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  5. Relevanz der Note nach 2-5 Jahren in Kanzlei/Unternehmen
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Relevanz der Note nach 2-5 Jahren in Kanzlei/Unternehmen
Ref0815
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#1
10.06.2026, 20:02
Mich würde interessieren, wie relevant die Examensnote(n) nach ca. 2-5 Jahren noch sind, insbesondere für die Bewerbung bei Kanzleien oder Unternehmen. Wird mit zunehmender Berufserfahrung mehr Wert auf die Arbeitszeugnisse/Berufserfahrung gelegt oder ist die Note immer noch das TOP-Kriterium? 

Dass die Note beim Staat nach dem Einstieg ziemlich egal ist, dürfte klar sein. Wenn man aber die Stellenausschreibungen bei Unternehmen/Kanzleien liest und dann teilweise auch bei Stellen für Berufserfahrene mit 5+ Jahren "zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina" gefordert werden, dann frage ich mich wirklich, ob man für immer den Notenstempel mit sich rumträgt. Relativiert sich eine "schlechte" Examensnote a la ausreichend/befriedigend mit zunehmender Berufserfahrung bei entsprechend guten Arbeitszeugnissen?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen, insbesondere von Leuten die schon etwas mehr Berufserfahrung haben und gewechselt haben.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2026, 20:02 von Ref0815.)
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Freidenkender
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#2
10.06.2026, 21:12
zumindest bei uns schaut man dann eher auf einschlägige Berufserfahrung. Was hat der Bewerber da gemacht, wie selbständig kann er arbeiten, zeigt er im Vorstellungsgespräch, ob ihm der Transfer Richtung betrieblicher Belange gelingt und was ist mit der Teamfähigkeit sowie social fit
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JurisRef
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#3
11.06.2026, 07:02
(10.06.2026, 20:02)Ref0815 schrieb:  Mich würde interessieren, wie relevant die Examensnote(n) nach ca. 2-5 Jahren noch sind, insbesondere für die Bewerbung bei Kanzleien oder Unternehmen. Wird mit zunehmender Berufserfahrung mehr Wert auf die Arbeitszeugnisse/Berufserfahrung gelegt oder ist die Note immer noch das TOP-Kriterium? 

Dass die Note beim Staat nach dem Einstieg ziemlich egal ist, dürfte klar sein. Wenn man aber die Stellenausschreibungen bei Unternehmen/Kanzleien liest und dann teilweise auch bei Stellen für Berufserfahrene mit 5+ Jahren "zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina" gefordert werden, dann frage ich mich wirklich, ob man für immer den Notenstempel mit sich rumträgt. Relativiert sich eine "schlechte" Examensnote a la ausreichend/befriedigend mit zunehmender Berufserfahrung bei entsprechend guten Arbeitszeugnissen?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen, insbesondere von Leuten die schon etwas mehr Berufserfahrung haben und gewechselt haben.

Da würde ich sogar eher sagen, dass im Öd immer deine Note zählen wird, aber in Kanzleien denke ich nicht. Dieses mind  2x vollbefriedigend als Notengrenzen in Kanzlei kommt eig schon ziemlich selten vor. Ich habe den Eindruck dass es den allermeisten Kanzleien auf die Person ankommt und nicht auf die Note (wenn man nicht gerade zu den Großkanzleien geht)
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Ref0815
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#4
17.06.2026, 05:01
(11.06.2026, 07:02)JurisRef schrieb:  
(10.06.2026, 20:02)Ref0815 schrieb:  Mich würde interessieren, wie relevant die Examensnote(n) nach ca. 2-5 Jahren noch sind, insbesondere für die Bewerbung bei Kanzleien oder Unternehmen. Wird mit zunehmender Berufserfahrung mehr Wert auf die Arbeitszeugnisse/Berufserfahrung gelegt oder ist die Note immer noch das TOP-Kriterium? 

Dass die Note beim Staat nach dem Einstieg ziemlich egal ist, dürfte klar sein. Wenn man aber die Stellenausschreibungen bei Unternehmen/Kanzleien liest und dann teilweise auch bei Stellen für Berufserfahrene mit 5+ Jahren "zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina" gefordert werden, dann frage ich mich wirklich, ob man für immer den Notenstempel mit sich rumträgt. Relativiert sich eine "schlechte" Examensnote a la ausreichend/befriedigend mit zunehmender Berufserfahrung bei entsprechend guten Arbeitszeugnissen?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen, insbesondere von Leuten die schon etwas mehr Berufserfahrung haben und gewechselt haben.

Da würde ich sogar eher sagen, dass im Öd immer deine Note zählen wird, aber in Kanzleien denke ich nicht. Dieses mind  2x vollbefriedigend als Notengrenzen in Kanzlei kommt eig schon ziemlich selten vor. Ich habe den Eindruck dass es den allermeisten Kanzleien auf die Person ankommt und nicht auf die Note (wenn man nicht gerade zu den Großkanzleien geht)

Interessant, ich dachte immer im ÖD wäre die Note nach der Einstellung egal? 

Bzgl. Notengrenze bin ich teilweise etwas abgeschreckt, wenn man viele der Stellenanzeigen liest und dann doch recht oft VB gefordert wird. Ob das dann tatsächlich so umgesetzt wird ist allerdings wohl wieder eine andere Frage...
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Srcub
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#5
17.06.2026, 09:40
(17.06.2026, 05:01)Ref0815 schrieb:  
(11.06.2026, 07:02)JurisRef schrieb:  
(10.06.2026, 20:02)Ref0815 schrieb:  Mich würde interessieren, wie relevant die Examensnote(n) nach ca. 2-5 Jahren noch sind, insbesondere für die Bewerbung bei Kanzleien oder Unternehmen. Wird mit zunehmender Berufserfahrung mehr Wert auf die Arbeitszeugnisse/Berufserfahrung gelegt oder ist die Note immer noch das TOP-Kriterium? 

Dass die Note beim Staat nach dem Einstieg ziemlich egal ist, dürfte klar sein. Wenn man aber die Stellenausschreibungen bei Unternehmen/Kanzleien liest und dann teilweise auch bei Stellen für Berufserfahrene mit 5+ Jahren "zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina" gefordert werden, dann frage ich mich wirklich, ob man für immer den Notenstempel mit sich rumträgt. Relativiert sich eine "schlechte" Examensnote a la ausreichend/befriedigend mit zunehmender Berufserfahrung bei entsprechend guten Arbeitszeugnissen?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen, insbesondere von Leuten die schon etwas mehr Berufserfahrung haben und gewechselt haben.

Da würde ich sogar eher sagen, dass im Öd immer deine Note zählen wird, aber in Kanzleien denke ich nicht. Dieses mind  2x vollbefriedigend als Notengrenzen in Kanzlei kommt eig schon ziemlich selten vor. Ich habe den Eindruck dass es den allermeisten Kanzleien auf die Person ankommt und nicht auf die Note (wenn man nicht gerade zu den Großkanzleien geht)

Interessant, ich dachte immer im ÖD wäre die Note nach der Einstellung egal? 

Bzgl. Notengrenze bin ich teilweise etwas abgeschreckt, wenn man viele der Stellenanzeigen liest und dann doch recht oft VB gefordert wird. Ob das dann tatsächlich so umgesetzt wird ist allerdings wohl wieder eine andere Frage...

Ich war während des Ref mal bei einer Veranstaltung des DAV. Dort wurde uns gesagt, dass es sich bei den ausgeschriebenen Anforderungen um reine "Hochzeitsvorstellungen" handelt. Da auch mir Angebote für Jobs gemacht wurden, nach deren Profil ich viel zu unqualifiziert gewesen wäre, ist da wohl was wahres dran. Am Ende muss man sich gut verkaufen können.
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Pontifex Maximus
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Registriert seit: Oct 2023
#6
17.06.2026, 22:11
(11.06.2026, 07:02)JurisRef schrieb:  
(10.06.2026, 20:02)Ref0815 schrieb:  Mich würde interessieren, wie relevant die Examensnote(n) nach ca. 2-5 Jahren noch sind, insbesondere für die Bewerbung bei Kanzleien oder Unternehmen. Wird mit zunehmender Berufserfahrung mehr Wert auf die Arbeitszeugnisse/Berufserfahrung gelegt oder ist die Note immer noch das TOP-Kriterium? 

Dass die Note beim Staat nach dem Einstieg ziemlich egal ist, dürfte klar sein. Wenn man aber die Stellenausschreibungen bei Unternehmen/Kanzleien liest und dann teilweise auch bei Stellen für Berufserfahrene mit 5+ Jahren "zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina" gefordert werden, dann frage ich mich wirklich, ob man für immer den Notenstempel mit sich rumträgt. Relativiert sich eine "schlechte" Examensnote a la ausreichend/befriedigend mit zunehmender Berufserfahrung bei entsprechend guten Arbeitszeugnissen?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen, insbesondere von Leuten die schon etwas mehr Berufserfahrung haben und gewechselt haben.

Da würde ich sogar eher sagen, dass im Öd immer deine Note zählen wird, aber in Kanzleien denke ich nicht. Dieses mind  2x vollbefriedigend als Notengrenzen in Kanzlei kommt eig schon ziemlich selten vor. Ich habe den Eindruck dass es den allermeisten Kanzleien auf die Person ankommt und nicht auf die Note (wenn man nicht gerade zu den Großkanzleien geht)

Im ÖD zählt allein die dienstliche Beurteilung.
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JurisRef
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Registriert seit: Dec 2023
#7
17.06.2026, 23:02
(17.06.2026, 22:11)Pontifex Maximus schrieb:  
(11.06.2026, 07:02)JurisRef schrieb:  
(10.06.2026, 20:02)Ref0815 schrieb:  Mich würde interessieren, wie relevant die Examensnote(n) nach ca. 2-5 Jahren noch sind, insbesondere für die Bewerbung bei Kanzleien oder Unternehmen. Wird mit zunehmender Berufserfahrung mehr Wert auf die Arbeitszeugnisse/Berufserfahrung gelegt oder ist die Note immer noch das TOP-Kriterium? 

Dass die Note beim Staat nach dem Einstieg ziemlich egal ist, dürfte klar sein. Wenn man aber die Stellenausschreibungen bei Unternehmen/Kanzleien liest und dann teilweise auch bei Stellen für Berufserfahrene mit 5+ Jahren "zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina" gefordert werden, dann frage ich mich wirklich, ob man für immer den Notenstempel mit sich rumträgt. Relativiert sich eine "schlechte" Examensnote a la ausreichend/befriedigend mit zunehmender Berufserfahrung bei entsprechend guten Arbeitszeugnissen?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen, insbesondere von Leuten die schon etwas mehr Berufserfahrung haben und gewechselt haben.

Da würde ich sogar eher sagen, dass im Öd immer deine Note zählen wird, aber in Kanzleien denke ich nicht. Dieses mind  2x vollbefriedigend als Notengrenzen in Kanzlei kommt eig schon ziemlich selten vor. Ich habe den Eindruck dass es den allermeisten Kanzleien auf die Person ankommt und nicht auf die Note (wenn man nicht gerade zu den Großkanzleien geht)

Im ÖD zählt allein die dienstliche Beurteilung.

Bei Beamten ja, aber ich habe Tarifangestellte gemeint und außerdem dachte ich eher wenn man Berufserfahrung als Anwalt gesammelt hat und sich dann in den ÖD bewirbt, dass zwar die Berufserfahrung zählt, aber deine Note wird trd nicht egal sein 😅 Genauso wie als Richter. Auch wenn du jahrelang Anwalt warst, brauchst du immer noch eine Mindestnote um in den Justizdienst zu können
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Egal_
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#8
18.06.2026, 11:06
Es ist unterschiedlich. Bei uns im Tochterunternehmen eines bekannten Konzerns spielt die Note nur eine untergeordnete Rolle, aber in der Muttergesellschaft ist das anders und wird wohl auch durchgezogen. Ich selbst habe bis jetzt, 12 Jahre nach meinem 2. StEx, immer noch Nachteile, weil mein zweites StEx nicht sehr gut war. Aktuell bewerbe ich mich nicht, aber im letzten Bewerbungsprozess 2024 lag die Quote ca. bei 50:50, ob es die Unternehmen interessiert oder nicht.
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GästinNRW2
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#9
18.06.2026, 15:14
Ach "Egal_", wir nehmen auch mit gut, ein sehr gut im zweiten Examen ist nicht nötig, kopf hoch.
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Ref0815
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#10
18.06.2026, 18:07
(18.06.2026, 11:06)Egal_ schrieb:  Es ist unterschiedlich. Bei uns im Tochterunternehmen eines bekannten Konzerns spielt die Note nur eine untergeordnete Rolle, aber in der Muttergesellschaft ist das anders und wird wohl auch durchgezogen. Ich selbst habe bis jetzt, 12 Jahre nach meinem 2. StEx, immer noch Nachteile, weil mein zweites StEx nicht sehr gut war. Aktuell bewerbe ich mich nicht, aber im letzten Bewerbungsprozess 2024 lag die Quote ca. bei 50:50, ob es die Unternehmen interessiert oder nicht.

Interessant. Schon hart, dass nach so viel Erfahrung noch Wert auf eine Momentaufnahme von vor 12 Jahren wert gelegt, zumal man den Großteil des Wissens von damals eh wieder vergessen hat und nicht braucht. 

Wie hast du von den potentiellen Arbeitgebern erfahren, dass es an der Note scheitert? Über das Vorstellungsgespräch? Oft weiß man ja bei Absagen dank AGG ja überhaupt nicht woran die Absage letztendlich lag...
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