29.01.2026, 16:25
(29.01.2026, 15:37)Lawgirl6161 schrieb: Er ist jedoch der Auffassung, dass ich einen Schaden verursacht habe für seine Kanzlei. Ich glaube er meint den "gefühlten" Schaden, da er den restlichen Vorschuss von fast 10.000 Euro erstatten musste, die der Mandant für weitere anstehende Tätigkeiten bereits erbracht hatte. Das ist aber kein Schaden in meinen Augen.
Dein Text liest sich auch so, als sei das generell ein wiederkehrender Mandant mit verschiedenen Verfahren, das könnte bei so einer winzigen Kanzlei und einem restlichen Vorschuss von 10k eine eurer größeren Cashcows mit zuverlässigem Umsatz sein.
So ein Mandat legt man dann nicht nieder, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Wenn du am 19.01. das Thema Niederlegung zum ersten Mal angesprochen und am 27.01. eigenmächtig durchgezogen hast, war das bei bedeutendem Geschäft ziemlich schnell und voreilig.
Dein Chef wollte ihn vermutlich halten und hätte das Mandat selbst übernommen oder - falls überhaupt existent - einem anderen Berufsträger übergeben.
29.01.2026, 18:05
(29.01.2026, 16:25)RRalf schrieb:(29.01.2026, 15:37)Lawgirl6161 schrieb: Er ist jedoch der Auffassung, dass ich einen Schaden verursacht habe für seine Kanzlei. Ich glaube er meint den "gefühlten" Schaden, da er den restlichen Vorschuss von fast 10.000 Euro erstatten musste, die der Mandant für weitere anstehende Tätigkeiten bereits erbracht hatte. Das ist aber kein Schaden in meinen Augen.
Dein Text liest sich auch so, als sei das generell ein wiederkehrender Mandant mit verschiedenen Verfahren, das könnte bei so einer winzigen Kanzlei und einem restlichen Vorschuss von 10k eine eurer größeren Cashcows mit zuverlässigem Umsatz sein.
So ein Mandat legt man dann nicht nieder, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Wenn du am 19.01. das Thema Niederlegung zum ersten Mal angesprochen und am 27.01. eigenmächtig durchgezogen hast, war das bei bedeutendem Geschäft ziemlich schnell und voreilig.
Dein Chef wollte ihn vermutlich halten und hätte das Mandat selbst übernommen oder - falls überhaupt existent - einem anderen Berufsträger übergeben.
Abgerechnet wurden bislang über 10.000 Euro und ja, es war einer meiner größeren Fälle aber alles andere als eine Cashcow. Denn die Zeit, die er in Anspruch genommen hat und das Ausmaß der Verfahren war immens. Ich würde sicherlich unter Mindestlohn landen, wenn ich alles zusammenrechne.
29.01.2026, 19:23
(29.01.2026, 16:25)RRalf schrieb:(29.01.2026, 15:37)Lawgirl6161 schrieb: Er ist jedoch der Auffassung, dass ich einen Schaden verursacht habe für seine Kanzlei. Ich glaube er meint den "gefühlten" Schaden, da er den restlichen Vorschuss von fast 10.000 Euro erstatten musste, die der Mandant für weitere anstehende Tätigkeiten bereits erbracht hatte. Das ist aber kein Schaden in meinen Augen.
Dein Text liest sich auch so, als sei das generell ein wiederkehrender Mandant mit verschiedenen Verfahren, das könnte bei so einer winzigen Kanzlei und einem restlichen Vorschuss von 10k eine eurer größeren Cashcows mit zuverlässigem Umsatz sein.
So ein Mandat legt man dann nicht nieder, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Wenn du am 19.01. das Thema Niederlegung zum ersten Mal angesprochen und am 27.01. eigenmächtig durchgezogen hast, war das bei bedeutendem Geschäft ziemlich schnell und voreilig.
Dein Chef wollte ihn vermutlich halten und hätte das Mandat selbst übernommen oder - falls überhaupt existent - einem anderen Berufsträger übergeben.
Ich habe übrigens soeben die Terminsladung (Termin am 05.03.2026) erhalten sowie einen Antrag der Gegenseite auf Entscheidung durch Teilbeschluss. Ich habe die Unterlagen dem Mandanten weitergeleitet und nochmals darauf hingewiesen, dass das Mandat beendet ist und er einen neuen Bevollmächtigten benennen muss (so wie viele andere Hinweise aus anwaltlicher Vorsicht). Jetzt ist genau der Fall eingetreten, vor dem ich meinen Arbeitgeber gewarnt hatte... Jetzt habe ich zwar vor der Terminsladung und ohne laufende Fristen niedergelegt. Wenn er aber niemanden neues benennt bis zum 05.03.2026 müssen wir zum Termin erscheinen. Bzw. müssten sogar noch bis etwa 2 Wochen vorher das wissen, da der Gegneranwalt einen Teilbeschluss beantragt und daher Gegenanträge erforderlich sind. Jetzt macht sich in mir wieder Panik breit...
29.01.2026, 23:04
(29.01.2026, 19:23)Lawgirl6161 schrieb:(29.01.2026, 16:25)RRalf schrieb:(29.01.2026, 15:37)Lawgirl6161 schrieb: Er ist jedoch der Auffassung, dass ich einen Schaden verursacht habe für seine Kanzlei. Ich glaube er meint den "gefühlten" Schaden, da er den restlichen Vorschuss von fast 10.000 Euro erstatten musste, die der Mandant für weitere anstehende Tätigkeiten bereits erbracht hatte. Das ist aber kein Schaden in meinen Augen.
Dein Text liest sich auch so, als sei das generell ein wiederkehrender Mandant mit verschiedenen Verfahren, das könnte bei so einer winzigen Kanzlei und einem restlichen Vorschuss von 10k eine eurer größeren Cashcows mit zuverlässigem Umsatz sein.
So ein Mandat legt man dann nicht nieder, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Wenn du am 19.01. das Thema Niederlegung zum ersten Mal angesprochen und am 27.01. eigenmächtig durchgezogen hast, war das bei bedeutendem Geschäft ziemlich schnell und voreilig.
Dein Chef wollte ihn vermutlich halten und hätte das Mandat selbst übernommen oder - falls überhaupt existent - einem anderen Berufsträger übergeben.
Ich habe übrigens soeben die Terminsladung (Termin am 05.03.2026) erhalten sowie einen Antrag der Gegenseite auf Entscheidung durch Teilbeschluss. Ich habe die Unterlagen dem Mandanten weitergeleitet und nochmals darauf hingewiesen, dass das Mandat beendet ist und er einen neuen Bevollmächtigten benennen muss (so wie viele andere Hinweise aus anwaltlicher Vorsicht). Jetzt ist genau der Fall eingetreten, vor dem ich meinen Arbeitgeber gewarnt hatte... Jetzt habe ich zwar vor der Terminsladung und ohne laufende Fristen niedergelegt. Wenn er aber niemanden neues benennt bis zum 05.03.2026 müssen wir zum Termin erscheinen. Bzw. müssten sogar noch bis etwa 2 Wochen vorher das wissen, da der Gegneranwalt einen Teilbeschluss beantragt und daher Gegenanträge erforderlich sind. Jetzt macht sich in mir wieder Panik breit...
Warum musst Du ohne Mandat zum Termin erscheinen?
29.01.2026, 23:43
Du musst nicht zum Termin erscheinen, aber bei Anwaltszwang noch die Post entgegen nehmen und weiterleiten bis er einen neuen Anwalt hat. Dem Gericht schickst du morgen einen Schriftsatz, in dem du die Beendigung des Mandats mitteilst und bittest um Terminverschiebung bzw. Aufhebung für euren Ex-Mandanten, damit er Zeit genug für die Anwaltssuche hat.
Bitte keine Panik. Das Gericht stimmt dem Antrag zu 99,9% zu. Ist halt nur nervig mit der Post, aber das ist in ein paar Wochen auch erledigt.
Bitte keine Panik. Das Gericht stimmt dem Antrag zu 99,9% zu. Ist halt nur nervig mit der Post, aber das ist in ein paar Wochen auch erledigt.


