Erklärung parat haben, warum man auf einmal in die Justiz will. Erfahrungsgemäß begnügt sich die Kommission da nicht mit einem zurechtgelegten Standardsatz sondern hakt mehrfach nach und schaut auch, wo die Wahlstation abgelegt wurde.
Kommt immer auf den Personalreferent an. Bei uns am OLG ist hierfür der Vizepräsident zuständig, der mir auch gesagt hat, dass das keine Relevanz mehr habe. Er selbst sei mehrere Jahre lang Anwalt gewesen und es sei auch nicht mehr untypisch, dass man vorher in der Anwaltschaft war. Unter Rechtfertigungsdruck würdest du bei uns am OLG jedenfalls nicht stehen.
14.07.2026, 15:19
Der Personalreferent trifft aber auch nur eine Vorauswahl, wen man am Ende einläd. Die Zusage als solche liegt in den Händen des RWA oder Kommission. Von Bundesland zu Bundesland hat es vermutlich unterschiedliche Bedeutung. Ich weiß aber, dass es Bundesländer gibt in denen da explizit nachgehakt wird. Generell habe ich den Eindruck, dass man heute deutlich mehr danach selektiert, wie lange der Bewerber der Justiz möglichst erhalten bleibt. So habe ich es persönlich erlebt, wie man geschickt auf legale Weise Fragen formuliert, die anders ausgedrückt unzulässig wären (zB Kinder und Familie).
14.07.2026, 16:15
Es gibt sicherlich noch immer Bundesländer, in denen das eine Rolle spielt. Allerdings hat die Bedeutung doch deutlich abgenommen. Früher war ein Wechsel von der Anwaltschaft in die Justiz fast ausgeschlossen. Das ist heutzutage definitiv deutlich entspannter. Wenn man nicht erklären kann, wieso man nunmehr in die Justiz wechseln möchte, dann ist man vermutlich auch nicht unbedingt für das Richteramt geeignet. Bei uns am OLG ist jedenfalls der Vizepräsident Mitglied der Kommission und daher vertraue ich auch auf seine Einschätzung. Zumal ich auch aus einem anderen Bundesland weiß, dass das keine große Rolle spielt, da mein ehemaliger Ausbilder dort Mitglied des RWA war. Mag aber sicherlich Bundesländer/OLG-Bezirke geben, wo man Anstoß an so einen Wechsel nimmt. Im Vergleich zu früher ist es aber deutlich unproblematischer geworden.
14.07.2026, 16:38
(14.07.2026, 16:15)advocatus diaboli schrieb: Es gibt sicherlich noch immer Bundesländer, in denen das eine Rolle spielt. Allerdings hat die Bedeutung doch deutlich abgenommen. Früher war ein Wechsel von der Anwaltschaft in die Justiz fast ausgeschlossen. Das ist heutzutage definitiv deutlich entspannter. Wenn man nicht erklären kann, wieso man nunmehr in die Justiz wechseln möchte, dann ist man vermutlich auch nicht unbedingt für das Richteramt geeignet. Bei uns am OLG ist jedenfalls der Vizepräsident Mitglied der Kommission und daher vertraue ich auch auf seine Einschätzung. Zumal ich auch aus einem anderen Bundesland weiß, dass das keine große Rolle spielt, da mein ehemaliger Ausbilder dort Mitglied des RWA war. Mag aber sicherlich Bundesländer/OLG-Bezirke geben, wo man Anstoß an so einen Wechsel nimmt. Im Vergleich zu früher ist es aber deutlich unproblematischer geworden.
Dass Teile der Justiz sich an einer Anwaltsvergangenheit stoßen, nimmt mir schon wieder die Lust an der Justiz. Ich bin erstmal Anwalt geworden, weil man dort eher an der Hand genommen wird und in die Position der Verantwortung hereinwachsen kann. Zu Beginn meiner Laufbahn wäre mir das als Richter vielleicht zu viel gewesen oder jedenfalls weniger leicht von der Hand gegangen. Richter zu werden hatte ich nie ausgeschlossen und habe ich auch weiterhin vor.
Dass mir da jetzt jemand ein Strick draus drehen könnte, ist vollkommen absurd. Stand heute sehe ich mich mit meiner Anwaltsvergangenheit als Gewinn für die Justiz. Ob ich das direkt nach dem Referendariat gewesen wäre, wage ich anzuzweifeln.
14.07.2026, 17:18
Dass eine vorherige Anwaltstätigkeit kritisch sei, höre ich zum ersten Mal. Wenn man eine intrinsische Motivation hat, in die Justiz zu wechseln, ist die vorherige Anwaltstätigkeit bei sachlicher Betrachtung sogar mehr positiv als negativ.
Wer bereits Anwalt war, weiß, was er abgibt. Die Entscheidung für die Justiz ist daher eher fundiert als jemand, der nie was anderes gesehen hat.
Wer vorher Anwalt war, hat Berufserfahrung und ist beruflichen Stress ggü ggf auch resilienter als jemand, der erst berufliche Stressoren erleben muss. Auch das ist positiv.
Wer vorher Anwalt war, hat Einblicke in die anwaltliche Position. Er hat Faktoren kennengelernt, die man oft nur im beruflichen Wirken erfährt (Motivlagen, prozessuale Vorgehensweisen usw). Das künftige Agieren mit Rechtsanwälten dürfte einem Richter, der selbst mal Anwalt war, tendenziell leichter fallen als jemanden, der nie die Anwaltsposition selbst erlebt hat.
Warum zur Hölle soll eine vorherige Anwaltstätigkeit schlecht sein?
Wer bereits Anwalt war, weiß, was er abgibt. Die Entscheidung für die Justiz ist daher eher fundiert als jemand, der nie was anderes gesehen hat.
Wer vorher Anwalt war, hat Berufserfahrung und ist beruflichen Stress ggü ggf auch resilienter als jemand, der erst berufliche Stressoren erleben muss. Auch das ist positiv.
Wer vorher Anwalt war, hat Einblicke in die anwaltliche Position. Er hat Faktoren kennengelernt, die man oft nur im beruflichen Wirken erfährt (Motivlagen, prozessuale Vorgehensweisen usw). Das künftige Agieren mit Rechtsanwälten dürfte einem Richter, der selbst mal Anwalt war, tendenziell leichter fallen als jemanden, der nie die Anwaltsposition selbst erlebt hat.
Warum zur Hölle soll eine vorherige Anwaltstätigkeit schlecht sein?










