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Auslands-Verwaltungsstation in Hessen - Was tun mit Rest-Station
FelixFrankfurter
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2025
#1
08.06.2026, 20:28
Ich bin Referendar in Hessen und möchte meine Verwaltungsstation im Ausland verbringen. Nach den hessischen Vorschriften muss man dann ja zwei Monate Sonderurlaub nehmen. Hat jemand Ideen, womit ich die "Rest-Verwaltungsstation" auffüllen kann?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2026, 00:44 von FelixFrankfurter.)
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Nattifftoffe
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 5
Registriert seit: May 2024
#2
09.06.2026, 11:08
Entweder nutzt du die Zeit zum lernen oder du verlängerst deine Station bei einer hessischen Behörde, um keine Lücke im Lebenslauf zu haben. 
Die Kompensation der wegfallenden Bezüge ist auch schwierig; trotz des Sonderurlaubs darfst du die Maximalstundenanzahl einer Nebentätigkeit zB bei einer Kanzlei nicht überschreiten. Ausnahmen werden nicht gewährt.
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FelixFrankfurter
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2025
#3
Gestern, 00:05
Ich dachte, man muss sich für die Reststation eine andere Ausbildungsbehörde suchen?
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Kaloisus
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 3
Registriert seit: Sep 2025
#4
Gestern, 20:45
(Gestern, 00:05)FelixFrankfurter schrieb:  Ich dachte, man muss sich für die Reststation eine andere Ausbildungsbehörde suchen?

Dachte ich auch, dass man quasi die Stationen einfach in 2-2 unterteilt
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Nattifftoffe
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 5
Registriert seit: May 2024
#5
Vor 7 Stunden
(Gestern, 00:05)FelixFrankfurter schrieb:  Ich dachte, man muss sich für die Reststation eine andere Ausbildungsbehörde suchen?

Ja, das musst du. Mindestens zwei Monate müssen bei einer deutschen Behörde absolviert werden. 

Mein erste Antwort bezog sich auf Konstellationen, die nicht dem typischen 2 Monate Ausland x 2 Monate deutsche Behörde entsprechen. In dieser Konstellation hast du keinen Sonderurlaub, sondern erhälst weiter regulär deine Bezüge. 

Erst, wenn du beispielsweise 3 Monate beim Auswärtigen Amt warst und zwei Monate bei einer deutschen Behörde warst, kann es sein, dass du in den Sonderurlaub ohne Bezüge rutscht. Dann gilt das Gesagte aus meinem ersten Kommentar.
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