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Einstellungssituation Justiz OLG Köln, OLG Hamm
Wallendael
Member
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Beiträge: 93
Themen: 40
Registriert seit: Aug 2024
#1
05.12.2025, 19:29
Hallo zusammen,

heute fand am OLG Köln eine Infoveranstaltung "Richter*in - wie(so) das?"  statt, bei der Richter*innen über Ihren Beruf erzählten und Fragen gestellt werden konnten. Es konnten auch Fragen an den Personaldezernenten der OLG Köln und Hamm gestellt werden.

Im OLG Bezirk Köln gilt die Notengrenze von 7,76 Punkte nicht. Bewerbungen werden erst ab 8,5 berücksichtigt. 

Der Vertreter für Hamm hat ausdrücklich erklärt, dass im Bezirk Hamm diese Einschränkung nicht gilt. Hier gilt die Grenze ausdrücklich von 7,76 Punkten.

Der Haushalt für 2026 sieht besser aus als 2025. Es gibt keinen Einstellungsstopp mehr. Jede Person die in den Ruhestand geht, wird neu besetzt. Personen mit besseren Notenpunkten, werden vorrangig berücksichtigt.

Wenn man aber einmal zum Vorstellungsgespräch geladen wird, werden keine Fragen mehr zur Note oder zur Materie gestellt. Man will wissen, ob die Person für den Richterdienst geeignet ist.

Diese Informationen wollte ich mit Euch teilen!  Smile
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
deinGläubiger
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Beiträge: 32
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2021
#2
05.12.2025, 22:57
Danke!
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ref1452
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Beiträge: 48
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2025
#3
07.12.2025, 13:19
Danke für die Info! Wurde auch etwas hinsichtlich StA gesagt?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2025, 13:19 von ref1452.)
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Wallendael
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Beiträge: 93
Themen: 40
Registriert seit: Aug 2024
#4
07.12.2025, 16:13
(07.12.2025, 13:19)ref1452 schrieb:  Danke für die Info!  Wurde auch etwas hinsichtlich StA gesagt?

Nein, StA und andere Gerichtsbarkeiten waren nicht vertreten.
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tt_51011
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#5
07.12.2025, 20:29
Danke für den Bericht! Wurde auch etwas dazu gesagt, ob das erste Examen für die Einladung zum Gespräch auch relevant ist? Oder wird da ausschließlich aufs zweite geschaut? Formal wird ja nur aufs zweite abgestellt, aber wäre interessant zu wissen, ob das auch tatsächlich so ist, dass man zB mit einem ausreichend im ersten und einem VB/gut im zweiten vorbehaltlos eingeladen wird oder nicht.
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Wallendael
Member
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Beiträge: 93
Themen: 40
Registriert seit: Aug 2024
#6
08.12.2025, 16:50
(07.12.2025, 20:29)tt_51011 schrieb:  Danke für den Bericht! Wurde auch etwas dazu gesagt, ob das erste Examen für die Einladung zum Gespräch auch relevant ist? Oder wird da ausschließlich aufs zweite geschaut? Formal wird ja nur aufs zweite abgestellt, aber wäre interessant zu wissen, ob das auch tatsächlich so ist, dass man zB mit einem ausreichend im ersten und einem VB/gut im zweiten vorbehaltlos eingeladen wird oder nicht.

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