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  5. ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung
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ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung
Reffi0815
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#1
Gestern, 12:55
Liebe Community,

ich habe folgende Frage an unsere Juristen, aus dem öffentlichen Dienst:

Wie wichtig ist die Aufgabenbeschreibung in der Probezeitbeurteilung? Ich bin in der Landesverwaltung und habe meine Probezeitbeurteilung bekommen (Ergebnis: bewährt). Meine Aufgabenbeschreibung ist allerdings unzutreffend. Dort ist z.B. die Rede davon, dass ich "beteiligt" sei an der Prüfung von juristischen Sachverhalten - dabei bearbeite ich diese Dinge in alleiniger Zuständigkeit. Auch die Formulierung, dass ich mit Stellungnahmen etc. "beschäftigt" bin, empfinde ich als unangemessen formuliert. Teilweise wurden Aufgabenbereiche auch gar nicht aufgenommen. Der Text war mit mir nicht abgestimmt. 

Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Vorgesetzen - dieser ist allerdings Nicht-Jurist und ich nehme an, dass er sich dabei nichts Böses gedacht hat. Ihm ist vermutlich einfach nicht bewusst, was er damit sprachlich ausdrückt. 

Darauf angesprochen meinte er, bei künftigen Beurteilungen möchte er meine geäußerten Einwände berücksichtigen.  

Jetzt steht das aber erstmal da - wie schlimm ist das? Verschafft mir das später bei der Frage nach einer Beförderung/ Stellenbesetzung einen Nachteil?

Viele Grüße und Dank vorab. 
Reffi0815
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Praktiker
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Beiträge: 2.226
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
Gestern, 13:00
Das ist ganz typisch: wenn es mal dasteht, ist jede Korrektur aufwändig. Daher zeigt man das besser vorab. Da es grundsätzlich immer nur auf die neueste Beurteilung ankommt, würde ich daher nur bei krassen Fehlern die Korrektur erzwingen. Also zumal wenn das Verhältnis gut ist und er es Dir für nächstes Mal schon zugesagt hat. Sollte der Vorgesetzte allerdings vorher gehen, müsste man dafür sorgen, dass er sein Wissen in der vorgesehenen Form dokumentiert, damit es nicht im Falle einer Änderung der Aufgaben gar nicht mehr in die Beurteilung einfließt.
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Reffi0815
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#3
Gestern, 13:59
(Gestern, 13:00)Praktiker schrieb:  Das ist ganz typisch: wenn es mal dasteht, ist jede Korrektur aufwändig. Daher zeigt man das besser vorab. Da es grundsätzlich immer nur auf die neueste Beurteilung ankommt, würde ich daher nur bei krassen Fehlern die Korrektur erzwingen. Also zumal wenn das Verhältnis gut ist und er es Dir für nächstes Mal schon zugesagt hat. Sollte der Vorgesetzte allerdings vorher gehen, müsste man dafür sorgen, dass er sein Wissen in der vorgesehenen Form dokumentiert, damit es nicht im Falle einer Änderung der Aufgaben gar nicht mehr in die Beurteilung einfließt.




Danke! 
Ist es realistisch, in der ersten richtigen Beurteilung, dann auch etwas in der Art reinzuschreiben: Um die Probezeitbeurteilung vom xx.xx.xxxx. richtig zu stellen wird darauf hingewiesen, dass XY die o.g. Tätigkeiten in alleiniger Zuständigkeit seit Beginn der Beschäftigung, mithin seit dem ... ausübt"?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 14:00 von Reffi0815.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.226
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
Gestern, 17:14
(Gestern, 13:59)Reffi0815 schrieb:  
(Gestern, 13:00)Praktiker schrieb:  Das ist ganz typisch: wenn es mal dasteht, ist jede Korrektur aufwändig. Daher zeigt man das besser vorab. Da es grundsätzlich immer nur auf die neueste Beurteilung ankommt, würde ich daher nur bei krassen Fehlern die Korrektur erzwingen. Also zumal wenn das Verhältnis gut ist und er es Dir für nächstes Mal schon zugesagt hat. Sollte der Vorgesetzte allerdings vorher gehen, müsste man dafür sorgen, dass er sein Wissen in der vorgesehenen Form dokumentiert, damit es nicht im Falle einer Änderung der Aufgaben gar nicht mehr in die Beurteilung einfließt.




Danke! 
Ist es realistisch, in der ersten richtigen Beurteilung, dann auch etwas in der Art reinzuschreiben: Um die Probezeitbeurteilung vom xx.xx.xxxx. richtig zu stellen wird darauf hingewiesen, dass XY die o.g. Tätigkeiten in alleiniger Zuständigkeit seit Beginn der Beschäftigung, mithin seit dem ... ausübt"?

Niemand korrigiert sich gerne öffentlich. Geschmeidiger wäre: "xy war - weiterhin - mit z befasst ", dann ist es eher Konkretisierung als Korrektur und passt genauso.
Ansonsten fällt mir noch ein, dass man eine Gegendarstellung zur Personalakte geben kann, ist aber auch für meinen Geschmack zu krawallig. Es ist es nicht wert, wegen so etwas denjenigen zu verärgern, der Dich beurteilen wird und der Dir offenbar eigentlich wohl gesonnen ist. Rede mit ihm nochmal vorsichtig vor dem nächsten Termin, vielleicht darfst Du die Aufgaben ja sogar formulieren. Aber auch dann: zurückhaltend!!
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 210
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#5
Gestern, 20:29
(Gestern, 13:59)Reffi0815 schrieb:  
(Gestern, 13:00)Praktiker schrieb:  Das ist ganz typisch: wenn es mal dasteht, ist jede Korrektur aufwändig. Daher zeigt man das besser vorab. Da es grundsätzlich immer nur auf die neueste Beurteilung ankommt, würde ich daher nur bei krassen Fehlern die Korrektur erzwingen. Also zumal wenn das Verhältnis gut ist und er es Dir für nächstes Mal schon zugesagt hat. Sollte der Vorgesetzte allerdings vorher gehen, müsste man dafür sorgen, dass er sein Wissen in der vorgesehenen Form dokumentiert, damit es nicht im Falle einer Änderung der Aufgaben gar nicht mehr in die Beurteilung einfließt.




Danke! 
Ist es realistisch, in der ersten richtigen Beurteilung, dann auch etwas in der Art reinzuschreiben: Um die Probezeitbeurteilung vom xx.xx.xxxx. richtig zu stellen wird darauf hingewiesen, dass XY die o.g. Tätigkeiten in alleiniger Zuständigkeit seit Beginn der Beschäftigung, mithin seit dem ... ausübt"?

Nein, ist nicht realistisch. Wann steht die nächste turnusmäßige Beurteilung an?
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Reffi0815
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#6
Vor 5 Stunden
(Gestern, 20:29)Pontifex Maximus schrieb:  
(Gestern, 13:59)Reffi0815 schrieb:  
(Gestern, 13:00)Praktiker schrieb:  Das ist ganz typisch: wenn es mal dasteht, ist jede Korrektur aufwändig. Daher zeigt man das besser vorab. Da es grundsätzlich immer nur auf die neueste Beurteilung ankommt, würde ich daher nur bei krassen Fehlern die Korrektur erzwingen. Also zumal wenn das Verhältnis gut ist und er es Dir für nächstes Mal schon zugesagt hat. Sollte der Vorgesetzte allerdings vorher gehen, müsste man dafür sorgen, dass er sein Wissen in der vorgesehenen Form dokumentiert, damit es nicht im Falle einer Änderung der Aufgaben gar nicht mehr in die Beurteilung einfließt.




Danke! 
Ist es realistisch, in der ersten richtigen Beurteilung, dann auch etwas in der Art reinzuschreiben: Um die Probezeitbeurteilung vom xx.xx.xxxx. richtig zu stellen wird darauf hingewiesen, dass XY die o.g. Tätigkeiten in alleiniger Zuständigkeit seit Beginn der Beschäftigung, mithin seit dem ... ausübt"?

Nein, ist nicht realistisch. Wann steht die nächste turnusmäßige Beurteilung an?

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RRalf
Member
***
Beiträge: 50
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2025
#7
Vor 3 Stunden
Bei uns interessiert der Inhalt der Beurteilung bis auf die Punkte bzw. als BaP bewährt / nicht bewährt / noch nicht bewährt (führt in der Regel zu einer Verlängerung) niemanden, solange da nicht beispielsweise absolute Red Flags zum Sozialverhalten auftauchen.

Die Tätigkeiten sieht man anhand des Dienstpostens, die Beurteilung ist kein Arbeitszeugnis.

Ist es etwas unschön? Vielleicht. Ist es ein Grund zur Sorge? Absolut nicht.

Ich würde auf keinen Fall eine Stellungnahme schreiben oder deinen Vorgesetzten zu sehr bedrängen, das birgt viel Risiko und keinerlei Nutzen. Nimm es hin, erinnere ihn einfach vor der nächsten Beurteilung mal freundlich daran, aber gib - sofern nicht ausdrücklich durch ihn gewünscht - keine Inhalte vor.
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