23.01.2026, 09:22
Hey!
Ich wollte mich mal erkundigen, ob jemand vielleicht aus Erfahrung schon weiß, welche Kosten bei Widerspruch und Klage bei einer normalen Rechtsanwaltskanzlei für Prüfungsrecht im 2. StEx so anfallen, wenn man die Prüfung im ersten Anlauf versemmelt hat, aber erstmal nur auf das Ziel "3,5/4 gewinnt" hinaus will (im besten Fall dann Verbesserungsversuch statt Wiederholungsversuch etc.).
Mir wurde schon gesagt, dass trotz RSV die RAe nur Mandate mit Honorarvereinbarung annehmen und daher natürlich über die Deckungsgrenze hinweg Mehrkosten anfallen. Daher interessiert es mich, was da so "unter dem Strich" dann letzten Endes an Kosten anfiel.
Ich weiß, bei unseren VB-Kandidaten kräuseln sich vermutlich die Nägel beim lesen, aber für mich persönlich sind die Prüfungen immer Horror pur, weshalb für mich inzwischen eben andere Ziele gelten. Wenn ihr bessere Ergebnisse und Herangehensweisen habt/hattet freue ich mich für euch.
Kollegiales Dankeschön schicke ich schon mal voraus!
Ich wollte mich mal erkundigen, ob jemand vielleicht aus Erfahrung schon weiß, welche Kosten bei Widerspruch und Klage bei einer normalen Rechtsanwaltskanzlei für Prüfungsrecht im 2. StEx so anfallen, wenn man die Prüfung im ersten Anlauf versemmelt hat, aber erstmal nur auf das Ziel "3,5/4 gewinnt" hinaus will (im besten Fall dann Verbesserungsversuch statt Wiederholungsversuch etc.).
Mir wurde schon gesagt, dass trotz RSV die RAe nur Mandate mit Honorarvereinbarung annehmen und daher natürlich über die Deckungsgrenze hinweg Mehrkosten anfallen. Daher interessiert es mich, was da so "unter dem Strich" dann letzten Endes an Kosten anfiel.
Ich weiß, bei unseren VB-Kandidaten kräuseln sich vermutlich die Nägel beim lesen, aber für mich persönlich sind die Prüfungen immer Horror pur, weshalb für mich inzwischen eben andere Ziele gelten. Wenn ihr bessere Ergebnisse und Herangehensweisen habt/hattet freue ich mich für euch.
Kollegiales Dankeschön schicke ich schon mal voraus!
23.01.2026, 12:50
hey ich habe gegen den Notenbescheid meines 1. Versuchs Widerspruch einlegen lassen durch einen Rechtsanwalt, der auf Prüfungsrecht spezialisiert ist. ich hatte 5 mal 3 Punkte, aber durch die 3 bestandenen genug Punkte, mir hat also eine 4 Punkte Klausur gefehlt. Von meinen 5 Klausuren hat der Rechtsanwalt in 2 Klausuren (Z3 und V2) eine Notenanhebung von 3 auf 4 Punkte angestrebt. Dabei wurde pro Klausur abgerechnet.
Die Einwendungen gegen die Z3 wurden seitens des Prüfungsamtes nie (Dez. Widerspruch, Mai Zweitversuch, September mündliche Prüfung im Zweitversuch bestanden) bearbeitet, in der V2 ist der Prüfer verstorben, sodass jemand Drittes eine "neue" Bewertung vorgenommen hat anhand der bereits bewerteten Klausur, da hat man sich also auch nur im Kreis gedreht und nichts erreicht. Ende September wurde mir geraten den Widerspruch zurückzunehmen, um das Ergebnis nicht zu gefährden.
Ich kenne aber Fälle, wo der Widerspruch tatsächlich bearbeitet wird, zb als die Person im Zweit- oder Drittversuch nicht bestanden hat. Ich hatte vielleicht einfach Pech mit dem Prüfungsamt und den Prüfern... Sie wussten ja auch, dass ich noch einen Zweit- und Drittversuch offen hatte, war dann vlt nicht so dringend :/
Für den Widerspruch und die Einwendungen in 2 Klausuren (2 Schriftsätze), Verwaltungskram durch den RA, Mandantengespräche usw habe ich insgesamt ca 2.600 € bezahlt. Bei einem Widerspruch und Einwendungen gegen 5 Klausuren wären es knapp 5.000€ gewesen. Darüber hinaus habe ich noch an das Prüfungsamt Gebühren von ca 125 € bezahlt (dafür dass sie es nicht wirklich bearbeiten...)
Zum Klageverfahren kann ich leider nichts aus eigener Erfahtung berichten.. ich drück dir alle Daumen!
Die Einwendungen gegen die Z3 wurden seitens des Prüfungsamtes nie (Dez. Widerspruch, Mai Zweitversuch, September mündliche Prüfung im Zweitversuch bestanden) bearbeitet, in der V2 ist der Prüfer verstorben, sodass jemand Drittes eine "neue" Bewertung vorgenommen hat anhand der bereits bewerteten Klausur, da hat man sich also auch nur im Kreis gedreht und nichts erreicht. Ende September wurde mir geraten den Widerspruch zurückzunehmen, um das Ergebnis nicht zu gefährden.
Ich kenne aber Fälle, wo der Widerspruch tatsächlich bearbeitet wird, zb als die Person im Zweit- oder Drittversuch nicht bestanden hat. Ich hatte vielleicht einfach Pech mit dem Prüfungsamt und den Prüfern... Sie wussten ja auch, dass ich noch einen Zweit- und Drittversuch offen hatte, war dann vlt nicht so dringend :/
Für den Widerspruch und die Einwendungen in 2 Klausuren (2 Schriftsätze), Verwaltungskram durch den RA, Mandantengespräche usw habe ich insgesamt ca 2.600 € bezahlt. Bei einem Widerspruch und Einwendungen gegen 5 Klausuren wären es knapp 5.000€ gewesen. Darüber hinaus habe ich noch an das Prüfungsamt Gebühren von ca 125 € bezahlt (dafür dass sie es nicht wirklich bearbeiten...)
Zum Klageverfahren kann ich leider nichts aus eigener Erfahtung berichten.. ich drück dir alle Daumen!
23.01.2026, 12:57
(23.01.2026, 12:50)Lalaland schrieb: hey ich habe gegen den Notenbescheid meines 1. Versuchs Widerspruch einlegen lassen durch einen Rechtsanwalt, der auf Prüfungsrecht spezialisiert ist. ich hatte 5 mal 3 Punkte, aber durch die 3 bestandenen genug Punkte, mir hat also eine 4 Punkte Klausur gefehlt. Von meinen 5 Klausuren hat der Rechtsanwalt in 2 Klausuren (Z3 und V2) eine Notenanhebung von 3 auf 4 Punkte angestrebt. Dabei wurde pro Klausur abgerechnet.
Die Einwendungen gegen die Z3 wurden seitens des Prüfungsamtes nie (Dez. Widerspruch, Mai Zweitversuch, September mündliche Prüfung im Zweitversuch bestanden) bearbeitet, in der V2 ist der Prüfer verstorben, sodass jemand Drittes eine "neue" Bewertung vorgenommen hat anhand der bereits bewerteten Klausur, da hat man sich also auch nur im Kreis gedreht und nichts erreicht. Ende September wurde mir geraten den Widerspruch zurückzunehmen, um das Ergebnis nicht zu gefährden.
Ich kenne aber Fälle, wo der Widerspruch tatsächlich bearbeitet wird, zb als die Person im Zweit- oder Drittversuch nicht bestanden hat. Ich hatte vielleicht einfach Pech mit dem Prüfungsamt und den Prüfern... Sie wussten ja auch, dass ich noch einen Zweit- und Drittversuch offen hatte, war dann vlt nicht so dringend :/
Für den Widerspruch und die Einwendungen in 2 Klausuren (2 Schriftsätze), Verwaltungskram durch den RA, Mandantengespräche usw habe ich insgesamt ca 2.600 € bezahlt. Bei einem Widerspruch und Einwendungen gegen 5 Klausuren wären es knapp 5.000€ gewesen. Darüber hinaus habe ich noch an das Prüfungsamt Gebühren von ca 125 € bezahlt (dafür dass sie es nicht wirklich bearbeiten...)
Zum Klageverfahren kann ich leider nichts aus eigener Erfahtung berichten.. ich drück dir alle Daumen!
Das ist ja ärgerlich.
Hat sich der Anwalt dann alle Klausuren angeguckt und im Anschluss entschieden, gegen welche konkreten Klausuren er Widerspruch einlegen möchte? Oder hast du sie dir vorher rausgesucht und ihm vorgelegt?
23.01.2026, 13:07
Er hat sich alle angeschaut und dann eine Reihenfolge bestimmt. Das war im Preis mit drinnen.
In einem Zweit- oder Drittversuch hätte ich es probiert, gegen alle vorzugehen.. aber aus finanziellen Gründen erst dagegen entschieden.
In einer S1 Klausur wäre es auch sehr schwer geworden, da (Ober-)Staatsanwälte oder Vorsitzende Richter im Strafrecht / OLG Richter wohl fast nie von ihrer Note abweichen.
In einem Zweit- oder Drittversuch hätte ich es probiert, gegen alle vorzugehen.. aber aus finanziellen Gründen erst dagegen entschieden.
In einer S1 Klausur wäre es auch sehr schwer geworden, da (Ober-)Staatsanwälte oder Vorsitzende Richter im Strafrecht / OLG Richter wohl fast nie von ihrer Note abweichen.
23.01.2026, 13:16
Ich habe bei meinem Erstversuch vier meiner acht Klausuren angefochten und bei einer dieser Klausuren eine Notenanhebung erreicht. Wurde danach zu der mündl. Prüfung zugelassen. Habe den Widerspruch aber selber verfasst, also keine Kanzlei damit beauftragt. Den Widerspruch habe ich dann aber zurückgenommen, da der Wiederholungsversuch wesentlich besser ausgefallen ist.
Hatte mich aber vorher bei einer Kanzlei erkundigt. Es wären 150€ (zzgl. MwSt.) pro Klausur allein für die Durchsicht. Für die jeweiligen Begründungen würden ca. 200€ (zzgl. MwSt.) pro Stunde anfallen.
Hatte mich aber vorher bei einer Kanzlei erkundigt. Es wären 150€ (zzgl. MwSt.) pro Klausur allein für die Durchsicht. Für die jeweiligen Begründungen würden ca. 200€ (zzgl. MwSt.) pro Stunde anfallen.
23.01.2026, 15:24
(23.01.2026, 09:22)August2025(NRW) schrieb: Hey!
Ich wollte mich mal erkundigen, ob jemand vielleicht aus Erfahrung schon weiß, welche Kosten bei Widerspruch und Klage bei einer normalen Rechtsanwaltskanzlei für Prüfungsrecht im 2. StEx so anfallen, wenn man die Prüfung im ersten Anlauf versemmelt hat, aber erstmal nur auf das Ziel "3,5/4 gewinnt" hinaus will (im besten Fall dann Verbesserungsversuch statt Wiederholungsversuch etc.).
Mir wurde schon gesagt, dass trotz RSV die RAe nur Mandate mit Honorarvereinbarung annehmen und daher natürlich über die Deckungsgrenze hinweg Mehrkosten anfallen. Daher interessiert es mich, was da so "unter dem Strich" dann letzten Endes an Kosten anfiel.
Ich weiß, bei unseren VB-Kandidaten kräuseln sich vermutlich die Nägel beim lesen, aber für mich persönlich sind die Prüfungen immer Horror pur, weshalb für mich inzwischen eben andere Ziele gelten. Wenn ihr bessere Ergebnisse und Herangehensweisen habt/hattet freue ich mich für euch.
Kollegiales Dankeschön schicke ich schon mal voraus!
Weiß nicht was du unter normalen RA Kanzlei verstehst, aber die Kanzleien die sich auf Prüfungsrecht spezialisiert haben, sind ziemlich teuer. Da geht es pro Klausur. Also da habe ich was von 5000€ insgesamt mitbekommen 😅
24.01.2026, 14:47
Das Problem ist doch, dass der Anwalt nicht nur auf einen Punkt mehr abzielen kann - er muss mit allem schießen was irgendwie geht und also auch maximalen Aufwand treiben. Und zum anderen sind Menschen, die durchgefallen sind, in einer ziemlichen Zwangslage und damit schlechten Verhandlungsposition. Daraus folgt, dass es ziemlich teuer werden wird.
Gibt es denn einen konkreten Ansatzpunkt oder willst Du einfach irgendwo noch einen Punkt mehr?
Gibt es denn einen konkreten Ansatzpunkt oder willst Du einfach irgendwo noch einen Punkt mehr?
24.01.2026, 14:57
(24.01.2026, 14:47)Praktiker schrieb: Das Problem ist doch, dass der Anwalt nicht nur auf einen Punkt mehr abzielen kann - er muss mit allem schießen was irgendwie geht und also auch maximalen Aufwand treiben. Und zum anderen sind Menschen, die durchgefallen sind, in einer ziemlichen Zwangslage und damit schlechten Verhandlungsposition. Daraus folgt, dass es ziemlich teuer werden wird.
Gibt es denn einen konkreten Ansatzpunkt oder willst Du einfach irgendwo noch einen Punkt mehr?
^This. Zudem führt die Feststellung eines Bewertungsfehlers nicht zwangsläufig zu einer abweichenden, positiveren Bewertung, erst recht nicht zwangsläufig zu dem begehrten höheren Notenpunkt. Das Bewertungsergebnis mag sich trotz Bewertungsfehlers aus anderen Gründen als richtig erweisen - in den Worten des Revisionrechts gesprochen.
24.01.2026, 16:15
Vielleicht wäre es das beste, Widerspruch einzulegen ohne Anwalt und zu bitten, die Begründungsfrist zu verlängern, bis der Wiederholungsversuch geschrieben ist - dann kann man entweder zurücknehmen oder, wenn der zweite Versuch wirklich nicht geklappt hat, voll durchziehen. Unter dem Aspekt der Kosten für Dich und des Aufwands für die Prüfer wäre da jedenfalls sinnvoll.
24.01.2026, 16:23
(24.01.2026, 16:15)Praktiker schrieb: Vielleicht wäre es das beste, Widerspruch einzulegen ohne Anwalt und zu bitten, die Begründungsfrist zu verlängern, bis der Wiederholungsversuch geschrieben ist - dann kann man entweder zurücknehmen oder, wenn der zweite Versuch wirklich nicht geklappt hat, voll durchziehen. Unter dem Aspekt der Kosten für Dich und des Aufwands für die Prüfer wäre da jedenfalls sinnvoll.
Die Begründungsfrist wird dann meistens um einen Monat verlängert. Zählt man alles zusammen, wird man höchstens drei Monate Zeit nach der Bekanntgabe der Ergebnisse für die Begründung des Widerspruchs haben (die Kanzlei wird bestimmt auch ein paar Wochen für die Begründung haben wollen). Der Wiederholungsversuch wird aber wohl irgendwann nach dem EVD stattfinden, also ca. 4-5 Monate nach der Bekanntgabe.



