07.07.2026, 16:13
(07.07.2026, 16:07)NdsJuli2026 schrieb: In Niedersachsen lief was anderes. Verjährungsproblematik, Zustellungsprobleme, Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid. Bin aber nicht in der Stimmung, da heute eine detaillierte Zusammenfassung zu liefern, war gar nicht gut bei mir. Komplett die Zeitplanung vergeigt. Die hab ich glaub ich in den Sand gesetzt.
Same, aber die Klausur heute fand ich auch echt tückisch. Bin zwar fertig geworden, aber musste einen Weg gehen, den ich nicht gehen wollte, um fertig zu werden. Hab leider einiges nicht gesehen oder nicht bearbeiten können. Wirklich sehr deprimierend heute🥲
07.07.2026, 16:16
(07.07.2026, 16:13)Nds20262 schrieb:Hoffe, die nächsten Klausuren werden besser. Das heute zieht mich gerade total runter. Ich bin definitiv nicht fertig geworden.(07.07.2026, 16:07)NdsJuli2026 schrieb: In Niedersachsen lief was anderes. Verjährungsproblematik, Zustellungsprobleme, Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid. Bin aber nicht in der Stimmung, da heute eine detaillierte Zusammenfassung zu liefern, war gar nicht gut bei mir. Komplett die Zeitplanung vergeigt. Die hab ich glaub ich in den Sand gesetzt.
Same, aber die Klausur heute fand ich auch echt tückisch. Bin zwar fertig geworden, aber musste einen Weg gehen, den ich nicht gehen wollte, um fertig zu werden. Hab leider einiges nicht gesehen oder nicht bearbeiten können. Wirklich sehr deprimierend heute🥲
07.07.2026, 16:21
(07.07.2026, 16:16)NdsJuli2026 schrieb:Ich kann mal versuchen bisschen zusammenzufassen, aber nicht den SV.(07.07.2026, 16:13)Nds20262 schrieb:Hoffe, die nächsten Klausuren werden besser. Das heute zieht mich gerade total runter. Ich bin definitiv nicht fertig geworden.(07.07.2026, 16:07)NdsJuli2026 schrieb: In Niedersachsen lief was anderes. Verjährungsproblematik, Zustellungsprobleme, Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid. Bin aber nicht in der Stimmung, da heute eine detaillierte Zusammenfassung zu liefern, war gar nicht gut bei mir. Komplett die Zeitplanung vergeigt. Die hab ich glaub ich in den Sand gesetzt.
Same, aber die Klausur heute fand ich auch echt tückisch. Bin zwar fertig geworden, aber musste einen Weg gehen, den ich nicht gehen wollte, um fertig zu werden. Hab leider einiges nicht gesehen oder nicht bearbeiten können. Wirklich sehr deprimierend heute🥲
- Einspruch gg VB mit Zustellungsproblemen
- Zuständigkeit
- 1357 BGB
- Maybe VSZD, aber unsicher
- Verjährungsprobleme, insbesondere Neubeginn der Verjährung + ggf Hemmungstatbestände
07.07.2026, 16:32
(07.07.2026, 16:01)In Study1234 schrieb:(07.07.2026, 15:30)FFM07/26 schrieb: Was war das heute bitte in Hessen 🤡 Wie habt ihr das Mandantenbegehren umgesetzt? Ich habe eine Abgrenzung zum Dienstvertrag in Form der Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen und aufgrund des Mandantenbegehrens im Rahmen der Formulierung der Klausel darauf geachtet (oder dies zumindest versucht), dass ein Werkvertrag vorliegt. Bin mir aber leider komplett unsicher dieses Mal. Wie habt ihr die Frage hinsichtlich AGB und BRAO gelöst?-He
Ja Katastrophe. Ich habe die Abgrenzung zum Dienstvertrag vergessen, hatte es aufgeschoben weil das AÜB außer bzgl 8 I 1 ja nicht zu prüfen war. Habe null zu Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag oder was das eigentlich ist geschrieben. Befürchte mein Schwerpunkt geht damit fehl.
Zu den AGB habe ich nur bei der Zweckmäßigkeit geschrieben, dass auch mit den anderen drei Subunternehmern über den Rahmenvertrag zu sprechen ist, damit er nicht als gestellt gilt. Wobei ich nicht berücksichtigt habe dass es zwei Unternehmer waren, der Gedanke kam mir gerade erst.
Die BRAO Norm habe ich auf die Mail des anderen bezogen, dass ich als Anwalt ja sowieso beide Seiten berücksichtige und auch seine Interessen vertreten würde. Habe das als konkludente Anwaltsbeauftragung ausgelegt und dann nach 44 BRAO im schreiben an die andere Seite unverzüglich zurückgewiesen (weil der Mandant nicht zugestimmt hat. So nett wie möglich, da der Mandant nicht wollte dass er sich vor den Kopf gestoßen fühlt). Das ist glaube ich das einzige was ich halbwegs richtig verbaut habe 🤣
Die AGB waren doch auf jeden Fall gestellt oder?
Es wurde doch keine Verhandlung angeboten. In der Mail hat er ja gesagt das es keinen Verhandlungsspielraum gibt und die anderen Subunternehmer hat er gesagt die sind Bedingung für die weitere Zusammenarbeit
07.07.2026, 16:36
Hessen hat sich ja heute echt von der besten Seite gezeigt 😂
Falls der/die Klausursteller/in das mitliest: Warum? Gab es echt keine anderen Klausuren im Repertoire??
Falls der/die Klausursteller/in das mitliest: Warum? Gab es echt keine anderen Klausuren im Repertoire??
07.07.2026, 16:46
(07.07.2026, 16:32)WissMit12 schrieb:(07.07.2026, 16:01)In Study1234 schrieb:(07.07.2026, 15:30)FFM07/26 schrieb: Was war das heute bitte in Hessen 🤡 Wie habt ihr das Mandantenbegehren umgesetzt? Ich habe eine Abgrenzung zum Dienstvertrag in Form der Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen und aufgrund des Mandantenbegehrens im Rahmen der Formulierung der Klausel darauf geachtet (oder dies zumindest versucht), dass ein Werkvertrag vorliegt. Bin mir aber leider komplett unsicher dieses Mal. Wie habt ihr die Frage hinsichtlich AGB und BRAO gelöst?-He
Ja Katastrophe. Ich habe die Abgrenzung zum Dienstvertrag vergessen, hatte es aufgeschoben weil das AÜB außer bzgl 8 I 1 ja nicht zu prüfen war. Habe null zu Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag oder was das eigentlich ist geschrieben. Befürchte mein Schwerpunkt geht damit fehl.
Zu den AGB habe ich nur bei der Zweckmäßigkeit geschrieben, dass auch mit den anderen drei Subunternehmern über den Rahmenvertrag zu sprechen ist, damit er nicht als gestellt gilt. Wobei ich nicht berücksichtigt habe dass es zwei Unternehmer waren, der Gedanke kam mir gerade erst.
Die BRAO Norm habe ich auf die Mail des anderen bezogen, dass ich als Anwalt ja sowieso beide Seiten berücksichtige und auch seine Interessen vertreten würde. Habe das als konkludente Anwaltsbeauftragung ausgelegt und dann nach 44 BRAO im schreiben an die andere Seite unverzüglich zurückgewiesen (weil der Mandant nicht zugestimmt hat. So nett wie möglich, da der Mandant nicht wollte dass er sich vor den Kopf gestoßen fühlt). Das ist glaube ich das einzige was ich halbwegs richtig verbaut habe 🤣
Die AGB waren doch auf jeden Fall gestellt oder?
Es wurde doch keine Verhandlung angeboten. In der Mail hat er ja gesagt das es keinen Verhandlungsspielraum gibt und die anderen Subunternehmer hat er gesagt die sind Bedingung für die weitere Zusammenarbeit
Ja ich hab irgendwann gedacht AGB Recht wäre nicht zu prüfen, war aber nur eine Ansicht des Mandanten, dass es keine AGB wären. Das ging bei mir alles ganz schön nach hinten los 🥲
07.07.2026, 16:55
(07.07.2026, 16:46)Study1234 schrieb:(07.07.2026, 16:32)WissMit12 schrieb:(07.07.2026, 16:01)In Study1234 schrieb:(07.07.2026, 15:30)FFM07/26 schrieb: Was war das heute bitte in Hessen 🤡 Wie habt ihr das Mandantenbegehren umgesetzt? Ich habe eine Abgrenzung zum Dienstvertrag in Form der Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen und aufgrund des Mandantenbegehrens im Rahmen der Formulierung der Klausel darauf geachtet (oder dies zumindest versucht), dass ein Werkvertrag vorliegt. Bin mir aber leider komplett unsicher dieses Mal. Wie habt ihr die Frage hinsichtlich AGB und BRAO gelöst?-He
Ja Katastrophe. Ich habe die Abgrenzung zum Dienstvertrag vergessen, hatte es aufgeschoben weil das AÜB außer bzgl 8 I 1 ja nicht zu prüfen war. Habe null zu Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag oder was das eigentlich ist geschrieben. Befürchte mein Schwerpunkt geht damit fehl.
Zu den AGB habe ich nur bei der Zweckmäßigkeit geschrieben, dass auch mit den anderen drei Subunternehmern über den Rahmenvertrag zu sprechen ist, damit er nicht als gestellt gilt. Wobei ich nicht berücksichtigt habe dass es zwei Unternehmer waren, der Gedanke kam mir gerade erst.
Die BRAO Norm habe ich auf die Mail des anderen bezogen, dass ich als Anwalt ja sowieso beide Seiten berücksichtige und auch seine Interessen vertreten würde. Habe das als konkludente Anwaltsbeauftragung ausgelegt und dann nach 44 BRAO im schreiben an die andere Seite unverzüglich zurückgewiesen (weil der Mandant nicht zugestimmt hat. So nett wie möglich, da der Mandant nicht wollte dass er sich vor den Kopf gestoßen fühlt). Das ist glaube ich das einzige was ich halbwegs richtig verbaut habe 🤣
Die AGB waren doch auf jeden Fall gestellt oder?
Es wurde doch keine Verhandlung angeboten. In der Mail hat er ja gesagt das es keinen Verhandlungsspielraum gibt und die anderen Subunternehmer hat er gesagt die sind Bedingung für die weitere Zusammenarbeit
Ja ich hab irgendwann gedacht AGB Recht wäre nicht zu prüfen, war aber nur eine Ansicht des Mandanten, dass es keine AGB wären. Das ging bei mir alles ganz schön nach hinten los 🥲
Ich glaube es war nur eine AGB Kontrolle bei der Vergütung zu machen
Daher mach dir nix draus
07.07.2026, 16:56
(07.07.2026, 16:32)WissMit12 schrieb:Ich bin drauf gesprungen, dass ja dann aber trotz allem Verhandlungen stattfanden und Änderungen der S in den Vertag aufgenommen wurden. Hat nur funktioniert weil ich die Sachen die er wollte reingeschrieben habe. Bzgl. der anderen Vertragspartner habe ich darauf hingewiesen, dass er darauf achten muss die nicht zu stellen und tatsächlich zur Disposition zu stellen, wenn er nicht will, dass es sich dabei um AGB handelt.(07.07.2026, 16:01)In Study1234 schrieb:(07.07.2026, 15:30)FFM07/26 schrieb: Was war das heute bitte in Hessen 🤡 Wie habt ihr das Mandantenbegehren umgesetzt? Ich habe eine Abgrenzung zum Dienstvertrag in Form der Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen und aufgrund des Mandantenbegehrens im Rahmen der Formulierung der Klausel darauf geachtet (oder dies zumindest versucht), dass ein Werkvertrag vorliegt. Bin mir aber leider komplett unsicher dieses Mal. Wie habt ihr die Frage hinsichtlich AGB und BRAO gelöst?-He
Ja Katastrophe. Ich habe die Abgrenzung zum Dienstvertrag vergessen, hatte es aufgeschoben weil das AÜB außer bzgl 8 I 1 ja nicht zu prüfen war. Habe null zu Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag oder was das eigentlich ist geschrieben. Befürchte mein Schwerpunkt geht damit fehl.
Zu den AGB habe ich nur bei der Zweckmäßigkeit geschrieben, dass auch mit den anderen drei Subunternehmern über den Rahmenvertrag zu sprechen ist, damit er nicht als gestellt gilt. Wobei ich nicht berücksichtigt habe dass es zwei Unternehmer waren, der Gedanke kam mir gerade erst.
Die BRAO Norm habe ich auf die Mail des anderen bezogen, dass ich als Anwalt ja sowieso beide Seiten berücksichtige und auch seine Interessen vertreten würde. Habe das als konkludente Anwaltsbeauftragung ausgelegt und dann nach 44 BRAO im schreiben an die andere Seite unverzüglich zurückgewiesen (weil der Mandant nicht zugestimmt hat. So nett wie möglich, da der Mandant nicht wollte dass er sich vor den Kopf gestoßen fühlt). Das ist glaube ich das einzige was ich halbwegs richtig verbaut habe 🤣
Die AGB waren doch auf jeden Fall gestellt oder?
Es wurde doch keine Verhandlung angeboten. In der Mail hat er ja gesagt das es keinen Verhandlungsspielraum gibt und die anderen Subunternehmer hat er gesagt die sind Bedingung für die weitere Zusammenarbeit
07.07.2026, 16:58
Die heutige hessische Klausur macht mich einfach nur wütend. Unser gesamter beruflicher Werdegang hängt von diesen 8 Klausuren ab. Und irgendwo sitzt heute der Klausurersteller und freut sich wahrscheinlich, dass er es allen Referendaren heute mal so richtig schön gezeigt hat. Herzlichen Glückwunsch.
Wunderbar, dass auch in der Prüfungsvorbereitung in den AGs und Klausurenkursen ein Schwerpunkt auf Kautelarklausuren gelegt wird (man erkenne die Ironie).
Wunderbar, dass auch in der Prüfungsvorbereitung in den AGs und Klausurenkursen ein Schwerpunkt auf Kautelarklausuren gelegt wird (man erkenne die Ironie).
07.07.2026, 20:02
NRW
unwirksame Zustellung des VB wg. § 15 Abs. 2 HGB
Heilung Zustellung durch tatsächliche Kenntnisnahme § 189 ZPO
Fristwahrung beim Einspruch - glaube er hat dann innerhalb von 2 Wochen relativ Zeitnah Einspruch eingelegt § 700 I ZPO iVM § 339 Abs. 1
Hab dummerweise aus § 15 Abs. 2 dann die Wiedereinsetzung in vorigen Stand wg. Unverschuldet bejaht und die Heilung des Zustellungsmangels nicht gesehen im Eifer des Gefechts, hoffe überhaupt § 15 Abs. 2 HGB gesehen zu haben wird positiv berücksichtigt.
Fand die Klausur ziemlich stressig.
SV Kosten (+)
SE Restschaden (+) Schadens Preisanpassung nach oben (+) wg. § 264 Nr. 2, keine Verweisung auf Smartrepair, weil dadurch Schaden ausweislich ergänzenden SV-Gutachten nicht "vernünftig" behoben wird.
Auslagenpauschale (-) nur bei Verkehrsunfall wg. Massengeschäft, nicht bei normalen Schäden
unwirksame Zustellung des VB wg. § 15 Abs. 2 HGB
Heilung Zustellung durch tatsächliche Kenntnisnahme § 189 ZPO
Fristwahrung beim Einspruch - glaube er hat dann innerhalb von 2 Wochen relativ Zeitnah Einspruch eingelegt § 700 I ZPO iVM § 339 Abs. 1
Hab dummerweise aus § 15 Abs. 2 dann die Wiedereinsetzung in vorigen Stand wg. Unverschuldet bejaht und die Heilung des Zustellungsmangels nicht gesehen im Eifer des Gefechts, hoffe überhaupt § 15 Abs. 2 HGB gesehen zu haben wird positiv berücksichtigt.
Fand die Klausur ziemlich stressig.
SV Kosten (+)
SE Restschaden (+) Schadens Preisanpassung nach oben (+) wg. § 264 Nr. 2, keine Verweisung auf Smartrepair, weil dadurch Schaden ausweislich ergänzenden SV-Gutachten nicht "vernünftig" behoben wird.
Auslagenpauschale (-) nur bei Verkehrsunfall wg. Massengeschäft, nicht bei normalen Schäden









