16.02.2026, 13:16
Hallo,
ich fange demnächst in einer Behörde als Volljurist in der Verwaltung an. Vorher war ich als Anwalt im Zivilrecht unterwegs.
Da ich einen guten Eindruck hinterlassen möchte, ist es mir wichtig, mich schon vor Stellenantritt über etwaige Gepflogenheiten zu informieren. Für die fachliche Weiterbildung lese ich noch mal meine Ausbildungsliteratur für das öffentliche Recht, dazu lese ich Urteile und setze mich als Zuschauer in mein örtliches Verwaltungsgericht, um mich gedanklich schon mal einzustimmen.
Daher meine Frage an die Verwaltungsrichter, juristische Behördenmitarbeiter und gern auch Anwälte mit Verwaltungsgerichtserfahrung: Gibt es DOs & DON'Ts spezifisch in diesem juristischen Bereich, Gepflogenheiten vor Gericht etc.? Wenn ihr als Behördenjuristen frische Kolleginnen oder Kollegen einarbeitet, gibt es Aspekte, auf die es euch besonders ankommt oder Dinge, die Anfänger oft falsch machen?
Danke!
MfG
ich fange demnächst in einer Behörde als Volljurist in der Verwaltung an. Vorher war ich als Anwalt im Zivilrecht unterwegs.
Da ich einen guten Eindruck hinterlassen möchte, ist es mir wichtig, mich schon vor Stellenantritt über etwaige Gepflogenheiten zu informieren. Für die fachliche Weiterbildung lese ich noch mal meine Ausbildungsliteratur für das öffentliche Recht, dazu lese ich Urteile und setze mich als Zuschauer in mein örtliches Verwaltungsgericht, um mich gedanklich schon mal einzustimmen.
Daher meine Frage an die Verwaltungsrichter, juristische Behördenmitarbeiter und gern auch Anwälte mit Verwaltungsgerichtserfahrung: Gibt es DOs & DON'Ts spezifisch in diesem juristischen Bereich, Gepflogenheiten vor Gericht etc.? Wenn ihr als Behördenjuristen frische Kolleginnen oder Kollegen einarbeitet, gibt es Aspekte, auf die es euch besonders ankommt oder Dinge, die Anfänger oft falsch machen?
Danke!
MfG
16.02.2026, 14:05
(16.02.2026, 13:16)blabla1337 schrieb: Hallo,
ich fange demnächst in einer Behörde als Volljurist in der Verwaltung an. Vorher war ich als Anwalt im Zivilrecht unterwegs.
Da ich einen guten Eindruck hinterlassen möchte, ist es mir wichtig, mich schon vor Stellenantritt über etwaige Gepflogenheiten zu informieren. Für die fachliche Weiterbildung lese ich noch mal meine Ausbildungsliteratur für das öffentliche Recht, dazu lese ich Urteile und setze mich als Zuschauer in mein örtliches Verwaltungsgericht, um mich gedanklich schon mal einzustimmen.
Daher meine Frage an die Verwaltungsrichter, juristische Behördenmitarbeiter und gern auch Anwälte mit Verwaltungsgerichtserfahrung: Gibt es DOs & DON'Ts spezifisch in diesem juristischen Bereich, Gepflogenheiten vor Gericht etc.? Wenn ihr als Behördenjuristen frische Kolleginnen oder Kollegen einarbeitet, gibt es Aspekte, auf die es euch besonders ankommt oder Dinge, die Anfänger oft falsch machen?
Danke!
MfG
Die öffentliche Verwaltung ist sehr heterogen. Die genaue Behörde musst du sicherlich nicht nennen, allerdings kann es sicherlich hilfreich sein, womöglich Dienstherr (Bund/Land/Kommune), ggf. Nord/Süd/Ost/West oder bei großen Flächenverwaltungen (Zoll/BPol/Finanzverwaltung usw.) diese beim Namen zu nennen. Die Gepflogenheiten können sich zwischen verschiedenen Behörden mitunter erheblich unterscheiden. Teilweise ergeben sich auch noch Unterschiede zwischen unmittelbarer und mittelbarer Landes- oder Bundesverwaltung.
Bspw.: Hier wird in der unmittelbaren Landesverwaltung stark auf verwaltungsfachliche Verfügungstechnik gesetzt und das entsprechend erwartet - jedenfalls in der mittelbaren Landesverwaltung eines anderen Landes, ist das völlig unüblich und unbekannt.
Eine Kommune operiert auch nochmal anders als die Landesverwaltung, dabei kann es sich auch je nach Größe der Kommune unterscheiden. Kleinere Gemeinden haben oftmals wenn überhaupt nur einen Volljuristen, nicht selten als stellv. des Bürgermeisters; dann ist die Verantwortung ungleich höher. Größere Gemeinden oder Landkreise haben ggf. auch mehrere Juristen, wodurch eine stärkere Arbeitsteilung und Verantwortungsaufteilung bestehen kann.
16.02.2026, 15:24
(16.02.2026, 14:05)RefNdsOL schrieb:(16.02.2026, 13:16)blabla1337 schrieb: Hallo,
ich fange demnächst in einer Behörde als Volljurist in der Verwaltung an. Vorher war ich als Anwalt im Zivilrecht unterwegs.
Da ich einen guten Eindruck hinterlassen möchte, ist es mir wichtig, mich schon vor Stellenantritt über etwaige Gepflogenheiten zu informieren. Für die fachliche Weiterbildung lese ich noch mal meine Ausbildungsliteratur für das öffentliche Recht, dazu lese ich Urteile und setze mich als Zuschauer in mein örtliches Verwaltungsgericht, um mich gedanklich schon mal einzustimmen.
Daher meine Frage an die Verwaltungsrichter, juristische Behördenmitarbeiter und gern auch Anwälte mit Verwaltungsgerichtserfahrung: Gibt es DOs & DON'Ts spezifisch in diesem juristischen Bereich, Gepflogenheiten vor Gericht etc.? Wenn ihr als Behördenjuristen frische Kolleginnen oder Kollegen einarbeitet, gibt es Aspekte, auf die es euch besonders ankommt oder Dinge, die Anfänger oft falsch machen?
Danke!
MfG
Die öffentliche Verwaltung ist sehr heterogen. Die genaue Behörde musst du sicherlich nicht nennen, allerdings kann es sicherlich hilfreich sein, womöglich Dienstherr (Bund/Land/Kommune), ggf. Nord/Süd/Ost/West oder bei großen Flächenverwaltungen (Zoll/BPol/Finanzverwaltung usw.) diese beim Namen zu nennen. Die Gepflogenheiten können sich zwischen verschiedenen Behörden mitunter erheblich unterscheiden. Teilweise ergeben sich auch noch Unterschiede zwischen unmittelbarer und mittelbarer Landes- oder Bundesverwaltung.
Bspw.: Hier wird in der unmittelbaren Landesverwaltung stark auf verwaltungsfachliche Verfügungstechnik gesetzt und das entsprechend erwartet - jedenfalls in der mittelbaren Landesverwaltung eines anderen Landes, ist das völlig unüblich und unbekannt.
Eine Kommune operiert auch nochmal anders als die Landesverwaltung, dabei kann es sich auch je nach Größe der Kommune unterscheiden. Kleinere Gemeinden haben oftmals wenn überhaupt nur einen Volljuristen, nicht selten als stellv. des Bürgermeisters; dann ist die Verantwortung ungleich höher. Größere Gemeinden oder Landkreise haben ggf. auch mehrere Juristen, wodurch eine stärkere Arbeitsteilung und Verantwortungsaufteilung bestehen kann.
Danke für die Rückmeldung, ich fange in einer Bundesbehörde mit Sitz in Nds. an
16.02.2026, 16:15
Ich würde sagen: erst einmal alles in Ruhe anschauen. Je nach Behörde sind die Gepflogenheiten vollkommen unterschiedlich: wie lautet die Anrede in Mails ("Lieber Herr", "Sehr geehrter Herr", "Herr", "Hallo" oder gar keine), wie schnell wird man per Du, ... Alles möglich! Eine gewisse Zurückhaltung gegenüber potentiell höhergestellten Menschen ist auch nicht verkehrt (nicht am ersten Tag gönnerhaft einem Abteilungsleiter das Du anbieten), überhaupt ein Gefühl für die Organisation bekommen. Im Zweifel gibt es bei allem einen Vorgesetzten, den man fragen kann.
17.02.2026, 19:59
(16.02.2026, 13:16)blabla1337 schrieb: Hallo,
ich fange demnächst in einer Behörde als Volljurist in der Verwaltung an. Vorher war ich als Anwalt im Zivilrecht unterwegs.
Da ich einen guten Eindruck hinterlassen möchte, ist es mir wichtig, mich schon vor Stellenantritt über etwaige Gepflogenheiten zu informieren. Für die fachliche Weiterbildung lese ich noch mal meine Ausbildungsliteratur für das öffentliche Recht, dazu lese ich Urteile und setze mich als Zuschauer in mein örtliches Verwaltungsgericht, um mich gedanklich schon mal einzustimmen.
Daher meine Frage an die Verwaltungsrichter, juristische Behördenmitarbeiter und gern auch Anwälte mit Verwaltungsgerichtserfahrung: Gibt es DOs & DON'Ts spezifisch in diesem juristischen Bereich, Gepflogenheiten vor Gericht etc.? Wenn ihr als Behördenjuristen frische Kolleginnen oder Kollegen einarbeitet, gibt es Aspekte, auf die es euch besonders ankommt oder Dinge, die Anfänger oft falsch machen?
Danke!
MfG
Gibt es ein Onboarding/Patensystem o.ä.?
Gerade am Anfang ist es auch wichtig, schnell zu wissen, wo die Mustervorlagen, Briefköpfe, usw. liegen, wie der Aktenlauf bzw. die interne Mitzeichnung etc. funktioniert. Ich würde auch zeitnah schauen, wer in der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium?) für Euch zuständig ist, es schadet nie, die entsprechenden Namen zu kennen.
Und natürlich ganz wichtig: Wo ist die Kaffeemaschine und wie funktioniert sie









