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Klausuren Mai 2026
HessEx_
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: May 2026
#81
Vor 11 Stunden
Fast genau derselbe Sachverhalt wurde bereits im Januar Durchgang gestellt als Strafurteil, siehe die Forum Beiträge hierzu .. dort nur mit leichten Abweichungen, Geschädigter war ein beurlaubter Polizeibeamter und die Tritte waren nicht gegen den Kopf. Im Klausururteil soll man tatsächlich ein Gutachten in der rechtlichen Würdigung machen, so wurde es uns gesagt. Also auch alles anprüfen, was man ablehnt, nicht nur das, was man verurteilt. Absolut praxisfern..
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 10 Stunden von HessEx_.)
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Gast777
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: May 2026
#82
Vor 9 Stunden
So in etwa stand es tatsächlich auch im Bearbeitervermerk, da stand sinngemäß, dass man in jedem Fall zu allen in Betracht kommenden Straftaten rechtliche Ausführungen machen soll, unabhängig davon ob diese erfüllt sind oder nicht. War auch etwas überfordert damit, weil das ja gar nicht den Anforderungen eines Urteils aus der Praxis entspricht. Hab es dann einfach gemacht, weil ich sonst teilweise auch gar nicht auf die Probleme hätte eingehen können.
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Lawlawland
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#83
Vor 24 Minuten
Also ich habe nichts geprüft, was nicht in ein Urteil reingehört hätte und habe trotzdem (falls ich nix übersehen habe) alle im Sachverhalt angelegten Probleme verarbeitet. Wenn sie noch mehr Delikte geprüft haben hätten wollen, hätten Sie diese ja Anklagen können, dann hätte man sie im Rahmen eines Teilfreispruchs ablehnen können, verstehe nicht wozu man dann diese Konstruktion eines Gutachtens im Urteil brauchen würde
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 22 Minuten von Lawlawland.)
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