11.06.2026, 09:36
Wir hatten zwei Fälle sexueller Belästigung im Unternehmen, als ich noch in der Personalabteilung war. Einer ähnlich wie der von Freidenkender, aber "nur" auf den Po gehauen. Der andere ging deutlich weiter und ein älterer Mitarbeiter hatte sich über viele Wochen immer wieder an eine junge Auszubildende herangemacht und sie mit Anzüglichkeiten überzogen. Bei einer Veranstaltung ist er dann noch weiter gegangen und auch körperlich zudringlich geworden.
Beide Male haben Kollegen und Vorgesetzte das Verhalten auf den Feiern mitbekommen. Der Poklatscher ging bis zum Vorstand hoch und der war da auch sehr eindeutig: fristlose Kündigung, denn bei uns gilt die Null-Toleranz-Politik. Die Täter hat nur noch gerettet, dass sie jeweils über 40 Jahre im Unternehmen sind und sich bis dahin nichts haben zu Schulden kommen lassen, weswegen die Kündigung vermutlich vor dem ArbG nicht standgehalten hätte.
Dennoch kann ich mir sehr gut vorstellen, dass Machtmissbrauch (Machtmissbrauch ist nicht zwingend sexueller Missbrauch) in vielen Unternehmen und Behörden immer mal wieder vorkommt. Ich weiß auch von uns im Unternehmen, dass nicht in allen Abteilungen überall nur Friede, Freude, Eierkuchen herrscht, auch wenn die Unternehmenspolitik insgesamt sehr arbeitnehmerfreundlich ist. Es kommt immer noch stark auf den Vorgesetzten an, wie gut oder schlecht er die Vorgaben umsetzt.
Beide Male haben Kollegen und Vorgesetzte das Verhalten auf den Feiern mitbekommen. Der Poklatscher ging bis zum Vorstand hoch und der war da auch sehr eindeutig: fristlose Kündigung, denn bei uns gilt die Null-Toleranz-Politik. Die Täter hat nur noch gerettet, dass sie jeweils über 40 Jahre im Unternehmen sind und sich bis dahin nichts haben zu Schulden kommen lassen, weswegen die Kündigung vermutlich vor dem ArbG nicht standgehalten hätte.
Dennoch kann ich mir sehr gut vorstellen, dass Machtmissbrauch (Machtmissbrauch ist nicht zwingend sexueller Missbrauch) in vielen Unternehmen und Behörden immer mal wieder vorkommt. Ich weiß auch von uns im Unternehmen, dass nicht in allen Abteilungen überall nur Friede, Freude, Eierkuchen herrscht, auch wenn die Unternehmenspolitik insgesamt sehr arbeitnehmerfreundlich ist. Es kommt immer noch stark auf den Vorgesetzten an, wie gut oder schlecht er die Vorgaben umsetzt.
11.06.2026, 10:36
Ob es tatsächlich Machtmissbrauch gewesen ist, ist ja hier die Frage.
Richter sollten allerdings nach anderen Maßstäben beurteilt werden als AN.
Ich würde nämlich dringend davon abraten, eine null Toleranz Politik zu verfolgen ohne Rücksicht auf alles.
Ich will dann nämlich auch jede Kollegin, die mich ungefragt anfässt fristlos gekündigt wissen.
Ja ok ich bin ein Mann und das ist doch gut für mich, jaja.
Richter sollten allerdings nach anderen Maßstäben beurteilt werden als AN.
Ich würde nämlich dringend davon abraten, eine null Toleranz Politik zu verfolgen ohne Rücksicht auf alles.
Ich will dann nämlich auch jede Kollegin, die mich ungefragt anfässt fristlos gekündigt wissen.
Ja ok ich bin ein Mann und das ist doch gut für mich, jaja.
11.06.2026, 12:25
(11.06.2026, 10:36)NRW556 schrieb: Ob es tatsächlich Machtmissbrauch gewesen ist, ist ja hier die Frage.
Richter sollten allerdings nach anderen Maßstäben beurteilt werden als AN.
Ich würde nämlich dringend davon abraten, eine null Toleranz Politik zu verfolgen ohne Rücksicht auf alles.
Ich will dann nämlich auch jede Kollegin, die mich ungefragt anfässt fristlos gekündigt wissen.
Ja ok ich bin ein Mann und das ist doch gut für mich, jaja.
Hat ja nicht lange gedauert, bis der erste hirnrissige Kommentar kommt. Auf welchen Erkenntnissen beruht dieser Rat? Bei einer Null-Toleranz-Politik steht es jedem Mann frei, eine Frau, die seine Grenzen überschreitet, ebenfalls zu melden. Wo ist also das Problem?
11.06.2026, 12:50
(11.06.2026, 12:25)juhe22 schrieb:Und sollte die dann auch ohne Rücksicht auf Kontext, Hintergrund und Zugehörigkeitsdauer fristlos gekündigt werden ? Das ist das Ergebnis, was du dir wünscht ?(11.06.2026, 10:36)NRW556 schrieb: Ob es tatsächlich Machtmissbrauch gewesen ist, ist ja hier die Frage.
Richter sollten allerdings nach anderen Maßstäben beurteilt werden als AN.
Ich würde nämlich dringend davon abraten, eine null Toleranz Politik zu verfolgen ohne Rücksicht auf alles.
Ich will dann nämlich auch jede Kollegin, die mich ungefragt anfässt fristlos gekündigt wissen.
Ja ok ich bin ein Mann und das ist doch gut für mich, jaja.
Hat ja nicht lange gedauert, bis der erste hirnrissige Kommentar kommt. Auf welchen Erkenntnissen beruht dieser Rat? Bei einer Null-Toleranz-Politik steht es jedem Mann frei, eine Frau, die seine Grenzen überschreitet, ebenfalls zu melden. Wo ist also das Problem?
11.06.2026, 13:00
Mal was anderes, kann mal jemand den Begriff "Null-Toleranz-Politik" definieren bzw. näher umschreiben?
Ich finde den irgendwie etwas unklar.
Es dürfte sich anbieten zu trennen:
Stufe 1: Die Intensität der Rechtsgutsverletzung / Belästigung
Stufe 2: Die Sanktion
Die Beweissituation könnte man als weitere Kategorie - nennen wir sie mal Stufe 0 - mit hinzunehmen, die ist in den hier geschilderten Beispielen aber nicht problematisch gewesen.
Bezieht sich die Null-Toleranz-Politik auf Stufe 1 oder auf Stufe 2?
- Auf Stufe 2 haben wir klärendes Gespräch, Abmahnung, Kündigung.
- Auf Stufe 1 haben wir von nonverbal (mittels Gestik und Mimik) über verbal (anzügliche Sprüche) bis körperlich (anfassen - auch hier wieder Abstuftungen möglich von Schulter antippen von hinten bis an sensible Bereiche anfassen). Ferner das Umfeld - im Büro oder z.B. beim Betriebssport / Auf der Tanzfläche der Weihnachtsfeier wo Leute vllt. sogar miteinander tanzen.
Ich finde den Begriff in Anbetracht dieser Differenzierungen - die selbst mir als jemand ohne jede Vorerfahrung in diesen Bereichen direkt einfallen - wenig hilfreich. Gibt es bei euch konkretere Definitionen zu diesem Begriff?
Ich finde den irgendwie etwas unklar.
Es dürfte sich anbieten zu trennen:
Stufe 1: Die Intensität der Rechtsgutsverletzung / Belästigung
Stufe 2: Die Sanktion
Die Beweissituation könnte man als weitere Kategorie - nennen wir sie mal Stufe 0 - mit hinzunehmen, die ist in den hier geschilderten Beispielen aber nicht problematisch gewesen.
Bezieht sich die Null-Toleranz-Politik auf Stufe 1 oder auf Stufe 2?
- Auf Stufe 2 haben wir klärendes Gespräch, Abmahnung, Kündigung.
- Auf Stufe 1 haben wir von nonverbal (mittels Gestik und Mimik) über verbal (anzügliche Sprüche) bis körperlich (anfassen - auch hier wieder Abstuftungen möglich von Schulter antippen von hinten bis an sensible Bereiche anfassen). Ferner das Umfeld - im Büro oder z.B. beim Betriebssport / Auf der Tanzfläche der Weihnachtsfeier wo Leute vllt. sogar miteinander tanzen.
Ich finde den Begriff in Anbetracht dieser Differenzierungen - die selbst mir als jemand ohne jede Vorerfahrung in diesen Bereichen direkt einfallen - wenig hilfreich. Gibt es bei euch konkretere Definitionen zu diesem Begriff?
11.06.2026, 14:30
Es ist eigentlich ganz einfach:
Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.
Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.
Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.
Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
11.06.2026, 14:40
(11.06.2026, 13:00)Philosophenchiller schrieb: Mal was anderes, kann mal jemand den Begriff "Null-Toleranz-Politik" definieren bzw. näher umschreiben?
Ich finde den irgendwie etwas unklar.
Es dürfte sich anbieten zu trennen:
Stufe 1: Die Intensität der Rechtsgutsverletzung / Belästigung
Stufe 2: Die Sanktion
Die Beweissituation könnte man als weitere Kategorie - nennen wir sie mal Stufe 0 - mit hinzunehmen, die ist in den hier geschilderten Beispielen aber nicht problematisch gewesen.
Bezieht sich die Null-Toleranz-Politik auf Stufe 1 oder auf Stufe 2?
- Auf Stufe 2 haben wir klärendes Gespräch, Abmahnung, Kündigung.
- Auf Stufe 1 haben wir von nonverbal (mittels Gestik und Mimik) über verbal (anzügliche Sprüche) bis körperlich (anfassen - auch hier wieder Abstuftungen möglich von Schulter antippen von hinten bis an sensible Bereiche anfassen). Ferner das Umfeld - im Büro oder z.B. beim Betriebssport / Auf der Tanzfläche der Weihnachtsfeier wo Leute vllt. sogar miteinander tanzen.
Ich finde den Begriff in Anbetracht dieser Differenzierungen - die selbst mir als jemand ohne jede Vorerfahrung in diesen Bereichen direkt einfallen - wenig hilfreich. Gibt es bei euch konkretere Definitionen zu diesem Begriff?
Die beiden haben entsprechend meines vorherigen Kommentars natürlich eine Abmahnung bekommen. Einer wäre versetzt worden, wenn das Opfer dies gewollt hätte, da die beiden sich jeden Tag auf dem Flur begegnet wären. Gelernt haben beide daraus, v.a. der mit dem Poklatscher, der sich auf Veranlassung seiner eigenen Kollegen (nicht uns Juristen in der Personalabteilung) vor versammelter Abteilung beim Opfer entschuldigen musste.
Wie gesagt, wir handeln so, wie es das Gesetz und die Rechtsprechung vorgibt. Daran ändert auch der Vorstand nichts, es sei denn, er nimmt einen nicht geringen 6stelligen Betrag in die Hand, um einen Mitarbeiter mit 40 Jahren Betriebszugehörigkeit Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben zu lassen.
11.06.2026, 15:22
(11.06.2026, 14:30)Egal_ schrieb: Es ist eigentlich ganz einfach:
Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.
Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.
Richter sind idR Beamte und demnach nach 33 GG zu messen. Einerseits Bestenauslese, andererseits die dienstliche Wohlverhaltenspflicht. Die Reputation der Justiz steht auf dem Spiel. Deshalb hat ein Richter sich weniger zu erlauben in dieser Hinsicht, als ein Autoschlosser.
Es sind die hohen Ansprüche, die man an die Beamten stellen sollte ( in einem besseren Deutschland jedenfalls )
11.06.2026, 16:42
(11.06.2026, 10:36)NRW556 schrieb: Ob es tatsächlich Machtmissbrauch gewesen ist, ist ja hier die Frage.
Richter sollten allerdings nach anderen Maßstäben beurteilt werden als AN.
Ich würde nämlich dringend davon abraten, eine null Toleranz Politik zu verfolgen ohne Rücksicht auf alles.
Ich will dann nämlich auch jede Kollegin, die mich ungefragt anfässt fristlos gekündigt wissen.
Ja ok ich bin ein Mann und das ist doch gut für mich, jaja.
Also ich bin der Meinung sowohl weibliche Täterinnen als auch männliche Täter haben bei der Justiz nichts zu suchen. Ein Richter, der eine Kollegin angefasst hat, gehört aus dem Dienst entlassen. Gleiches gilt für eine Richterin, die einen Kollegen ungefragt anfasst
11.06.2026, 19:26
(11.06.2026, 15:22)NRW556 schrieb:(11.06.2026, 14:30)Egal_ schrieb: Es ist eigentlich ganz einfach:
Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.
Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.
Richter sind idR Beamte und demnach nach 33 GG zu messen. Einerseits Bestenauslese, andererseits die dienstliche Wohlverhaltenspflicht. Die Reputation der Justiz steht auf dem Spiel. Deshalb hat ein Richter sich weniger zu erlauben in dieser Hinsicht, als ein Autoschlosser.
Es sind die hohen Ansprüche, die man an die Beamten stellen sollte ( in einem besseren Deutschland jedenfalls )
Richter sind in der Regel keine Beamten. Und die persönliche Eignung ist kein Gegensatz zur Bestenauslese, sondern ein Aspekt von ihr. Nur weil es ein Juraforum ist (oder in einem besseren Deutschland sein könnte)...
Auch im Disziplinarrecht gibt es natürlich so etwas wie Verhältnismäßigkeit. Es kommt also auch für Beamte und Richter auf den Einzelfall an. Außer bei Vorsatztat über ein Jahr... Und im Übrigen ist im konkreten Fall ja gerade oft umstritten, ob jemand angefasst hat und ob es einvernehmlich war (so ja auch im Ausgangsfall).









