01.07.2026, 10:34
Moin zusammen!
Ich starte im August als Zugezogene mein Referendariat in Hamburg und bin bei der Planung der Stationen gerade noch etwas planlos...
Mein Ziel ist, vor den Klausuren möglichst viel Zeit zum Tauchen zu haben, damit ich den Stoff in Ruhe wiederholen kann. Nach allem, was ich bisher gehört habe, stelle ich mir dafür die Anwaltsstation am geeignetsten vor – falls ich da falsch liege, korrigiert mich gerne! Mein erster Gedanke war deshalb, die Anwaltsstation vor die Wahlstation II zu legen und die übrigen Stationen dann vor allem danach auszurichten, wann interessante Arbeitgeber Plätze frei haben.
Ist diese Überlegung sinnvoll? Ist das eine übliche Herangehensweise oder übersehe ich dabei etwas? Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps!
01.07.2026, 16:08
Vorsicht dabei, sich zu sehr aufs Tauchen zu verlassen. Das GPA hat uns Arbeitgebern verboten, Referendare tauchen zu lassen. Inwieweit manche Kanzleien oder Unternehmen das unter der Hand trotzdem machen, weiß ich nicht, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die Kanzlei da mitspielt. Im Zuständigkeitsbereich des GPA (HH, Nds, SH) würde ich daher aktuell jedem nahelegen, kontinuierlich zu lernen und das Lernen nicht bis zu Letzt aufzuheben.
Zu den einzelnen Stationen kann ich dir nichts sagen, da ich mein Ref nicht in Hamburg gemacht habe. Hamburg fährt mit den zwei Wahlstationen eine Sonderschiene, die andere Bundesländer nicht haben.
Zu den einzelnen Stationen kann ich dir nichts sagen, da ich mein Ref nicht in Hamburg gemacht habe. Hamburg fährt mit den zwei Wahlstationen eine Sonderschiene, die andere Bundesländer nicht haben.
01.07.2026, 18:29
Also ich kann das nicht so ganz aus meinem Umfeld bestätigen.
Wie immer gilt: Gerecht ist es nur, wenn für alle dieselben Regeln gelten. Wenn also die Kanzleien deiner Mitreferendare diese tauchen lassen und du darfst nicht, bist du ökonomisch im Wettbewerbsnachteil und ungerecht ist es ebenfalls. Da Tauchen offiziell verboten ist, hilft dir hier aber die rechtliche Perspektive nicht weiter.
Ansonsten gilt:
- Die letzte Station vor dem Schriftlichen ist faktisch um einen Monat verkürzt, weil zu Beginn des 20. Monats die Klausuren geschrieben werden. Daher legen sich die meisten die Anwaltsstation nach hinten.
- Die Verwaltungsstation darf man - meines Erachtens deshalb - nicht auf die letzte Position legen.
- wie hart dich dein Zivilrecht- und Strafausbilder (werden zugewiesen) mit Arbeit zuballert oder eben überhaupt nicht ist Zufall und entzieht sich deiner Beeinflussung. Hinzukommt, das einige das Nehmen von Urlaub schon negativ bewerten und andere sich darüber nur freuen...
- "Gestalten" durch Auswahl der Ausbilder kannst du folglich nur bei der Verwaltungsstation, der Anwaltsstation und der Wahl I.
Wie immer gilt: Gerecht ist es nur, wenn für alle dieselben Regeln gelten. Wenn also die Kanzleien deiner Mitreferendare diese tauchen lassen und du darfst nicht, bist du ökonomisch im Wettbewerbsnachteil und ungerecht ist es ebenfalls. Da Tauchen offiziell verboten ist, hilft dir hier aber die rechtliche Perspektive nicht weiter.
Ansonsten gilt:
- Die letzte Station vor dem Schriftlichen ist faktisch um einen Monat verkürzt, weil zu Beginn des 20. Monats die Klausuren geschrieben werden. Daher legen sich die meisten die Anwaltsstation nach hinten.
- Die Verwaltungsstation darf man - meines Erachtens deshalb - nicht auf die letzte Position legen.
- wie hart dich dein Zivilrecht- und Strafausbilder (werden zugewiesen) mit Arbeit zuballert oder eben überhaupt nicht ist Zufall und entzieht sich deiner Beeinflussung. Hinzukommt, das einige das Nehmen von Urlaub schon negativ bewerten und andere sich darüber nur freuen...
- "Gestalten" durch Auswahl der Ausbilder kannst du folglich nur bei der Verwaltungsstation, der Anwaltsstation und der Wahl I.
01.07.2026, 18:34
Ja, die Anwaltsstation vor die Wahlstation II zu legen ist zum Tauchen eine gute Lösung und üblich. Die häufigste Reihenfolge nach den Pflichtstationen dürfte sein: Verwaltungsstation->Wahlstation I->Anwaltsstation.
Andere Möglichkeit ist zum Beispiel das Splitten der Anwaltsstation in einen Arbeits- und einen Tauchteil und das Legen der anderen Stationen dazwischen.
Andere Möglichkeit ist zum Beispiel das Splitten der Anwaltsstation in einen Arbeits- und einen Tauchteil und das Legen der anderen Stationen dazwischen.
01.07.2026, 20:33
Zum Thema Tauchen: Aus meinem aktuellen Ref-Durchgang in Hamburg kenne ich niemanden der nicht taucht und auch niemanden der bisher berichtet hat, dass das ein Thema bei den Bewerbungen auf die Anwaltsstation gewesen ist. Kann natürlich immer anders kommen, aber Tauchen wirst du sehr wahrscheinlich können. Ich habe die Anwaltsstation geteilt und den Tauchteil der Anwaltsstation vor die Klausuren gelegt. Bin offiziell bei der selben Kanzlei wie während des ersten Teils.
01.07.2026, 23:46
Empfehle dringend Lektüre der Leitfaden des referendarates HH zum Ablauf und Planung des ref
https://www.referendarrat-hamburg.de/ref...%C3%A4den/
Insbesondere roter und schwarzer Faden
Abgesehen davon, wirklich jeder ist in meiner HH Kohorte 2022-2024 in der Anwaltsstation getaucht.
Jede mir bekannte Kanzlei handhabt das nach den üblichen Gepflogenheiten (4 aus aus 5 / 4 aus 4 usw)
https://www.referendarrat-hamburg.de/ref...%C3%A4den/
Insbesondere roter und schwarzer Faden
Abgesehen davon, wirklich jeder ist in meiner HH Kohorte 2022-2024 in der Anwaltsstation getaucht.
Jede mir bekannte Kanzlei handhabt das nach den üblichen Gepflogenheiten (4 aus aus 5 / 4 aus 4 usw)
02.07.2026, 11:54
Vielen Dank euch allen für eure Erfahrungswerte und Tipps, sie waren sehr hilfreich!
02.07.2026, 23:36
Ich wollte keine Kanzlei davon abhalten, das anzubieten. Ist halt verboten und sollte nicht rauskommen. Was jeder damit macht und mit den Konsequenzen, muss jeder selbst wissen.










