07.07.2026, 19:09
Tach,
Ich habe eine Frage bzgl. der Krankenversicherung im Ref in NRW (Hamm).
Wo habt ihr euch versichern lassen? Habt ihr euch eine PKV oder GKV geholt?
Und wenn ihr euch gesetzlich habt versichern lassen, wurde dann die Hälfte vom Land NRW übernommen, wie das auch bei Arbeitnehmern der Fall ist? Wie viel habt ihr so bezahlt?
Ich habe eine Frage bzgl. der Krankenversicherung im Ref in NRW (Hamm).
Wo habt ihr euch versichern lassen? Habt ihr euch eine PKV oder GKV geholt?
Und wenn ihr euch gesetzlich habt versichern lassen, wurde dann die Hälfte vom Land NRW übernommen, wie das auch bei Arbeitnehmern der Fall ist? Wie viel habt ihr so bezahlt?
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
07.07.2026, 21:54
Soweit ich weiß ist man als Referendar in NRW kein Beamter und entsprechend musst du in die GKV.
08.07.2026, 22:49
Ich bin auch in NRW und hab grad mal meine Bezügemitteilung aus Januar vor mir. Daraus ergibt sich:
1.525,17 € Unterhaltsbeihilfe
170,82 € Familienzuschlag (bin verheiratet)
= 1.695,99 € Gesamtbrutto
Davon gehen ab:
66,75 € Lohnsteuer
155,95 € Krankenversicherung
22,05 € Arbeitslosenversicherung
40,71 € Pflegeversicherung
= 1410,53 € Netto
Zuletzt wurden mir sogar 1.540,67 € überwiesen, es gab wohl eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dien...7-und-2028
1.525,17 € Unterhaltsbeihilfe
170,82 € Familienzuschlag (bin verheiratet)
= 1.695,99 € Gesamtbrutto
Davon gehen ab:
66,75 € Lohnsteuer
155,95 € Krankenversicherung
22,05 € Arbeitslosenversicherung
40,71 € Pflegeversicherung
= 1410,53 € Netto
Zuletzt wurden mir sogar 1.540,67 € überwiesen, es gab wohl eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dien...7-und-2028
13.07.2026, 10:47
(08.07.2026, 22:49)Belledin schrieb: Ich bin auch in NRW und hab grad mal meine Bezügemitteilung aus Januar vor mir. Daraus ergibt sich:
1.525,17 € Unterhaltsbeihilfe
170,82 € Familienzuschlag (bin verheiratet)
= 1.695,99 € Gesamtbrutto
Davon gehen ab:
66,75 € Lohnsteuer
155,95 € Krankenversicherung
22,05 € Arbeitslosenversicherung
40,71 € Pflegeversicherung
= 1410,53 € Netto
Zuletzt wurden mir sogar 1.540,67 € überwiesen, es gab wohl eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dien...7-und-2028
Ist die Unterhaltsbeihilfe GRV frei?
13.07.2026, 14:53
Ja, das Ausbildungsverhältnis ist entweder ein Beamtenverhältnis oder ein besonderes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, dass zwischen einem klassischen Arbeitsverhältnis und dem Beamtenverhältnis steht.
Man ist zwar sozialversichert, aber von der Rente weiter befreit (der Gedanke ist, so glaube ich, dass man sich ja für das Richteramt, also den Staatsdienst ausbilden lässt). Wenn man nach dem Referendariat nicht im öffentlichen Dienst verbleibt, wird man nachversichert in der DRV oder im Versorgungswerk, wobei das Land den vollen Beitrag selbst leistet, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (auch auf zusätzliche Stationsvergütung).
Man ist zwar sozialversichert, aber von der Rente weiter befreit (der Gedanke ist, so glaube ich, dass man sich ja für das Richteramt, also den Staatsdienst ausbilden lässt). Wenn man nach dem Referendariat nicht im öffentlichen Dienst verbleibt, wird man nachversichert in der DRV oder im Versorgungswerk, wobei das Land den vollen Beitrag selbst leistet, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (auch auf zusätzliche Stationsvergütung).









