04.09.2025, 11:49
Hat jemand Wissen darüber, wie sehr die Einzelnoten einem die Möglichkeit für eine Justizeinstellung (bspw ordentliche Gerichtsbarkeit) eröffnen, wenn man zwar in der Endnote kein VB hat, sondern etwas darunter liegt, aber die Einzelnoten im Zivilrecht und Strafrecht schriftlich ebenfalls knapp unter 9 Punkten liegen, aber das öffentliche Recht einen für die Gesamtnote runterzieht.
Hat man dennoch eine Chance trotz guter Mitbewerber, die mgwl das VB erreicht haben, aber mglw schriftlich im Zivil/StrafR weniger gepunktet haben und stattdessen durch das öffentliche Recht eine bessere Gesamtnote erreicht haben?
Hat man dennoch eine Chance trotz guter Mitbewerber, die mgwl das VB erreicht haben, aber mglw schriftlich im Zivil/StrafR weniger gepunktet haben und stattdessen durch das öffentliche Recht eine bessere Gesamtnote erreicht haben?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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04.09.2025, 13:32
Deine Einzelnoten interessieren absolut niemand. Die stellen dich auch als Strafrichter ein, wenn du in einer Strafrechtsklausur 2 Punkte hättest, wenn du oberhalb einer bestimmten (Gesamt-)Notengrenze bist (nur auf die kommt es an).
Andersrum bringen dir 16 Punkte in einer Strafrechtsklausur nichts, wenn du insgesamt bei 7,9 stehst und man sich erst ab 8,0 bewerben kann
Andersrum bringen dir 16 Punkte in einer Strafrechtsklausur nichts, wenn du insgesamt bei 7,9 stehst und man sich erst ab 8,0 bewerben kann
04.09.2025, 13:36
Danke dir für die Einschätzung. Meiner Frage habe ich zugrunde gelegt, dass die formelle Notegrenze erreicht wurde.
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
04.09.2025, 16:58
Ich habe mal jemanden von der GeneralStA gefragt, was es mit der Anforderung der Einzelnoten auf sich hat. Er meinte, Zitat: man will nicht dass man einen schriftlichen 5 Punkte Kandidat in der Justiz hat, deshalb würden solche aussortiert wenn sie durch eine mündliche die formale notengrenze erreicht haben. Halte nichts von der Aussage, fiel mir nur eben dazu ein. Außerdem habe ich mitbekommen, dass beim Vorstellungsgespräch Kommentare zu den einzelnoten gemacht wurden. Also die hatten sich diese ganz genau wohl angeschaut, aber welche Auswirkung das jetzt hatte, weiß ich natürlich nicht.
04.09.2025, 22:23
Na, da kann man von halten was man will. Aber die Aussagekraft der schriftlichen Prüfung dürfte schon etwas höher (wenn auch nicht ganz von Unwägbarkeiten befreit) sein, als das Ergebnis eines Tages mit 40 Minuten mündlicher Prüfung.
07.12.2025, 16:16
(04.09.2025, 16:58)ref1452 schrieb: Ich habe mal jemanden von der GeneralStA gefragt, was es mit der Anforderung der Einzelnoten auf sich hat. Er meinte, Zitat: man will nicht dass man einen schriftlichen 5 Punkte Kandidat in der Justiz hat, deshalb würden solche aussortiert wenn sie durch eine mündliche die formale notengrenze erreicht haben. Halte nichts von der Aussage, fiel mir nur eben dazu ein. Außerdem habe ich mitbekommen, dass beim Vorstellungsgespräch Kommentare zu den einzelnoten gemacht wurden. Also die hatten sich diese ganz genau wohl angeschaut, aber welche Auswirkung das jetzt hatte, weiß ich natürlich nicht.
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch und warte zurzeit auf die Rückmeldung. Schriftlich habe ich 7,1 und nach dem mündlichen kam ich auf ein Gesamtnote von 8,61. Kann ich die Hoffnung schon aufgeben, weil mich das mündliche erst auf die formale Notengrenze gebracht hat? 🥺
07.12.2025, 19:11
(04.09.2025, 13:36)LaesioEnormis schrieb: Danke dir für die Einschätzung. Meiner Frage habe ich zugrunde gelegt, dass die formelle Notegrenze erreicht wurde.
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
Glaube auch, dass die keinen interessieren. Habe insgesamt n sehr solides vb im Zweiten, aber in der Sta Klausur 3 und in der Revision 5 Punkte. War nichtmal n Thema im Gespräch...
Dürfte ungefähr so wichtig sein wie handschriftliche CV
10.12.2025, 22:59
Wie schon gesagt. Es geht nicht um die Noten in den Rechtsgebieten, sondern um das Verhältnis der Noten im schriftlichen und mündlichen Teil.
11.12.2025, 10:16
Bestenauslese für die konkrete Situation. Wenn es eine Stelle zu vergeben gibt und du und dein*e Mitbewerber*innen haben alle dieselbe Gesamtnote, lässt sich über die Einzelnoten in einem hypothetischen VG-Verfahren die Entscheidung begründen. Trotzdem wird dich eine gute Einzelnote grundsätzlich nicht über die bessere Gesamtnote einer anderen Person heben können.
11.12.2025, 17:30
Das denke Bzw. Hoffe ich eigentlich nicht. Jeder der mit dem System zu tun hat, sollte eigentlich wissen wie mündliche Noten zustande kommen und wie wenig Aussagekraft die paar Minuten pro Rechtsgebiet haben dürften (vor Allem im Vergleich zu 40h schriftliche Leistungen). Insbesondere deshalb, da durch riesen Unterschiede bei den mündlichen Prüfern eine Vergleichbarkeit nach Schwierigkeitsgrad und Notenspanne nicht im Entferntesten gegeben ist. jeder der eine notenaufstellung sieht, weiß das denke ich sehr wohl und schätzt einen Kandidaten der zb 4 Prädikate geschrieben hat mehr, als einen der 5 Punkte jeweils geschrieben hat und durch Geschenke in der mündlichen und der hohen Gewichtung plötzlich besser oder gleich da steht.



