27.01.2026, 20:19
Hallo zusammen,
ich bin seit drei Jahren angestellte Rechtsanwältin in einer 5-Mann-Kanzlei in einer Kleinstadt. Ich bearbeite hauptsächlich familienrechtliche und verkehrsrechtliche Mandate.
Ich hatte seit etwa 1,5 Jahren einen Mandanten in einer familienrechtlichen Angelegenheit, der häufig meine Kompetenz angezweifelt hat und überlange (teilweise 2-3 Stunden) beansprucht hat. In den Besprechungen ging es um nicht durchsetzbare Ideen, anderes (vieles) habe ich auch in meinen Schriftsätzen verwendet. Trotz der ganzen Zeit und mehreren 25-seitigen Schriftsätzen, die ich in einem Trennungsunterhaltsverfahren angefertigt habe, hat er immer wieder meine Arbeit kritisiert. Zuletzt forderte er auch ein Gespräch bei meinem Chef ein und beschwerte sich da über mich. Er schrieb auch 2 Stellungnahmen, in denen er mir unter anderem vorwirft, dass ich seine Steuerberatung 81 Stunden Zeit gekostet habe etc. . Es sind Vorwürfe, die ich in keinster Weise nachvollziehen kann.
Ich habe meinem Chef schon vor 2 Wochen mitgeteilt, dass es große Probleme gibt. Am 19.01. habe ich ihm mitgeteilt, dass ich das Mandat niederlegen möchte, weil ich keine Kommunikationsebene mehr finden kann nach all seinen Anschuldigungen. Ich habe noch nie ein Mandat niedergelegt und das war auch nicht mein erster schwieriger Mandant. Mein Chef hat auf meine Bitten, die Mandatsniederlegung mit mir zu besprechen, mich immer wieder vertröstet. Zuletzt hat er auch meine Nachricht und meinen Anruf ignoriert. Da ich damit rechnen musste, dass jederzeit ein Termin bestimmt werden kann, musste ich handeln und habe daher das Mandat niedergelegt. Da ein Vorschuss bezahlt wurde, gibt es auch keine offenen Rechnungen. Mein Chef hat mich heute angeschrien, dass mein Verhalten unmöglich war und er mir nicht erlaubt hätte, das Mandat niederzulegen. Ich sehe das anders, weil ich als Anwältin auch höchstpersönliche berufliche Verantwortung trage und ich mich nicht verpflichtet sehe, sehenden Auges ein Haftungsrisiko einzugehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber mir vorschreiben darf, ein Mandat gegen meinen Willen fortzuführen. Insbesondere dann, wenn ich auf mehrere Bitten keine Rückmeldung erhalte. Meine Gründe für die Mandatsniederlegung erkennt er übrigens nicht an. Er meinte sogar, dass ich für einen Schaden aufkommen muss, wenn ihm einer entsteht. Ich bitte um eine ehrliche Einschätzung. Ich hab auch kein Problem damit, wenn hier die Auffassung vertreten wird, dass ich Unrecht habe.
Es ist mir wirklich nicht klar, wie das Weisungsrecht in meiner Situation über der anwaltlichen Berufsethik stehen kann. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, das Ganze durchzulesen
ich bin seit drei Jahren angestellte Rechtsanwältin in einer 5-Mann-Kanzlei in einer Kleinstadt. Ich bearbeite hauptsächlich familienrechtliche und verkehrsrechtliche Mandate.
Ich hatte seit etwa 1,5 Jahren einen Mandanten in einer familienrechtlichen Angelegenheit, der häufig meine Kompetenz angezweifelt hat und überlange (teilweise 2-3 Stunden) beansprucht hat. In den Besprechungen ging es um nicht durchsetzbare Ideen, anderes (vieles) habe ich auch in meinen Schriftsätzen verwendet. Trotz der ganzen Zeit und mehreren 25-seitigen Schriftsätzen, die ich in einem Trennungsunterhaltsverfahren angefertigt habe, hat er immer wieder meine Arbeit kritisiert. Zuletzt forderte er auch ein Gespräch bei meinem Chef ein und beschwerte sich da über mich. Er schrieb auch 2 Stellungnahmen, in denen er mir unter anderem vorwirft, dass ich seine Steuerberatung 81 Stunden Zeit gekostet habe etc. . Es sind Vorwürfe, die ich in keinster Weise nachvollziehen kann.
Ich habe meinem Chef schon vor 2 Wochen mitgeteilt, dass es große Probleme gibt. Am 19.01. habe ich ihm mitgeteilt, dass ich das Mandat niederlegen möchte, weil ich keine Kommunikationsebene mehr finden kann nach all seinen Anschuldigungen. Ich habe noch nie ein Mandat niedergelegt und das war auch nicht mein erster schwieriger Mandant. Mein Chef hat auf meine Bitten, die Mandatsniederlegung mit mir zu besprechen, mich immer wieder vertröstet. Zuletzt hat er auch meine Nachricht und meinen Anruf ignoriert. Da ich damit rechnen musste, dass jederzeit ein Termin bestimmt werden kann, musste ich handeln und habe daher das Mandat niedergelegt. Da ein Vorschuss bezahlt wurde, gibt es auch keine offenen Rechnungen. Mein Chef hat mich heute angeschrien, dass mein Verhalten unmöglich war und er mir nicht erlaubt hätte, das Mandat niederzulegen. Ich sehe das anders, weil ich als Anwältin auch höchstpersönliche berufliche Verantwortung trage und ich mich nicht verpflichtet sehe, sehenden Auges ein Haftungsrisiko einzugehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber mir vorschreiben darf, ein Mandat gegen meinen Willen fortzuführen. Insbesondere dann, wenn ich auf mehrere Bitten keine Rückmeldung erhalte. Meine Gründe für die Mandatsniederlegung erkennt er übrigens nicht an. Er meinte sogar, dass ich für einen Schaden aufkommen muss, wenn ihm einer entsteht. Ich bitte um eine ehrliche Einschätzung. Ich hab auch kein Problem damit, wenn hier die Auffassung vertreten wird, dass ich Unrecht habe.
Es ist mir wirklich nicht klar, wie das Weisungsrecht in meiner Situation über der anwaltlichen Berufsethik stehen kann. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, das Ganze durchzulesen
27.01.2026, 23:25
(27.01.2026, 20:19)Lawgirl6161 schrieb: Hallo zusammen,
ich bin seit drei Jahren angestellte Rechtsanwältin in einer 5-Mann-Kanzlei in einer Kleinstadt. Ich bearbeite hauptsächlich familienrechtliche und verkehrsrechtliche Mandate.
Ich hatte seit etwa 1,5 Jahren einen Mandanten in einer familienrechtlichen Angelegenheit, der häufig meine Kompetenz angezweifelt hat und überlange (teilweise 2-3 Stunden) beansprucht hat. In den Besprechungen ging es um nicht durchsetzbare Ideen, anderes (vieles) habe ich auch in meinen Schriftsätzen verwendet. Trotz der ganzen Zeit und mehreren 25-seitigen Schriftsätzen, die ich in einem Trennungsunterhaltsverfahren angefertigt habe, hat er immer wieder meine Arbeit kritisiert. Zuletzt forderte er auch ein Gespräch bei meinem Chef ein und beschwerte sich da über mich. Er schrieb auch 2 Stellungnahmen, in denen er mir unter anderem vorwirft, dass ich seine Steuerberatung 81 Stunden Zeit gekostet habe etc. . Es sind Vorwürfe, die ich in keinster Weise nachvollziehen kann.
Ich habe meinem Chef schon vor 2 Wochen mitgeteilt, dass es große Probleme gibt. Am 19.01. habe ich ihm mitgeteilt, dass ich das Mandat niederlegen möchte, weil ich keine Kommunikationsebene mehr finden kann nach all seinen Anschuldigungen. Ich habe noch nie ein Mandat niedergelegt und das war auch nicht mein erster schwieriger Mandant. Mein Chef hat auf meine Bitten, die Mandatsniederlegung mit mir zu besprechen, mich immer wieder vertröstet. Zuletzt hat er auch meine Nachricht und meinen Anruf ignoriert. Da ich damit rechnen musste, dass jederzeit ein Termin bestimmt werden kann, musste ich handeln und habe daher das Mandat niedergelegt. Da ein Vorschuss bezahlt wurde, gibt es auch keine offenen Rechnungen. Mein Chef hat mich heute angeschrien, dass mein Verhalten unmöglich war und er mir nicht erlaubt hätte, das Mandat niederzulegen. Ich sehe das anders, weil ich als Anwältin auch höchstpersönliche berufliche Verantwortung trage und ich mich nicht verpflichtet sehe, sehenden Auges ein Haftungsrisiko einzugehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber mir vorschreiben darf, ein Mandat gegen meinen Willen fortzuführen. Insbesondere dann, wenn ich auf mehrere Bitten keine Rückmeldung erhalte. Meine Gründe für die Mandatsniederlegung erkennt er übrigens nicht an. Er meinte sogar, dass ich für einen Schaden aufkommen muss, wenn ihm einer entsteht. Ich bitte um eine ehrliche Einschätzung. Ich hab auch kein Problem damit, wenn hier die Auffassung vertreten wird, dass ich Unrecht habe.
Es ist mir wirklich nicht klar, wie das Weisungsrecht in meiner Situation über der anwaltlichen Berufsethik stehen kann. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, das Ganze durchzulesen
Dein Chef ist strenggenommen Vertragspartner des Mandanten. Das Innenverhältnis kann grundsätzlich schon regeln, wie Vertragsbegründung und -niederlegung stattfinden soll. Allerdings findet die Weisungsbefugnis dort ihre Grenzen, wo sind dir die Freiheit zu eigenverantwortlichem Handeln als Anwältin nehmen. Das ist die notwendige Konsequenz und Kehrseite aus deiner Berufshaftung.
Unterm Strich sollte dein Chef als Anwaltskollege Verständnis haben. Die Aufgabe deines Chefs wäre gewesen, sich schützend vor dich zu stellen und - wenn er den vergifteten Mandanten denn unbedingt behalten will - das Mandat selbst zu übernehmen. Anschreien, einschüchtern und kleinmachen hat im Arbeitsverhältnis nichts verloren.
Als Arbeitgeber sage ich dir, dass man sich das nicht gefallen lassen muss und sollte. Nicht jedes Arbeitsverhältnis ist rau, lauter Tonfall ist auch nicht üblich, sondern proletenhaft und unangemessen. Wir sind nicht so und in Jahren bei der GK habe ich das auch nie erlebt. Dass er gleich Schadensersatz von dir fordert, ist komplett lächerlich und unsouverän.
Ich empfehle dir dringend, dich nach Alternativen umzusehen. Der Typ bleibt so. Ohne Rückhalt von oben kann doch keiner in Ruhe arbeiten.
27.01.2026, 23:32
Welcher Schaden soll denn durch die Mandatsniederlegung entstehen? Und selbst wenn, kennst Du ja die Haftungsbegünstigung des Arbeitnehmers. Und hier hätte er ja durch sein Wegducken die Mandatsniederlegung sogar noch selbst provoziert.
Das ist kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Wenn er sich wieder abregt, ist gut - wenn er immer so ist und Ihr eng zusammenarbeiten müsst, würde ich auch über Wechsel nachdenken.
Das ist kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Wenn er sich wieder abregt, ist gut - wenn er immer so ist und Ihr eng zusammenarbeiten müsst, würde ich auch über Wechsel nachdenken.
28.01.2026, 01:46
(27.01.2026, 23:32)Praktiker schrieb: Welcher Schaden soll denn durch die Mandatsniederlegung entstehen? Und selbst wenn, kennst Du ja die Haftungsbegünstigung des Arbeitnehmers. Und hier hätte er ja durch sein Wegducken die Mandatsniederlegung sogar noch selbst provoziert.
Das ist kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Wenn er sich wieder abregt, ist gut - wenn er immer so ist und Ihr eng zusammenarbeiten müsst, würde ich auch über Wechsel nachdenken.
+1
Interessante Erfahrung, die du mit uns teilst. Ich selbst hatte kurioserweise sogar meinen cholerischen ersten Chef in solchen Situationen immer hinter mir, sprich wir waren uns einig, wenn ein Mandat mit einem Problemmandanten beendet werden sollte. Selbst als ich einen potentiellen Mandanten noch vor dem Erstgespräch der Tür verwies, nahm mein Chef meine kurze Erklärung so hin, ohne mir die Hölle heiß zu machen, wie ich es in dem Moment befürchtet hatte.
Haftungsrechtlich gelten für dich die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Nützt nur nichts, wenn das gegenseitige Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt nicht da ist. Du hast also völlig richtig gehandelt, als du das Mandat beendet hast. Dein Chef hätte eingreifen können und müssen, hätte er dich davon abhalten wollen.
Lass mich dir aber noch ein paar Tipps geben: für den Anwaltsberuf ist es notwendig, dass man sich nicht unterbuttern lässt. Vermutlich bin ich von der Persönlichkeit her anders als du, aber mir gegenüber hat noch nie ein Mandant gewagt, mich anzuschreien, massiv zu kritisieren oder meine Kompetenz in der von dir beschriebenen Art und Weise anzuzweifeln. Ich habe auch keine Mandantengespräche über 2-3 Stunden geführt, wenn wir nach RVG abgerechnet haben. Der Mandant, der das in seiner Kurzarbeit versucht hat, und fast täglich bei uns anrief, ist auf meine Anweisung hin nach wenigen Malen nicht mehr zu mir durchgestellt worden.
Du schreibst, du hast auch andere schwierige Mandanten. Läuft es mit denen ähnlich? Wenn ja, versuche selbstbewusster aufzutreten. Heißt nicht, dass du unhöflich oder abweisend sein sollst, aber die wollen etwas von dir und nicht du von ihnen, also kannst du entsprechende Höflichkeit und Respekt erwarten. Wenn er nicht nach Stundensatz, sondern nach RVG bezahlt, legst du fest, wie lange das Mandantengespräch dauert. Bei mir gab es eine Stunde für die Erstberatung. Alle Termine oder Telefonate danach waren wesentlich kürzer. Sei dir bitte bewusst, ihr bekommt diese Zeit nach dem RVG nicht bezahlt. Es macht aus Sicht der Kanzlei also keinen Sinn, die Mandanten 10x für mehrere Stunden in die Kanzlei zu bestellen. Lass den Mandanten zum Schriftsatz der Gegenseite eine Stellungnahme schreiben. Diese kannst du nutzen. Darin soll er dir alles wichtige aufschreiben. Wenn es nicht drin ist, hat er Pech gehabt. Auf relevante Dinge musst du natürlich hinwirken. Das gilt auch für Mandantengespräche vor Ort: du steuerst das Gespräch und erfragst die relevanten Daten, und nicht "der Mandant erzählt einmal". Schweift er vom relevanten Sachverhalt ab, unterbrichst du ihn höflich und kehrst zum Thema zurück. Wie gesagt, ihr bekommt die Zeit nicht bezahlt. Nach RVG bekommt ihr bekanntlich eine Pauschale bzw. mehrere und je mehr Zeit du in das Mandat investierst, umso weniger lohnt es sich finanziell.
Der Mandant, den ich noch vor dem Erstgespräch zur Tür gebeten habe, wollte unseren Mandantenbogen trotz mehrfacher höflicher Bitte meinerseits nicht ausfüllen, kam mir mehrfach doof und wollte dann einen Anwalt sprechen. Ich war leger angezogen und eröffnete ihm dann, dass ich Anwältin bin und wenn er nicht mitarbeite, das Ganze keinen Sinn macht und er wieder gehen kann. Er sagte noch irgendwas, bekam seinen Vorschuss zurück und ging. Ehrlich, man darf sich da nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
Bei meinem nachfolgenden Arbeitgeber, einer WPG, lief das anders ab. Die Mandanten kannten aber auch die allgemeinen Höflichkeitsregeln, auch deren Zeit war knapp und wir rechneten nach Stundensatz ab. Die hatten also kein Interesse daran, mir die Zeit zu stehlen. Aber gerade wenn ihr nach RVG abrechnet oder du Mandanten hast, die mit belanglosem Quatsch einfach nur dein Ohr abkauen wollen, musst du sehr viel mehr die Mandate in deinem Sinn steuern. Und wenn der Mandant dich permanent kritisiert, darfst du ihn auch darauf hinweisen, dass es ihm freisteht, sich eine andere Kanzlei zu suchen. Heißt auch hier nicht, dass du unhöflich werden sollst oder ihn aggressiv rauswirfst, aber du darfst gegenhalten, wenn ein Mandant versucht, dich kleinzumachen.
Sollten meine Aussagen nicht zutreffen, ignoriere sie bitte. Es kommt in deinem Text nur so rüber, als ob du dir von den Mandanten auf der Nase herumtanzen und sie auf dir herumhacken lässt. Das muss nicht sein.
28.01.2026, 11:52
(28.01.2026, 01:46)Egal_ schrieb:(27.01.2026, 23:32)Praktiker schrieb: Welcher Schaden soll denn durch die Mandatsniederlegung entstehen? Und selbst wenn, kennst Du ja die Haftungsbegünstigung des Arbeitnehmers. Und hier hätte er ja durch sein Wegducken die Mandatsniederlegung sogar noch selbst provoziert.
Das ist kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Wenn er sich wieder abregt, ist gut - wenn er immer so ist und Ihr eng zusammenarbeiten müsst, würde ich auch über Wechsel nachdenken.
+1
Interessante Erfahrung, die du mit uns teilst. Ich selbst hatte kurioserweise sogar meinen cholerischen ersten Chef in solchen Situationen immer hinter mir, sprich wir waren uns einig, wenn ein Mandat mit einem Problemmandanten beendet werden sollte. Selbst als ich einen potentiellen Mandanten noch vor dem Erstgespräch der Tür verwies, nahm mein Chef meine kurze Erklärung so hin, ohne mir die Hölle heiß zu machen, wie ich es in dem Moment befürchtet hatte.
Haftungsrechtlich gelten für dich die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Nützt nur nichts, wenn das gegenseitige Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt nicht da ist. Du hast also völlig richtig gehandelt, als du das Mandat beendet hast. Dein Chef hätte eingreifen können und müssen, hätte er dich davon abhalten wollen.
Lass mich dir aber noch ein paar Tipps geben: für den Anwaltsberuf ist es notwendig, dass man sich nicht unterbuttern lässt. Vermutlich bin ich von der Persönlichkeit her anders als du, aber mir gegenüber hat noch nie ein Mandant gewagt, mich anzuschreien, massiv zu kritisieren oder meine Kompetenz in der von dir beschriebenen Art und Weise anzuzweifeln. Ich habe auch keine Mandantengespräche über 2-3 Stunden geführt, wenn wir nach RVG abgerechnet haben. Der Mandant, der das in seiner Kurzarbeit versucht hat, und fast täglich bei uns anrief, ist auf meine Anweisung hin nach wenigen Malen nicht mehr zu mir durchgestellt worden.
Du schreibst, du hast auch andere schwierige Mandanten. Läuft es mit denen ähnlich? Wenn ja, versuche selbstbewusster aufzutreten. Heißt nicht, dass du unhöflich oder abweisend sein sollst, aber die wollen etwas von dir und nicht du von ihnen, also kannst du entsprechende Höflichkeit und Respekt erwarten. Wenn er nicht nach Stundensatz, sondern nach RVG bezahlt, legst du fest, wie lange das Mandantengespräch dauert. Bei mir gab es eine Stunde für die Erstberatung. Alle Termine oder Telefonate danach waren wesentlich kürzer. Sei dir bitte bewusst, ihr bekommt diese Zeit nach dem RVG nicht bezahlt. Es macht aus Sicht der Kanzlei also keinen Sinn, die Mandanten 10x für mehrere Stunden in die Kanzlei zu bestellen. Lass den Mandanten zum Schriftsatz der Gegenseite eine Stellungnahme schreiben. Diese kannst du nutzen. Darin soll er dir alles wichtige aufschreiben. Wenn es nicht drin ist, hat er Pech gehabt. Auf relevante Dinge musst du natürlich hinwirken. Das gilt auch für Mandantengespräche vor Ort: du steuerst das Gespräch und erfragst die relevanten Daten, und nicht "der Mandant erzählt einmal". Schweift er vom relevanten Sachverhalt ab, unterbrichst du ihn höflich und kehrst zum Thema zurück. Wie gesagt, ihr bekommt die Zeit nicht bezahlt. Nach RVG bekommt ihr bekanntlich eine Pauschale bzw. mehrere und je mehr Zeit du in das Mandat investierst, umso weniger lohnt es sich finanziell.
Der Mandant, den ich noch vor dem Erstgespräch zur Tür gebeten habe, wollte unseren Mandantenbogen trotz mehrfacher höflicher Bitte meinerseits nicht ausfüllen, kam mir mehrfach doof und wollte dann einen Anwalt sprechen. Ich war leger angezogen und eröffnete ihm dann, dass ich Anwältin bin und wenn er nicht mitarbeite, das Ganze keinen Sinn macht und er wieder gehen kann. Er sagte noch irgendwas, bekam seinen Vorschuss zurück und ging. Ehrlich, man darf sich da nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
Bei meinem nachfolgenden Arbeitgeber, einer WPG, lief das anders ab. Die Mandanten kannten aber auch die allgemeinen Höflichkeitsregeln, auch deren Zeit war knapp und wir rechneten nach Stundensatz ab. Die hatten also kein Interesse daran, mir die Zeit zu stehlen. Aber gerade wenn ihr nach RVG abrechnet oder du Mandanten hast, die mit belanglosem Quatsch einfach nur dein Ohr abkauen wollen, musst du sehr viel mehr die Mandate in deinem Sinn steuern. Und wenn der Mandant dich permanent kritisiert, darfst du ihn auch darauf hinweisen, dass es ihm freisteht, sich eine andere Kanzlei zu suchen. Heißt auch hier nicht, dass du unhöflich werden sollst oder ihn aggressiv rauswirfst, aber du darfst gegenhalten, wenn ein Mandant versucht, dich kleinzumachen.
Sollten meine Aussagen nicht zutreffen, ignoriere sie bitte. Es kommt in deinem Text nur so rüber, als ob du dir von den Mandanten auf der Nase herumtanzen und sie auf dir herumhacken lässt. Das muss nicht sein.
Wichtig und richtig, +1.
Und in Deinem Ausgangsfall hast Du mit der Mandatsbeendigung alles richtig gemacht.
28.01.2026, 12:35
Mir wollte einmal, als ich angestellt war, ein Mandant verbieten mit dem Anwalt der Gegenseite zu reden (allgemein, nicht nur fallbezogen). Ich habe ihm dann mehr oder weniger höflich gesagt, dass ich nicht seine Maulhure bin und dass wir so nicht miteinander reden. Er hat sich dann gedroht, sich bei irgendeinem Partner zu beschweren und mich bei der Kammer zu melden. Ist beides glaube ich nicht geschehen, die Rechnung war bezahlt.
Mandanten sind der Feind, das ist die Realität. Deshalb immer nach Stunden abrechnen, mindestens RVG. Wer das nicht mitmacht, wird nicht Mandant.
Wenn dein Chef wegen eines Mandates, das ja nicht einmal eine Cashcow zu sein scheint, so ausrastet: LAUF. In dem Laden stimmt was nicht. Womöglich hat er schon ein Weisungsrecht, aber jemand mit FÜhrungsqualitäten und Charakter, hätte den Mandant übernommen oder dem Mandanten klargemacht, wies läuft.
Mandanten sind der Feind, das ist die Realität. Deshalb immer nach Stunden abrechnen, mindestens RVG. Wer das nicht mitmacht, wird nicht Mandant.
Wenn dein Chef wegen eines Mandates, das ja nicht einmal eine Cashcow zu sein scheint, so ausrastet: LAUF. In dem Laden stimmt was nicht. Womöglich hat er schon ein Weisungsrecht, aber jemand mit FÜhrungsqualitäten und Charakter, hätte den Mandant übernommen oder dem Mandanten klargemacht, wies läuft.
28.01.2026, 15:47
Ich würde empfehlen, dir einen anderen Job zu suchen. Das klingt nicht nach einem gesunden Arbeitsklima.
29.01.2026, 15:30
(27.01.2026, 23:25)Buffo schrieb:(27.01.2026, 20:19)Lawgirl6161 schrieb: Hallo zusammen,
ich bin seit drei Jahren angestellte Rechtsanwältin in einer 5-Mann-Kanzlei in einer Kleinstadt. Ich bearbeite hauptsächlich familienrechtliche und verkehrsrechtliche Mandate.
Ich hatte seit etwa 1,5 Jahren einen Mandanten in einer familienrechtlichen Angelegenheit, der häufig meine Kompetenz angezweifelt hat und überlange (teilweise 2-3 Stunden) beansprucht hat. In den Besprechungen ging es um nicht durchsetzbare Ideen, anderes (vieles) habe ich auch in meinen Schriftsätzen verwendet. Trotz der ganzen Zeit und mehreren 25-seitigen Schriftsätzen, die ich in einem Trennungsunterhaltsverfahren angefertigt habe, hat er immer wieder meine Arbeit kritisiert. Zuletzt forderte er auch ein Gespräch bei meinem Chef ein und beschwerte sich da über mich. Er schrieb auch 2 Stellungnahmen, in denen er mir unter anderem vorwirft, dass ich seine Steuerberatung 81 Stunden Zeit gekostet habe etc. . Es sind Vorwürfe, die ich in keinster Weise nachvollziehen kann.
Ich habe meinem Chef schon vor 2 Wochen mitgeteilt, dass es große Probleme gibt. Am 19.01. habe ich ihm mitgeteilt, dass ich das Mandat niederlegen möchte, weil ich keine Kommunikationsebene mehr finden kann nach all seinen Anschuldigungen. Ich habe noch nie ein Mandat niedergelegt und das war auch nicht mein erster schwieriger Mandant. Mein Chef hat auf meine Bitten, die Mandatsniederlegung mit mir zu besprechen, mich immer wieder vertröstet. Zuletzt hat er auch meine Nachricht und meinen Anruf ignoriert. Da ich damit rechnen musste, dass jederzeit ein Termin bestimmt werden kann, musste ich handeln und habe daher das Mandat niedergelegt. Da ein Vorschuss bezahlt wurde, gibt es auch keine offenen Rechnungen. Mein Chef hat mich heute angeschrien, dass mein Verhalten unmöglich war und er mir nicht erlaubt hätte, das Mandat niederzulegen. Ich sehe das anders, weil ich als Anwältin auch höchstpersönliche berufliche Verantwortung trage und ich mich nicht verpflichtet sehe, sehenden Auges ein Haftungsrisiko einzugehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber mir vorschreiben darf, ein Mandat gegen meinen Willen fortzuführen. Insbesondere dann, wenn ich auf mehrere Bitten keine Rückmeldung erhalte. Meine Gründe für die Mandatsniederlegung erkennt er übrigens nicht an. Er meinte sogar, dass ich für einen Schaden aufkommen muss, wenn ihm einer entsteht. Ich bitte um eine ehrliche Einschätzung. Ich hab auch kein Problem damit, wenn hier die Auffassung vertreten wird, dass ich Unrecht habe.
Es ist mir wirklich nicht klar, wie das Weisungsrecht in meiner Situation über der anwaltlichen Berufsethik stehen kann. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, das Ganze durchzulesen
Dein Chef ist strenggenommen Vertragspartner des Mandanten. Das Innenverhältnis kann grundsätzlich schon regeln, wie Vertragsbegründung und -niederlegung stattfinden soll. Allerdings findet die Weisungsbefugnis dort ihre Grenzen, wo sind dir die Freiheit zu eigenverantwortlichem Handeln als Anwältin nehmen. Das ist die notwendige Konsequenz und Kehrseite aus deiner Berufshaftung.
Unterm Strich sollte dein Chef als Anwaltskollege Verständnis haben. Die Aufgabe deines Chefs wäre gewesen, sich schützend vor dich zu stellen und - wenn er den vergifteten Mandanten denn unbedingt behalten will - das Mandat selbst zu übernehmen. Anschreien, einschüchtern und kleinmachen hat im Arbeitsverhältnis nichts verloren.
Als Arbeitgeber sage ich dir, dass man sich das nicht gefallen lassen muss und sollte. Nicht jedes Arbeitsverhältnis ist rau, lauter Tonfall ist auch nicht üblich, sondern proletenhaft und unangemessen. Wir sind nicht so und in Jahren bei der GK habe ich das auch nie erlebt. Dass er gleich Schadensersatz von dir fordert, ist komplett lächerlich und unsouverän.
Ich empfehle dir dringend, dich nach Alternativen umzusehen. Der Typ bleibt so. Ohne Rückhalt von oben kann doch keiner in Ruhe arbeiten.
Herzlichen Dank für deine Einschätzung als Arbeitgeberseite. Du bestätigst auch meine Vermutung bzw. Auffassung in Bezug auf das Weisungsrecht. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber sagen, wann ich zu kommen und zu gehen habe etc. (soweit vom Arbeitsvertrag umfasst) und Ähnliches. Aber mich dazu zu zwingen, ein Mandat fortzuführen, in welchem ich schon 1,5 Jahre mit dem Mandanten fortwährend Probleme habe, weil ich grenzwertige Aussagen erdulden muss, Beschwerden bei Kanzleikollegen, inhaltliche Kritik und Kritik am organisatorischen Ablauf, Anschuldigungen ausgesetzt bin ...... Das ist dann der Punkt, an dem ich meine Arbeit nicht mehr machen kann, weil ich ständig mit weiterer unberechtigter Kritik vom Mandanten rechnen muss. Ich sehe mich daher dazu berechtigt, in so einem Fall nach Information an meinen Arbeitgeber, das Mandat niederzulegen. Dass diese Gründe von meinem Arbeitgeber nicht anerkannt werden und von ihm als "Quatsch" abgetan werden (inklusive Augenverdrehen) ist für mich nun Zeichen genug, dass ich in dieser Kanzlei langfristig keine Zukunft sehe. So etwas werde ich nicht dulden und nicht akzeptieren.
29.01.2026, 15:37
(27.01.2026, 23:32)Praktiker schrieb: Welcher Schaden soll denn durch die Mandatsniederlegung entstehen? Und selbst wenn, kennst Du ja die Haftungsbegünstigung des Arbeitnehmers. Und hier hätte er ja durch sein Wegducken die Mandatsniederlegung sogar noch selbst provoziert.
Das ist kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Wenn er sich wieder abregt, ist gut - wenn er immer so ist und Ihr eng zusammenarbeiten müsst, würde ich auch über Wechsel nachdenken.
Der vorhandene Vorschuss hat ausgereicht, um alle bisherigen Tätigkeiten auszugleichen. Er war jedoch der Auffassung, dass er dem Mandanten den Betrag für die gerichtliche Tätigkeit zurückerstatten muss. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich in diesem Fall darlegen kann, dass ein gestörtes Vertrauenverhältnis bestand. Er ist jedoch der Auffassung, dass ich einen Schaden verursacht habe für seine Kanzlei. Ich glaube er meint den "gefühlten" Schaden, da er den restlichen Vorschuss von fast 10.000 Euro erstatten musste, die der Mandant für weitere anstehende Tätigkeiten bereits erbracht hatte. Das ist aber kein Schaden in meinen Augen. Wenn ein Gericht befände, dass ich zu Unrecht niedergelegt habe und meine Gründe nicht ausreichen, sehe ich mich nicht in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen, da es eine vertretbare Auffassung meinerseits war. Um ehrlich zu sein, habe ich auch in Kauf genommen, das im Ernstfall gerichtlich zu klären, sowohl mit Mandant als auch Arbeitgeber. Ich sehe da kein Problem.
29.01.2026, 15:50
(28.01.2026, 01:46)Egal_ schrieb:(27.01.2026, 23:32)Praktiker schrieb: Welcher Schaden soll denn durch die Mandatsniederlegung entstehen? Und selbst wenn, kennst Du ja die Haftungsbegünstigung des Arbeitnehmers. Und hier hätte er ja durch sein Wegducken die Mandatsniederlegung sogar noch selbst provoziert.
Das ist kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Wenn er sich wieder abregt, ist gut - wenn er immer so ist und Ihr eng zusammenarbeiten müsst, würde ich auch über Wechsel nachdenken.
+1
Interessante Erfahrung, die du mit uns teilst. Ich selbst hatte kurioserweise sogar meinen cholerischen ersten Chef in solchen Situationen immer hinter mir, sprich wir waren uns einig, wenn ein Mandat mit einem Problemmandanten beendet werden sollte. Selbst als ich einen potentiellen Mandanten noch vor dem Erstgespräch der Tür verwies, nahm mein Chef meine kurze Erklärung so hin, ohne mir die Hölle heiß zu machen, wie ich es in dem Moment befürchtet hatte.
Haftungsrechtlich gelten für dich die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Nützt nur nichts, wenn das gegenseitige Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt nicht da ist. Du hast also völlig richtig gehandelt, als du das Mandat beendet hast. Dein Chef hätte eingreifen können und müssen, hätte er dich davon abhalten wollen.
Lass mich dir aber noch ein paar Tipps geben: für den Anwaltsberuf ist es notwendig, dass man sich nicht unterbuttern lässt. Vermutlich bin ich von der Persönlichkeit her anders als du, aber mir gegenüber hat noch nie ein Mandant gewagt, mich anzuschreien, massiv zu kritisieren oder meine Kompetenz in der von dir beschriebenen Art und Weise anzuzweifeln. Ich habe auch keine Mandantengespräche über 2-3 Stunden geführt, wenn wir nach RVG abgerechnet haben. Der Mandant, der das in seiner Kurzarbeit versucht hat, und fast täglich bei uns anrief, ist auf meine Anweisung hin nach wenigen Malen nicht mehr zu mir durchgestellt worden.
Du schreibst, du hast auch andere schwierige Mandanten. Läuft es mit denen ähnlich? Wenn ja, versuche selbstbewusster aufzutreten. Heißt nicht, dass du unhöflich oder abweisend sein sollst, aber die wollen etwas von dir und nicht du von ihnen, also kannst du entsprechende Höflichkeit und Respekt erwarten. Wenn er nicht nach Stundensatz, sondern nach RVG bezahlt, legst du fest, wie lange das Mandantengespräch dauert. Bei mir gab es eine Stunde für die Erstberatung. Alle Termine oder Telefonate danach waren wesentlich kürzer. Sei dir bitte bewusst, ihr bekommt diese Zeit nach dem RVG nicht bezahlt. Es macht aus Sicht der Kanzlei also keinen Sinn, die Mandanten 10x für mehrere Stunden in die Kanzlei zu bestellen. Lass den Mandanten zum Schriftsatz der Gegenseite eine Stellungnahme schreiben. Diese kannst du nutzen. Darin soll er dir alles wichtige aufschreiben. Wenn es nicht drin ist, hat er Pech gehabt. Auf relevante Dinge musst du natürlich hinwirken. Das gilt auch für Mandantengespräche vor Ort: du steuerst das Gespräch und erfragst die relevanten Daten, und nicht "der Mandant erzählt einmal". Schweift er vom relevanten Sachverhalt ab, unterbrichst du ihn höflich und kehrst zum Thema zurück. Wie gesagt, ihr bekommt die Zeit nicht bezahlt. Nach RVG bekommt ihr bekanntlich eine Pauschale bzw. mehrere und je mehr Zeit du in das Mandat investierst, umso weniger lohnt es sich finanziell.
Der Mandant, den ich noch vor dem Erstgespräch zur Tür gebeten habe, wollte unseren Mandantenbogen trotz mehrfacher höflicher Bitte meinerseits nicht ausfüllen, kam mir mehrfach doof und wollte dann einen Anwalt sprechen. Ich war leger angezogen und eröffnete ihm dann, dass ich Anwältin bin und wenn er nicht mitarbeite, das Ganze keinen Sinn macht und er wieder gehen kann. Er sagte noch irgendwas, bekam seinen Vorschuss zurück und ging. Ehrlich, man darf sich da nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
Bei meinem nachfolgenden Arbeitgeber, einer WPG, lief das anders ab. Die Mandanten kannten aber auch die allgemeinen Höflichkeitsregeln, auch deren Zeit war knapp und wir rechneten nach Stundensatz ab. Die hatten also kein Interesse daran, mir die Zeit zu stehlen. Aber gerade wenn ihr nach RVG abrechnet oder du Mandanten hast, die mit belanglosem Quatsch einfach nur dein Ohr abkauen wollen, musst du sehr viel mehr die Mandate in deinem Sinn steuern. Und wenn der Mandant dich permanent kritisiert, darfst du ihn auch darauf hinweisen, dass es ihm freisteht, sich eine andere Kanzlei zu suchen. Heißt auch hier nicht, dass du unhöflich werden sollst oder ihn aggressiv rauswirfst, aber du darfst gegenhalten, wenn ein Mandant versucht, dich kleinzumachen.
Sollten meine Aussagen nicht zutreffen, ignoriere sie bitte. Es kommt in deinem Text nur so rüber, als ob du dir von den Mandanten auf der Nase herumtanzen und sie auf dir herumhacken lässt. Das muss nicht sein.
Ja, ich habe aus diesem Fall viel gelernt. Und vielen Dank für deine Tipps! Am Ende hat es wieder überhaupt nichts gebracht, sich ein Bein für den Mandanten auszureisen. Im Gegenteil, statt Dankbarkeit, habe ich Kritik geerntet. Naja, das wird mir nicht nochmal passieren. Tatsächlich würde ich sagen, dass ich für mich einstehen kann und das sowohl gegenüber Mandant als auch gegenüber meinem Arbeitgeber. Mein Mandant hat mich im Übrigen nie angeschrien (das war mein Arbeitgeber
). Es war sogar eher so, dass ich häufiger laut werden musste, da er ständig vom Thema abgeschweift ist oder mit extrem unsinnigen Vorschlägen für seinen Fall zu mir kam. Aber es war eben immer sehr mühsam, häufig hatten wir am Ende einer Besprechung dann wieder eine gemeinsame Basis. Dahin zu kommen, war aber immer sehr viel Überzeugungsarbeit verbunden, was okay wäre, wenn es nur selten vorkommt, aber jedes Mal? Und meinem Arbeitgeber habe ich auch meine Auffassung mitgeteilt und dass ich keine andere Wahl gesehen habe. Insbesondere nachdem er mich über mehrere Tage immer wieder auf einen anderen Zeitpunkt vertröstet hat nur um dann immer wieder abzusagen und zu verschieben. Er war nicht erreichbar. Fakt ist, dass ich ihn 7 Arbeitstage vor Niederlegung informiert habe. Das war genug Zeit.




