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Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation?
Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 286
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#11
Vor 2 Stunden
(Vor 9 Stunden)nrwler25 schrieb:  
(Vor 10 Stunden)RefNdsOL schrieb:  
(Vor 10 Stunden)nrwler25 schrieb:  
(Vor 11 Stunden)RefNdsOL schrieb:  
(Vor 11 Stunden)nrwler25 schrieb:  In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.

Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D

Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).

Ahh okay, danke! Dann hab ich die Pflicht wohl als größer wahrgenommen, als sie eigentlich ist :D

Wie ist das denn, wenn man ganz gerne eine längere Pause mit ggf. Auslandsaufenthalten machen will? Macht das Amt da Probleme, wenn man ALG bezieht, sodass man besser den Weg über Uni geht, oder geht das bis zu einem gewissen Zeitraum problemlos? Hat da jemand Erfahrungen?

Es gibt da m.W.n. grundsätzlich Meldepflichten bei Auslandsaufenthalten ebenso wie es Krankmeldepflichten gibt usw. Du kriegst die Versicherungsleistung (ALG) nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sehst (s.o. Äfes). Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, aber dennoch die Versicherungsleistung beziehst, kann das ggf. auch einen (Sozialversicherungs-)Betrug darstellen. Im Übrigen ist es schlicht unsolidarisch gegenüber der Versichertengemeinschaft.

Insofern du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst / stehst und lieber pausierst und durch die Welt wanderst, dann kannst du das machen, wenn du dir diese Zeit selbst finanzieren kannst. Sozialversicherungsleistungen sind nicht dafür vorgesehen, dir dies zu ermöglichen.

Danke für die ausführliche Antwort! So wie ich es von Refis vor mir sowie auch von Arbeitgebern bislang mitbekommen habe, ist es durchaus üblich erst einmal einige Monate Pause zu machen und nicht direkt in den Beruf zu starten. (Dies wurde mir i.Ü. auch angesichts meines vergleichsweise ziemlich jungen Alters von allen Seiten nahegelegt.) Entsprechend habe ich es bislang so wahrgenommen, dass es bis zu einem Zeitraum von ca. 4-5 Monaten "normal" sei arbeitslos zu sein. Ich habe aber definitiv nicht vor das System auszunutzen, um Gelder zu beziehen, die mir nicht zustehen. Gerade deshalb habe ich ja die Ursprungsfrage überhaupt erst gestellt - weil ich mich eben nicht arbeitslos melden wollte.

Wie aber wird das denn ohne Studentenstatus gehandhabt, wenn man einen Verbesserungsversuch schreiben will? Für die Lernzeit sowie die Klausuren steht man dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung. Ich würde es aber auch nicht als unsolidarisch bezeichnen, wenn man seine Note aufbessern möchte und so ggf. in Zukunft auch mehr in die Kasse einzahlt. Da allein das erneute Antreten aber schon ca. 1000 Euro kostet, wäre das ja ohne ALG bzw. wenn sogar die KV selbst gezahlt werden muss, quasi kaum zu machen?

Nur nochmal, weil ich mir nicht sicher bin, ob das klar rausgekommen ist: Wenn Du kein ALG beziehen willst, musst Du Dich auch ohne Studentenstatus nirgends melden.

KV-Beiträge richten sich nach Deinem Einkommen und liegen ohne Einkommen (glaube ich) bei 100-150€/Monat. Das Einkommen meldest Du der Krankenkasse selbst
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