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  5. Machtmissbrauch in der Justiz?
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Machtmissbrauch in der Justiz?
juhe22
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Themen: 2
Registriert seit: Feb 2026
#1
09.06.2026, 22:05
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...laestigung

Als ich das 1. Mal von diesem Fall gehört habe, ließ er mich fast schon kalt, weil es absolut nichts ist, worüber ich mich wundere. Das rührt wohl daher, dass ich neben mir noch viele weitere Frauen kenne, die sexistische Aussagen innerhalb des Justiz-Apparats über sich ergehen lassen mussten. Sowas kann letztlich den Boden für sexuelle Belästigungen bereiten.

Ich wollte daher mal in Runde fragen, ob ihr oder Menschen aus eurem Umfeld ebenfalls solche oder ähnliche Erfahrungen machen musstet.
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Freidenkender
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Registriert seit: Mar 2022
#2
09.06.2026, 23:12
nicht aus der Justiz, aber aus der freien Wirtschaft. Am Ende dürfte es egal sein, da hier Menschen am Werk sind. Als HR Leiter habe ich selbst schon solche Fälle auf dem Tisch gehabt. Wir haben eine Null-Toleranz-Politik, so dass wir hier nur eine Maßnahme kennen (insbesondere wenn jemand nicht seine Finger bei sich behält): Kündigung. Ich bin dann eher immer wieder verblüfft. was manche Arbeitsgerichte dann aber daraus machen. Da gibt es dann ab und zu viel Nachsicht. Letztens hatten wir den Fall, dass jemand bei einer Betriebsfeier nachweislich massiv eine Kollegin belästigt hat. Wenn dann das Gericht die lockere Atmosphäre, Alkohol und laute Musik als Entschuldigung sieht und die Richterin (nein kein alter weißer Mann) sagt, dass der Mitarbeiter doch seine Chance nutzen musste der Kollegin endlich näher kommen zu können und dass das Bedrängen, Betatschen bei einer solchen Feier von der Kollegin doch anders zu werten sei, als wenn es im Büro passiert sei. Kündigung hat nicht gehalten und ich bin gerade damit am LAG
Ich glaube solche Fälle passieren leider sehr häufig in Deutschland.
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Praktiker
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#3
09.06.2026, 23:14
Also ich wundere mich schon, bin allerdings ein Mann und sehe vielleicht manches nicht.

Noch mehr wundere ich mich allerdings, wie man als Journalist über solches Thema die Geschädigte wie folgt beschreiben kann: "die langen braunen Haare in einen hohen Pferdeschwanz gefasst, flache Schuhe, schwarze Stoffhose, weißes kurzärmeliges Twinset, unauffällige kleine Ohrringe, ein schlichtes Armbändchen über der goldenen Uhr mit schwarzem Lederband – professionell und adrett." Was ist denn das??? Korrektur: Der Journalist ist Journalistin. Na dann.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2026, 23:18 von Praktiker.)
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JurisRef
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Themen: 6
Registriert seit: Dec 2023
#4
10.06.2026, 06:36
(09.06.2026, 23:12)Freidenkender schrieb:  nicht aus der Justiz, aber aus der freien Wirtschaft. Am Ende dürfte es egal sein, da hier Menschen am Werk sind. Als HR Leiter habe ich selbst schon solche Fälle auf dem Tisch gehabt. Wir haben eine Null-Toleranz-Politik, so dass wir hier nur eine Maßnahme kennen (insbesondere wenn jemand nicht seine Finger bei sich behält): Kündigung. Ich bin dann eher immer wieder verblüfft. was manche Arbeitsgerichte dann aber daraus machen. Da gibt es dann ab und zu viel Nachsicht. Letztens hatten wir den Fall, dass jemand bei einer Betriebsfeier nachweislich massiv eine Kollegin belästigt hat. Wenn dann das Gericht die lockere Atmosphäre, Alkohol und laute Musik als Entschuldigung sieht und die Richterin (nein kein alter weißer Mann) sagt, dass der Mitarbeiter doch seine Chance nutzen musste der Kollegin endlich näher kommen zu können und dass das Bedrängen, Betatschen bei einer solchen Feier von der Kollegin doch anders zu werten sei, als wenn es im Büro passiert sei. Kündigung hat nicht gehalten und ich bin gerade damit am LAG
Ich glaube solche Fälle passieren leider sehr häufig in Deutschland.

Also ich kenne einen Fall aus den Medien, wo das Gericht bestätigt hatte, dass die Kündigung rechtmäßig ist, wenn der Mitarbeiter auf einer Betriebsfeier eine Kollegin belästigt und bin schockiert dass es bei euch anders ausgjng😳
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Pontifex Maximus
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Registriert seit: Oct 2023
#5
10.06.2026, 07:45
Habe ich selbst (m) bislang nicht mitbekommen und auch von Kolleginnen noch nicht gehört. Heißt natürlich nicht, dass es solche Fälle nicht gibt.

Man sollte allerdings auch zwischen Machtmissbrauch und sexueller Belästigung trennen (es kann natürlich beides, wie in dem Fall aus Fulda, zusammenkommen). Ersteres dürfte deutlich häufiger auftreten und zudem beide Geschlechter sowohl als Opfer als auch als Täter betreffen.
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Freidenkender
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Registriert seit: Mar 2022
#6
10.06.2026, 20:53
(10.06.2026, 06:36)JurisRef schrieb:  
(09.06.2026, 23:12)Freidenkender schrieb:  nicht aus der Justiz, aber aus der freien Wirtschaft. Am Ende dürfte es egal sein, da hier Menschen am Werk sind. Als HR Leiter habe ich selbst schon solche Fälle auf dem Tisch gehabt. Wir haben eine Null-Toleranz-Politik, so dass wir hier nur eine Maßnahme kennen (insbesondere wenn jemand nicht seine Finger bei sich behält): Kündigung. Ich bin dann eher immer wieder verblüfft. was manche Arbeitsgerichte dann aber daraus machen. Da gibt es dann ab und zu viel Nachsicht. Letztens hatten wir den Fall, dass jemand bei einer Betriebsfeier nachweislich massiv eine Kollegin belästigt hat. Wenn dann das Gericht die lockere Atmosphäre, Alkohol und laute Musik als Entschuldigung sieht und die Richterin (nein kein alter weißer Mann) sagt, dass der Mitarbeiter doch seine Chance nutzen musste der Kollegin endlich näher kommen zu können und dass das Bedrängen, Betatschen bei einer solchen Feier von der Kollegin doch anders zu werten sei, als wenn es im Büro passiert sei. Kündigung hat nicht gehalten und ich bin gerade damit am LAG
Ich glaube solche Fälle passieren leider sehr häufig in Deutschland.

Also ich kenne einen Fall aus den Medien, wo das Gericht bestätigt hatte, dass die Kündigung rechtmäßig ist, wenn der Mitarbeiter auf einer Betriebsfeier eine Kollegin belästigt und bin schockiert dass es bei euch anders ausgjng😳

daher bin ich auch optimistisch für das LAG ;) der Fall zeigt aber leider auch, dass es noch immer Menschen gibt, die das bagatellisieren
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advocatus diaboli
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Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#7
10.06.2026, 22:42
Kommt natürlich auch auf das Nachtatverhalten an. Bittet der Täter am nächsten Tag bei der belästigten Person um Entschuldigung, zeigt sein Fehlverhalten selbst an und zahlt ggfs. sogar ein Ausgleich, dann dürfte der Sachverhalt anders zu bewerten sein. Fehlt ein solches Nachtatverhalten, ist eine Entfernung aus dem "Dienst" für mich nahezu unausweichlich.
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Freidenkender
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Beiträge: 791
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Registriert seit: Mar 2022
#8
Gestern, 08:47
(10.06.2026, 22:42)advocatus diaboli schrieb:  Kommt natürlich auch auf das Nachtatverhalten an. Bittet der Täter am nächsten Tag bei der belästigten Person um Entschuldigung, zeigt sein Fehlverhalten selbst an und zahlt ggfs. sogar ein Ausgleich, dann dürfte der Sachverhalt anders zu bewerten sein. Fehlt ein solches Nachtatverhalten, ist eine Entfernung aus dem "Dienst" für mich nahezu unausweichlich.

das Nachtatverhalten war es nicht. Der MA hat doch bislang in 8 Jahren Betriebszugehörigkeit noch keine Abmahnung dazu, lockere Atmosphäre der Betriebsveranstaltung, keine Kleidung zerrissen. Er hat doch nur an die Brüste, Hintern... gelangt und versucht die Zunge in den Mund zu stecken. Verbale Geschichten werten wir mal gar nicht. Entschuldigt meinen Sarkasmus. Der Fall macht mich echt wütend. Alles durch eine Vielzahl an Zeugen nachweisbar. Kollegin massiv betroffen durch den Vorfall. Sie bangte um ihren befristeten Vertrag, wenn sie da vorgeht. Solche Bedenken kann man zum Glück einfach auflösen. Das psychische Thema kann man nur bedingt nehmen.

Die Staatsanwaltschaft sieht es zum Glück auch nicht so entspannt wie das ArbG und meine (hoffentlich begründete) Hoffnung ist das LAG. 

Solche Menschen will ich nicht im Betrieb haben!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 08:51 von Freidenkender.)
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RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#9
Gestern, 08:51
(Gestern, 08:47)Freidenkender schrieb:  
(10.06.2026, 22:42)advocatus diaboli schrieb:  Kommt natürlich auch auf das Nachtatverhalten an. Bittet der Täter am nächsten Tag bei der belästigten Person um Entschuldigung, zeigt sein Fehlverhalten selbst an und zahlt ggfs. sogar ein Ausgleich, dann dürfte der Sachverhalt anders zu bewerten sein. Fehlt ein solches Nachtatverhalten, ist eine Entfernung aus dem "Dienst" für mich nahezu unausweichlich.

das Nachtatverhalten war es nicht. Der MA hat doch bislang in 8 Jahren Betriebszugehörigkeit noch keine Abmahnung dazu, lockere Atmosphäre der Betriebsveranstaltung, keine Kleidung zerrissen. Er hat doch nur an die Brüste, Hintern... gelangt und versucht die Zunge in den Mund zu stecken. Verbale Geschichten werten wir mal gar nicht. Entschuldigt meinen Sarkasmus. Der Fall macht mich echt wütend. Alles durch eine Vielzahl an Zeugen nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft sieht es zum Glück auch nicht so entspannt wie das ArbG und meine (hoffentlich begründete) Hoffnung ist das LAG. 

Solche Menschen will ich nicht im Betrieb haben!

Passt allerdings m.E. in die Linie der Arbeitsgerichte einschließlich des BAG, dass die Kündigung nicht Sanktion sein dürfe, sondern der Verhinderung weiterer auf Basis einer Prognosentscheidung zu befürchtender Vertragspflichtverletzungen dienen müsse. Kündigungsrecht ist bekanntlich eine Farce.
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Freidenkender
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Beiträge: 791
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#10
Gestern, 09:05
das stimmt! Aber eine weitere Dimension ist, ob die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist. Bei Straftaten schauen gegen den AG oder Kolleg:innen schauen die Gerichte da mit einem besonderen Maßstab drauf. Und für mich ist es definitiv nicht mehr zumutbar.
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