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Klausuren Mai 2026
HessEx_
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: May 2026
#81
Gestern, 21:28
Fast genau derselbe Sachverhalt wurde bereits im Januar Durchgang gestellt als Strafurteil, siehe die Forum Beiträge hierzu .. dort nur mit leichten Abweichungen, Geschädigter war ein beurlaubter Polizeibeamter und die Tritte waren nicht gegen den Kopf. Im Klausururteil soll man tatsächlich ein Gutachten in der rechtlichen Würdigung machen, so wurde es uns gesagt. Also auch alles anprüfen, was man ablehnt, nicht nur das, was man verurteilt. Absolut praxisfern..
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 21:31 von HessEx_.)
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Gast777
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: May 2026
#82
Gestern, 23:22
So in etwa stand es tatsächlich auch im Bearbeitervermerk, da stand sinngemäß, dass man in jedem Fall zu allen in Betracht kommenden Straftaten rechtliche Ausführungen machen soll, unabhängig davon ob diese erfüllt sind oder nicht. War auch etwas überfordert damit, weil das ja gar nicht den Anforderungen eines Urteils aus der Praxis entspricht. Hab es dann einfach gemacht, weil ich sonst teilweise auch gar nicht auf die Probleme hätte eingehen können.
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Lawlawland
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#83
Vor 8 Stunden
Also ich habe nichts geprüft, was nicht in ein Urteil reingehört hätte und habe trotzdem (falls ich nix übersehen habe) alle im Sachverhalt angelegten Probleme verarbeitet. Wenn sie noch mehr Delikte geprüft haben hätten wollen, hätten Sie diese ja Anklagen können, dann hätte man sie im Rahmen eines Teilfreispruchs ablehnen können, verstehe nicht wozu man dann diese Konstruktion eines Gutachtens im Urteil brauchen würde
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 8 Stunden von Lawlawland.)
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Schneckchen
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2024
#84
Vor 6 Stunden
Hm, also das hatte ich so schon immer im Kopf, dass man da insofern beim Urteil nicht wie in der Praxis vorgeht. Sonst gäbe es ja gar keine richtige materielle Prüfung.

Hat mir aber auch nichts geholfen, da ich materiell nicht viel gefunden habe. Okay, niedrige Beweggründe halt prüfen (bei mir +). Habe dann noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch das Ermorden vor ihren Augen angenommen. Einerseits etwas wild, andererseits fand ich das durchaus etwas angelegt, weil sonst wäre die Anklage in der Hinsicht plus spätere Einstellung des Teils ja komplett sinnlos. Bei der Frau habe ich dann nur eine Nötigung gemacht.

Andere habe da wohl wegen des Handys eine Strafvereitelung angenommen?

Mir fehlte auch eine Diskussion der fehlenden Belehrung im Rahmen der Beweiswürdigung, das war wahrscheinlich zu prüfen.

Ansonsten halt Strafzumessung...
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hauptsachejurist
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#85
Vor 6 Stunden
(Vor 6 Stunden)Schneckchen schrieb:  Hm, also das hatte ich so schon immer im Kopf, dass man da insofern beim Urteil nicht wie in der Praxis vorgeht. Sonst gäbe es ja gar keine richtige materielle Prüfung.

Hat mir aber auch nichts geholfen, da ich materiell nicht viel gefunden habe. Okay, niedrige Beweggründe halt prüfen (bei mir +). Habe dann noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch das Ermorden vor ihren Augen angenommen. Einerseits etwas wild, andererseits fand ich das durchaus etwas angelegt, weil sonst wäre die Anklage in der Hinsicht plus spätere Einstellung des Teils ja komplett sinnlos. Bei der Frau habe ich dann nur eine Nötigung gemacht.

Andere habe da wohl wegen des Handys eine Strafvereitelung angenommen?

Mir fehlte auch eine Diskussion der fehlenden Belehrung im Rahmen der Beweiswürdigung, das war wahrscheinlich zu prüfen.

Ansonsten halt Strafzumessung...

Du hast in Hessen geschrieben?
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RefHessen2026
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: May 2026
#86
Vor 6 Stunden
Ich finde es auch etwas komisch, dass das der einzige Klausurtyp sein soll bei dem man keinen der Praxis entsprechenden Entwurf abgeben soll? Dann müssten sie das ja mal wirklich deutlich machen und hinschreiben, dass wir in der rechtlichen Würdigung ein Gutachten im Urteil schreiben sollen? Kann ja wohl nicht wahr sein. 

Ich habe auch einen praxisgerechten Entwurf gemacht und bei A niedrige Beweggründe (+) und bei B Nötigung (+) Über diese ganzen Unterlassungssachen habe ich nachgedacht, aber abgelehnt und deshalb überhaupt nicht in mein Urteil aufgenommen. Unterlassene Hilfeleistung wäre vielleicht anzunehmen gewesen? Weiß nicht. War dann bei mir irgendwie nicht viel drin in der Prüfung. Das einzige Problem das ich aufgemacht habe war die Abgrenzung dolus eventualis und fahrlässig hinsichtlich des Tötungsvorsatz, was ich aber auch bei heftigen Tritten mit Stahlkappenschuhen gegen den Kopf auch im Ergebnis absolut eindeutig fand. 

Das mit den Schutzbefohlenen bezog sich m.E. darauf, dass er seiner Tochter ins Gesicht geschlagen hat was ja im Verhältnis zum Mord dann nicht ins Gewicht fiel und deshalb eingestellt wurde. 

Probleme mit der Beweisverwertung habe ich nicht gesehen und gehören auch in der Praxis nicht ins Urteil. In der Beweiswürdigung, die in der Praxis eher ausführlich durchgeführt wird war auch nichts drin? Die haben sich ja geständig eingelassen, die Aussagen sich gedeckt etc. 

Verstehe die Klausur immer noch nicht und bin weiterhin wütend, dass ein Urteil gestellt wurde. Als ob wir nicht genug Ausnahme-Klausuren gehabt hätten in diesem Durchgang. Absolut unfair und nicht vergleichbar mit den anderen Durchgängen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 6 Stunden von RefHessen2026.)
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Schneckchen
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2024
#87
Vor 6 Stunden
Will dir auf gar keinen Fall zu nahe treten, aber zum einen schreiben sie es ja recht deutlich in den Bearbeitervermerk und zum anderen steht sowohl das umfassende materielle Prüfen (ich habe es dennoch im Urteilsstil gemacht) innerhalb der rechtlichen Würdigung, als auch das Ansprechen von Beweisverwertungsproblemen innerhalb der Beweiswürdigung so in jedem Skript... Wie gesagt, habe es auch nicht so gemacht und letzteres Übersehen, aber ja  Upside_down 
Fies finde ich da eher, dass sie das Urteil jetzt öfter bringen. 

Na ja, wenn alle Abkacken, sind unsere Klausuren vielleicht insgesamt dennoch eine 5-6 und alles ist gut  Lesen
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Schneckchen
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2024
#88
Vor 6 Stunden
Ach ja, für die Verwertung war wohl die fehlende Belehrung vor dem Geständnis der Frau angelegt, meinte eine Freundin. Fand ich soweit auch einleuchtend....
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Lawlawland
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#89
Vor 5 Stunden
Ich habe niedrige Beweggründe abgelehnt und stattdessen Verdeckungsabsicht bei einem Mord durch Unterlassen angenommen. 
Mal eine andere Frage, kann mir jemand erklären, wofür der Strafbefehl da war? 
Für eine Gesamtstrafenbildung hätte ja auch das Register gereicht.
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Lawlawland
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#90
Vor 5 Stunden
Und können vielleicht diejenigen, die das Examen jetzt zum zweiten Mal schreiben, mal etwas zur Bewertung sagen? Ich kann mir das irgendwie nicht so richtig vorstellen. Was braucht es denn um vier Punkte zu haben? ich habe das Gefühl in allen Klausuren gab es so oft so kleine Stellschrauben, die komplett verändert haben was man geprüft hat. kann man mit gutem argumentieren trotzdem noch gute Noten erzielen? wie wirken sich kleine Flüchtigkeitsfehler aus, beispielsweise im Rubrum oder im Tenor? Wie ist es, wenn man beispielsweise einen Tatbestand übersehen hat?
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