05.02.2026, 19:11
Mein ihr man hätte es auch über EBV machen können?
05.02.2026, 19:23
Ich habs über § 231 BGB gelöst. Im Grüni stand bei Selbsthilfe der Vermieter, dass umfassende SE Ansprüche nach § 231 BGB entstehen sollen.
Aber ob das so richtig ist.....die Kommentierung war "dürftig" und hat nur schwammig besagt, dass es keine Umgehung vom staatlichen Organen geben soll. Zumindest habe ich es so verstanden.....
Erfüllung mit dem Bargeld auch verkackt, weil in den letzten fünf Minuten geschrieben und übersehen, dass Erfüllung nur bei vorläufig vollstr. Urteilen abgelehnt wird.
Aber ob das so richtig ist.....die Kommentierung war "dürftig" und hat nur schwammig besagt, dass es keine Umgehung vom staatlichen Organen geben soll. Zumindest habe ich es so verstanden.....
Erfüllung mit dem Bargeld auch verkackt, weil in den letzten fünf Minuten geschrieben und übersehen, dass Erfüllung nur bei vorläufig vollstr. Urteilen abgelehnt wird.
05.02.2026, 19:24
05.02.2026, 19:32
(05.02.2026, 19:23)medal-of-Hansen schrieb: Ich habs über § 231 BGB gelöst. Im Grüni stand bei Selbsthilfe der Vermieter, dass umfassende SE Ansprüche nach § 231 BGB entstehen sollen.
Aber ob das so richtig ist.....die Kommentierung war "dürftig" und hat nur schwammig besagt, dass es keine Umgehung vom staatlichen Organen geben soll. Zumindest habe ich es so verstanden.....
Erfüllung mit dem Bargeld auch verkackt, weil in den letzten fünf Minuten geschrieben und übersehen, dass Erfüllung nur bei vorläufig vollstr. Urteilen abgelehnt wird.
hab´s auch so, § 229 BGB hat mich in den "schuldunabhängigen" SEA aus § 231 BGB geführt und habs auch versucht mit § 562b BGB zu lösen > keine "eingebrachte Sache des Mieters", da im Eigentümer des Klägers, aber waren insgesamt bei mir nur maximal 6-7 Zeilen
06.02.2026, 16:14
Was war das bitte heute für eine Klausur? 😂😂😂
06.02.2026, 17:26
06.02.2026, 17:29
06.02.2026, 17:53
Wie habt ihr diesen Fiebertraum gelößt?
06.02.2026, 18:04
(06.02.2026, 17:53)Juridicus56 schrieb: Wie habt ihr diesen Fiebertraum gelößt?
Ich habe erstmal zwei Stunden verzweifelt im Habersack und Grüneberg erstmal Normen/Fundstellen gesucht 😂
den mietrechtlichen Teil habe ich erstmal die 1. Kündigung des verstorbenen Mieters geprüft, aber da fehlte es am wirksamen Zugang, da Mieter bereits tot, dann habe ich geprüft ob vlt wirksam an die Lebensgefährtin zugestellt wrrden konnte, indem sie nach Tod in das Mietverhältnis eintrat. 263 Abs. 2 oder so. Aber im Absatz 3 stand dran, dass der Eintritt nicht erfolg wenn sie erklärt sie wolle an dem Mietverhältnis nicht festhalten. Also ging das Mietverhältnis an die Erbin über. Damit gab es keine Kündigung
Für die 2. Kündigung habe ich ganz viel versucht zu begründen und i.E. gesagt, für sie und ihre Freundin reicht auch eine Wohnung im EG (da gabs doch mal einen ähnlichen Fall mit einer alleinstehenden Tochter die 120 qm bewohnen wollte vor 1 oder 2 Jahren). Habe dummerweise auch überlesen, dass Eigentümer die eingetragene GbR ist und nicht der Mandant als natürliche Person. Dazu habe uch also leider nichts geschrieben.
In den Zweckmäßigkeit kam ich dann zum Ergebnis, mit der Tochter des K einen Aufhebungsvertrag zu schließen, da diese in Portugal lebt und wohl kein Interesse an der Fortsetzung der Wohnung hätte, sodass die Tochter dort einziehen könnte.
Den sachenrechtlichen Teil habe ich übersprungen, da ich dazu nichts wusste erstmal und kam am Ende auch nicht nehr dazu. Der fehlt also leider komplett
Zum erbrechtlichen Teil habe ich versucht jeden einzelnen angesprochenen Punkt durchzuprüfen. Also da kam ich dann zum Ergebnis dass der Mandant mit seiner Freu einen Vertrag auf Erbverzicht notariell beurkundet, indem die Frau auf ihren Pflichtteil verzichtet, damit die Tochter erbt. Dann habe ich versucht mir was mit Nacherbe und Ersatz der Kinder der Tochter zusammen zu reimen. Für den Tierschutzverein habe ich irgendwas mit Zweckvermächtnis geschrieben und zum Aufhebungsverbot und Änderungsverbot habe ich auch irgendwas mit aufgenommen, aber da hatte ich kaum Zeit. Und dann habe ich noch bzgl. Form die entsprechenden Normen zitiert, was da zu beachten ust und mir noch für den praktischen Entwurf versucht Mühe zu geben, damit wenigstens das ordentlich ist 😅
06.02.2026, 18:18
Portugal? GbR Vermieter? Oh man dann habe ich einiges überlesen im Stress
habe aber auch Wirksamkeit beider Kündigungen verneint.
Den Sachenrecht Teil habe ich auch extrem kurz, v.a. dann Voraussetzungen §§ 873, 925 BGB geprüft und bei Eintragung wegen den Verfahrensfehlern bei der Eintragung rausgeflogen.
Dann einen Grundbuchberichtigungsanspruch und was mit den Gegenansprüchen (Löschung Belastungen; Vormerkung) ist.
habe aber auch Wirksamkeit beider Kündigungen verneint.Den Sachenrecht Teil habe ich auch extrem kurz, v.a. dann Voraussetzungen §§ 873, 925 BGB geprüft und bei Eintragung wegen den Verfahrensfehlern bei der Eintragung rausgeflogen.
Dann einen Grundbuchberichtigungsanspruch und was mit den Gegenansprüchen (Löschung Belastungen; Vormerkung) ist.


