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  5. Mit knapp unter VB zur Amtsanwaltschaft?
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Mit knapp unter VB zur Amtsanwaltschaft?
Questioner
Member
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Beiträge: 108
Themen: 29
Registriert seit: Mar 2024
#1
Gestern, 21:59
Hallo liebe Forumsmitglieder,

leider hat es mit meinem Berufswunsch der StA nicht geklappt. Es sind wohl überall sehr gute Bewerber (NRW).

Nun überlege ich, ob ich mich auf eine Amtsanwaltsstelle bewerben soll, mit der Hoffnung, mich dort zu beweisen, und dann mglw nach 1-2 Jahren eine Chance auf eine StA Einstellung zu bekommen.

Ich liege sehr knapp unter einem VB im zweiten Examen.

Was denkt ihr? Mich stört schon etwas, dass man Gehaltstechnisch wohl verzichten muss, und auch habe ich die Sorge, dass ich mich nicht unbedingt ernst genommen fühle, von Verteidigern oder Gericht. Und auch dass für keine Verbrechen zuständig wäre 

Das Positive ist, dass man einen krisensicheren Job hätte, dass man ermittelt und in der Hauptverhandlung teilnimmt, wenn auch ,,nur" vor dem Strafrichter.

Ich weiß nicht, ob man dadurch wirklich die Wahrscheinlichkeit auf die StA Einstellung erhöhen kann. Wenn nicht, würde ich es nicht machen.

Verbaut man sich mglw auch etwas, wenn man erst AA ist und dann wieder in Kanzleien will?
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Belegexemplar
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2026
#2
Gestern, 22:25
StA aus NRW hier.

Ich würde es nicht machen. Es ist eine wirklich extrem stupide Tätigkeit. Das Problem ist, dass gegenüber den StAen die AAe nochmal deutlich mehr Verfahren bearbeiten. Es ist damit noch viel mehr Fließbandarbeit als als StA in der allgemeinen Abteilung. Zugleich fehlen die spannenden Verfahren, die man mal vernünftig gestalten kann und auch der Wechsel in die Sonderabteilung fällt weg.

Wenn es die StA werden soll (wozu ich nur raten kann), dann geh vorher in die Verwaltung oder werde RA (bestenfalls im Strafrecht, was nicht ganz einfach ist, siehe die zahlreichen Threads dazu). Möglicherweise auch als Tätigkeit als Syndikus im Bereich Compliance/Geldwäsche.

Der personelle Bedarf bei der StA NRW bleibt jedenfalls hoch, in den letzten Jahren ist viel eingestellt worden und konjunkturbedingt ist der öD aktuell attraktiver. Das verläuft der zyklisch, deine Chance wird kommen.

Hast du dich bei allen drei GStAen des Landes beworben und jeweils absagen kassiert?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 22:30 von Belegexemplar.)
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Questioner
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***
Beiträge: 108
Themen: 29
Registriert seit: Mar 2024
#3
Gestern, 22:28
Ich glaube deine Nachricht ist mittendrin abgebrochen 😅


Denkst du, ich kann meine Chancen auf eine Einstellung bei der StA erhöhen, wenn ich vorher AA war?
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Belegexemplar
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2026
#4
Gestern, 22:31
(Gestern, 22:28)Questioner schrieb:  Ich glaube deine Nachricht ist mittendrin abgebrochen 😅


Denkst du, ich kann meine Chancen auf eine Einstellung bei der StA erhöhen, wenn ich vorher AA war?

Das ist sehr schwierig zu sagen. Diese Fälle sind mE zu selten als dass dazu eine realistische Einschätzung möglich wäre.

Meines Erachtens verkauft man sich aber unter Wert.
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Daggel
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2025
#5
Gestern, 22:32
(Gestern, 21:59)Questioner schrieb:  Hallo liebe Forumsmitglieder,

leider hat es mit meinem Berufswunsch der StA nicht geklappt. Es sind wohl überall sehr gute Bewerber (NRW).

Nun überlege ich, ob ich mich auf eine Amtsanwaltsstelle bewerben soll, mit der Hoffnung, mich dort zu beweisen, und dann mglw nach 1-2 Jahren eine Chance auf eine StA Einstellung zu bekommen.

Ich liege sehr knapp unter einem VB im zweiten Examen.

Was denkt ihr? Mich stört schon etwas, dass man Gehaltstechnisch wohl verzichten muss, und auch habe ich die Sorge, dass ich mich nicht unbedingt ernst genommen fühle, von Verteidigern oder Gericht. Und auch dass für keine Verbrechen zuständig wäre 

Das Positive ist, dass man einen krisensicheren Job hätte, dass man ermittelt und in der Hauptverhandlung teilnimmt, wenn auch ,,nur" vor dem Strafrichter.

Ich weiß nicht, ob man dadurch wirklich die Wahrscheinlichkeit auf die StA Einstellung erhöhen kann. Wenn nicht, würde ich es nicht machen.

Verbaut man sich mglw auch etwas, wenn man erst AA ist und dann wieder in Kanzleien will?

Mit knapp unter VB nicht in der Justiz gelandet? Kann doch fast nicht sein, das reicht normalerweise locker. Jedenfalls in anderen Bundesländern
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Questioner
Member
***
Beiträge: 108
Themen: 29
Registriert seit: Mar 2024
#6
Gestern, 22:38
(Gestern, 22:25)Belegexemplar schrieb:  StA aus NRW hier.

Ich würde es nicht machen. Es ist eine wirklich extrem stupide Tätigkeit. Das Problem ist, dass gegenüber den StAen die AAe nochmal deutlich mehr Verfahren bearbeiten. Es ist damit noch viel mehr Fließbandarbeit als als StA in der allgemeinen Abteilung. Zugleich fehlen die spannenden Verfahren, die man mal vernünftig gestalten kann und auch der Wechsel in die Sonderabteilung fällt weg.

Wenn es die StA werden soll (wozu ich nur raten kann), dann geh vorher in die Verwaltung oder werde RA (bestenfalls im Strafrecht, was nicht ganz einfach ist, siehe die zahlreichen Threads dazu). Möglicherweise auch als Tätigkeit als Syndikus im Bereich Compliance/Geldwäsche.

Der personelle Bedarf bei der StA NRW bleibt jedenfalls hoch, in den letzten Jahren ist viel eingestellt worden und konjunkturbedingt ist der öD aktuell attraktiver. Das verläuft der zyklisch, deine Chance wird kommen.

Hast du dich bei allen drei GStAen des Landes beworben und jeweils absagen kassiert?

Ja, es hat sich leider keine GStA positiv zurück gemeldet.

In ein anderes Bundesland will ich eigentlich nicht ziehen
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Belegexemplar
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2026
#7
Gestern, 22:47
(Gestern, 22:38)Questioner schrieb:  
(Gestern, 22:25)Belegexemplar schrieb:  StA aus NRW hier.

Ich würde es nicht machen. Es ist eine wirklich extrem stupide Tätigkeit. Das Problem ist, dass gegenüber den StAen die AAe nochmal deutlich mehr Verfahren bearbeiten. Es ist damit noch viel mehr Fließbandarbeit als als StA in der allgemeinen Abteilung. Zugleich fehlen die spannenden Verfahren, die man mal vernünftig gestalten kann und auch der Wechsel in die Sonderabteilung fällt weg.

Wenn es die StA werden soll (wozu ich nur raten kann), dann geh vorher in die Verwaltung oder werde RA (bestenfalls im Strafrecht, was nicht ganz einfach ist, siehe die zahlreichen Threads dazu). Möglicherweise auch als Tätigkeit als Syndikus im Bereich Compliance/Geldwäsche.

Der personelle Bedarf bei der StA NRW bleibt jedenfalls hoch, in den letzten Jahren ist viel eingestellt worden und konjunkturbedingt ist der öD aktuell attraktiver. Das verläuft der zyklisch, deine Chance wird kommen.

Hast du dich bei allen drei GStAen des Landes beworben und jeweils absagen kassiert?

Ja, es hat sich leider keine GStA positiv zurück gemeldet.

In ein anderes Bundesland will ich eigentlich nicht ziehen

Wie lange ist das denn her?

Sowas kann auch etwas dauern, ich würde frühestens nach sechs Monaten mal Bilanz ziehen. Man kann dort auch anrufen, die Sachbearbeiter sind sehr freundlich.
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JurisRef
Senior Member
****
Beiträge: 257
Themen: 6
Registriert seit: Dec 2023
#8
Gestern, 22:59
(Gestern, 22:32)Daggel schrieb:  
(Gestern, 21:59)Questioner schrieb:  Hallo liebe Forumsmitglieder,

leider hat es mit meinem Berufswunsch der StA nicht geklappt. Es sind wohl überall sehr gute Bewerber (NRW).

Nun überlege ich, ob ich mich auf eine Amtsanwaltsstelle bewerben soll, mit der Hoffnung, mich dort zu beweisen, und dann mglw nach 1-2 Jahren eine Chance auf eine StA Einstellung zu bekommen.

Ich liege sehr knapp unter einem VB im zweiten Examen.

Was denkt ihr? Mich stört schon etwas, dass man Gehaltstechnisch wohl verzichten muss, und auch habe ich die Sorge, dass ich mich nicht unbedingt ernst genommen fühle, von Verteidigern oder Gericht. Und auch dass für keine Verbrechen zuständig wäre 

Das Positive ist, dass man einen krisensicheren Job hätte, dass man ermittelt und in der Hauptverhandlung teilnimmt, wenn auch ,,nur" vor dem Strafrichter.

Ich weiß nicht, ob man dadurch wirklich die Wahrscheinlichkeit auf die StA Einstellung erhöhen kann. Wenn nicht, würde ich es nicht machen.

Verbaut man sich mglw auch etwas, wenn man erst AA ist und dann wieder in Kanzleien will?

Mit knapp unter VB nicht in der Justiz gelandet? Kann doch fast nicht sein, das reicht normalerweise locker. Jedenfalls in anderen Bundesländern

Ich bin auch knapp am VB gescheitert und in RLP reichte das auch nicht für die Justiz, obwohl formal 8 Punkte reichen würde
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AET19
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2023
#9
Gestern, 23:08
Ich habe aufgrund der hohen Anforderungen mein Glück in Thüringen probiert und es hat funktioniert. Ich wollte auch unbedingt bei der StA arbeiten und ein Umzug unter Berücksichtigung, dass es wahrscheinlich auch hier nur noch eine Frage der Zeit ist bis die Anforderungen steigen, in Kauf genommen. Habe aber von einigen in Thüringen mitbekommen, dass wirklich sehr viele aus anderen Bundesländern kommen. Bisher auch mit wirklichen guten Noten. Ich fand den Umzug sehr hart, allerdings kann man halt nicht alles haben und muss ein Mittelweg finden. Würde allein wegen der Arbeitserfahrung nicht bei der AA anfangen. Wenn aber ein Umzug aus privaten Gründen wirklich nicht in Frage kommt, dann würde ich vlt. eher in der Landesverwaltung anfangen. Ist mE momentan aber auch super schwer ohne Berufserfahrung.
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Srcub
Junior Member
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Beiträge: 9
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#10
Gestern, 23:30
Ich würde mich nicht auf NRW beschränken, wenn die StA dein Wunschberuf ist. Für den eigenen Traum muss man eben manchmal einen gewissen Tod sterben.
Nach meiner Kenntnis werden die AA Stellen von NRW zudem ausgeschrieben und sind über das Jahr rar gesäht. Blinde Bewerbungen dürften da nichts bringen.
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