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Gesamtnote vs. Einzelnoten Justiz
LaesioEnormis
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 15
Registriert seit: Oct 2024
#1
04.09.2025, 11:49
Hat jemand Wissen darüber, wie sehr die Einzelnoten einem die Möglichkeit für eine Justizeinstellung (bspw ordentliche Gerichtsbarkeit) eröffnen, wenn man zwar in der Endnote kein VB hat, sondern etwas darunter liegt, aber die Einzelnoten im Zivilrecht und Strafrecht schriftlich ebenfalls knapp unter 9 Punkten liegen, aber das öffentliche Recht einen für die Gesamtnote runterzieht.

Hat man dennoch eine Chance trotz guter Mitbewerber, die mgwl das VB erreicht haben, aber mglw schriftlich im Zivil/StrafR weniger gepunktet haben und stattdessen durch das öffentliche Recht eine bessere Gesamtnote erreicht haben?
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Lauser
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2025
#2
04.09.2025, 13:32
Deine Einzelnoten interessieren absolut niemand. Die stellen dich auch als Strafrichter ein, wenn du in einer Strafrechtsklausur 2 Punkte hättest, wenn du oberhalb einer bestimmten (Gesamt-)Notengrenze bist (nur auf die kommt es an). 

Andersrum bringen dir 16 Punkte in einer Strafrechtsklausur nichts, wenn du insgesamt bei 7,9 stehst und man sich erst ab 8,0 bewerben kann
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LaesioEnormis
Junior Member
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Beiträge: 41
Themen: 15
Registriert seit: Oct 2024
#3
04.09.2025, 13:36
Danke dir für die Einschätzung. Meiner Frage habe ich zugrunde gelegt, dass die formelle Notegrenze erreicht wurde. 
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
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ref1452
Junior Member
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Beiträge: 48
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2025
#4
04.09.2025, 16:58
Ich habe mal jemanden von der GeneralStA gefragt, was es mit der Anforderung der Einzelnoten auf sich hat. Er meinte, Zitat: man will nicht dass man einen schriftlichen 5 Punkte Kandidat in der Justiz hat, deshalb würden solche aussortiert wenn sie durch eine mündliche die formale notengrenze erreicht haben. Halte nichts von der Aussage, fiel mir nur eben dazu ein. Außerdem habe ich mitbekommen, dass beim Vorstellungsgespräch Kommentare zu den einzelnoten gemacht wurden. Also die hatten sich diese ganz genau wohl angeschaut, aber welche Auswirkung das jetzt hatte, weiß ich natürlich nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2025, 16:59 von ref1452.)
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Law.NRW
Member
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Beiträge: 108
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#5
04.09.2025, 22:23
Na, da kann man von halten was man will. Aber die Aussagekraft der schriftlichen Prüfung dürfte schon etwas höher (wenn auch nicht ganz von Unwägbarkeiten befreit) sein, als das Ergebnis eines Tages mit 40 Minuten mündlicher Prüfung.
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JurisRef
Junior Member
**
Beiträge: 31
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2023
#6
07.12.2025, 16:16
(04.09.2025, 16:58)ref1452 schrieb:  Ich habe mal jemanden von der GeneralStA gefragt, was es mit der Anforderung der Einzelnoten auf sich hat. Er meinte, Zitat: man will nicht dass man einen schriftlichen 5 Punkte Kandidat in der Justiz hat, deshalb würden solche aussortiert wenn sie durch eine mündliche die formale notengrenze erreicht haben. Halte nichts von der Aussage, fiel mir nur eben dazu ein. Außerdem habe ich mitbekommen, dass beim Vorstellungsgespräch Kommentare zu den einzelnoten gemacht wurden. Also die hatten sich diese ganz genau wohl angeschaut, aber welche Auswirkung das jetzt hatte, weiß ich natürlich nicht.

Ich hatte ein Vorstellungsgespräch und warte zurzeit auf die Rückmeldung. Schriftlich habe ich 7,1 und nach dem mündlichen kam ich auf ein Gesamtnote von 8,61. Kann ich die Hoffnung schon aufgeben, weil mich das mündliche erst auf die formale Notengrenze gebracht hat? 🥺
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 431
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#7
07.12.2025, 19:11
(04.09.2025, 13:36)LaesioEnormis schrieb:  Danke dir für die Einschätzung. Meiner Frage habe ich zugrunde gelegt, dass die formelle Notegrenze erreicht wurde. 
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?

Glaube auch, dass die keinen interessieren. Habe insgesamt n sehr solides vb im Zweiten, aber in der Sta Klausur 3 und in der Revision 5 Punkte. War nichtmal n Thema im Gespräch...
Dürfte ungefähr so wichtig sein  wie handschriftliche CV  Verrueckt
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2025, 19:12 von Homer S..)
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Law.NRW
Member
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Beiträge: 108
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#8
10.12.2025, 22:59
Wie schon gesagt. Es geht nicht um die Noten in den Rechtsgebieten, sondern um das Verhältnis der Noten im schriftlichen und mündlichen Teil.
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Drin
Senior Member
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Beiträge: 345
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#9
11.12.2025, 10:16
Bestenauslese für die konkrete Situation. Wenn es eine Stelle zu vergeben gibt und du und dein*e Mitbewerber*innen haben alle dieselbe Gesamtnote, lässt sich über die Einzelnoten in einem hypothetischen VG-Verfahren die Entscheidung begründen. Trotzdem wird dich eine gute Einzelnote grundsätzlich nicht über die bessere Gesamtnote einer anderen Person heben können.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2025, 10:16 von Drin.)
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ref1452
Junior Member
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Beiträge: 48
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2025
#10
11.12.2025, 17:30
Das denke Bzw. Hoffe ich eigentlich nicht. Jeder der mit dem System zu tun hat, sollte eigentlich wissen wie mündliche Noten zustande kommen und wie wenig Aussagekraft die paar Minuten pro Rechtsgebiet haben dürften (vor Allem im Vergleich zu 40h schriftliche Leistungen). Insbesondere deshalb, da durch riesen Unterschiede bei den mündlichen Prüfern eine Vergleichbarkeit nach Schwierigkeitsgrad und Notenspanne nicht im Entferntesten gegeben ist. jeder der eine notenaufstellung sieht, weiß das denke ich sehr wohl und schätzt einen Kandidaten der zb 4 Prädikate geschrieben hat mehr, als einen der 5 Punkte jeweils geschrieben hat und durch Geschenke in der mündlichen und der hohen Gewichtung plötzlich besser oder gleich da steht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2025, 17:33 von ref1452.)
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